Blackout wenn es in Altona zappenduster wird Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 27.10.2022 Bezirksversammlung Ö 5.5
Die zuverlässige Verfügbarkeit von elektrischem Strom ist für unsere Gesellschaft essenziell. Doch die Infrastruktur Strom ist verletzlich!
Jeder Bürger ist auf die ununterbrochene Lieferung von Strom angewiesen. Eine Unterbrechung bedeutet beispielsweise den Ausfall von Beleuchtung, Heizung, Wasser, Kühlgeräten, Herden, Computern bis zu hin zur „Smart Home“ Technologie.
In Deutschland erfolgt die Stromversorgung auf einem hohen Niveau. Größere Stromausfälle aufgrund von Naturereignissen, technischen Störungen, Anschlägen oder sonstigen Vorkommnissen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
In den vergangenen Jahren wurde zur Sicherung der Stromversorgung in Unternehmen und Betrieben sogenannter Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) viel unternommen. Es bestehen Basisschutzkonzepte sowie Pläne für ein Risiko- und Krisenmanagement in Behörden und Unternehmen, um den Auf- und Ausbau von Notstromversorgungen in diesen Einrichtungen sicherzustellen.
Die Bevölkerung in Deutschland ist jedoch auf einen längeren Blackout und damit einhergehende Versorgungsengpässe nicht vorbereitet.
Für die Bevölkerung gibt es bislang keine ausreichenden Konzepte für eine autarke Notstromversorgung. Es fehlen Anregungen und Praxisbeispiele für das Verhalten im Notfall und Anpassungen der Maßnahmen an neue Bedrohungen.
Auf den Seiten hamburg.de ist zu lesen, dass für den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung die Verantwortung bei dem jeweiligen Bezirk verortet wird.
Die aktuell herrschende Unsicherheit über die Zuverlässigkeit der Energieversorgung in den kommenden Wintern führt dazu, dass ein Blackout als nur eines von vielen denkbaren Katastrophenszenarien wahrscheinlicher wird. Auf diese veränderte Lage muss das Bezirksamt Altona angemessen reagieren können.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Im Katastrophenfall tritt in der BIS der Zentrale Katstrophendienststab (ZKD) zusammen. Dieser alarmiert die Regionalen Katastrophendienststäbe (RKD) in den Bezirken.
Das Bezirksamt Altona ist für die Planungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bevölkerung Altonas zuständig.
Zu 2:
Das Bezirksamt ist grundsätzlich für alle bevölkerungsbezogenen Maßnahmen innerhalb der Gebietsgrenzen zuständig.
Dazu gehören insbesondere die Durchführung von Evakuierungen, Unterbringung, Betreuung und die Versorgung der Bevölkerung in Gefahrensituationen. Diese Aufgaben beginnen schon weit unterhalb der Schwelle Katastrophe z.B. beim Fund eines Bombenblindgängers und einer daraus resultierenden Bombenentschärfung.
Zu 3:
Interner Service – Sachbearbeitung Zivil-/Katastrophenschutz: 1,0 VZÄ
Interner Service – Abschnittsleitung im Gebäudemanagement: 0,2 VZÄ (geschätzt)
Interner Service – Abteilungsleitung Gebäudemanagement und Katastrophenschutz: 0,1 VZÄ (geschätzt)
Interner Service - Fachamtsleitung: 0,05 VZÄ (geschätzt)
Leitung Dezernat Steuerung und Service: 0,02 VZÄ (geschätzt)
Zu 4:
Nein. Es gibt allerdings seit Oktober 2022 eine 24/7-Rufbereitschaft, welche den RKD im Ernstfall alarmiert.
Zu 5:
Sämtliche Einsatz- bzw. Stabsbereiche des RKD wurden in 2022 geschult. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf der Vertiefung interner Abläufe, der Arbeit mit Soft- und Hardware und der Einarbeitung neuer RKD-Mitglieder.
Die letzte (hamburgweite) Übung fand am 10.09.2022 statt. Das Übungsszenario bestand aus einer Sturmflut der Stufe 2 und einem regionalen Starkregenereignis.
Zu 6.a:
Fehlanzeige, da keine bezirkliche Zuständigkeit
Zu 6.b
Diese Frage ist von der Behörde für Inneres und Sport zu beantworten.
Zu 7:
Es kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass Polizei und Feuerwehr beteiligt sind. Welche darüber hinaus gehenden staatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zu beteiligen sind, wird im Einzelfall je nach Lagebild zu entscheiden sein.
Zu 8:
Siehe Antwort zu 1 und 2.
Zu 9:
Das Bezirksamt Altona warnt in akuten Notfallsituationen über folgende Kanäle:
-Soziale Netzwerke
-Durchsagen vor Ort (durchgeführt durch Mitarbeiter:innen der DLRG mit PKW)
Zu 10:
Die Modernisierung der bestehenden Sirenen wurde abgeschlossen. Es ist jedoch nicht möglich, die Bevölkerung des gesamten Bezirks durch Sirenen zu warnen. Die im Bezirk Altona befindlichen Sirenen sind ausschließlich am nördlichen Elbufer zu finden und warnen in der Regel vor einer Sturmflut.
Zu 11:
Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Behörde für Inneres und Sport.
Zu 12:
Siehe Antwort zu 11.
Zu 13:
Eine Aufklärung über die Nutzungsmöglichkeiten der genannten Apps erfolgt im Rahmen bundesweiter Kampagnen.
Zu 14:
Das Bezirksamt Altona ist bei einem solchen überregionalen Ereignis ausschließlich für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser zuständig, die übrige Grundversorgung erfolgt im Rahmen von Maßnahmen der zuständigen Fachbehörde. Die Grundversorgung mit Trinkwasser erfolgt über eine Netzersatzanlage.
Die genauen zukünftigen Rahmenbedingungen für den Betrieb, die Wartung und die Kostenübernahme der Trinkwassernotbrunnen sollen in einer aktualisierten Trinkwassernotrichtlinie festgelegt werden, die derzeit zwischen der Behörde für Inneres und Sport und den Bezirken erarbeitet wird.
Zu 15:
Zu dieser Frage gibt es bisher keine konkreten Überlegungen. Eine Unterbringung müsste in einer dafür vorgesehenen Notunterkunft erfolgen (i.d.R. Schulturnhallen), die in einem solchen Fall jedoch auch autark beheizbar sein müsste.
Zu 16:
Das BA Altona unterhält eine Lagerfläche an einem zentralen Ort im Bezirk. Dort lagern 200 Feldbetten, 200 Decken, 200 Kissen sowie Hygieneartikel (z.B. Deodorant, Seife, Zahnputzmittel) in entsprechender Anzahl.
Zu 17:
Über den gesamten Bezirk verteilt befinden sich 7 Notbrunnen. Diese Brunnen werden einmal jährlich vom Technischen Hilfswerk auf ihre Funktion im Netzbetrieb getestet. Darüber hinaus findet alle 3 Jahre eine Beprobung der Wasserqualität statt.
Zu 18:
Im Rahmen entsprechender Informationskampagnen des Bundes bzw. der Behörde für Inneres und Sport.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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