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Blackout – wenn es in Altona zappenduster wird Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 27.10.2022 Bezirksversammlung Ö 5.5

Sachverhalt

Die zuverlässige Verfügbarkeit von elektrischem Strom ist für unsere Gesellschaft essenziell. Doch die Infrastruktur Strom ist verletzlich!

Jeder Bürger ist auf die ununterbrochene Lieferung von Strom angewiesen. Eine Unterbrechung bedeutet beispielsweise den Ausfall von Beleuchtung, Heizung, Wasser, Kühlgeräten, Herden, Computern bis zu hin zur „Smart Home“ Technologie.

In Deutschland erfolgt die Stromversorgung auf einem hohen Niveau. Größere Stromausfälle aufgrund von Naturereignissen, technischen Störungen, Anschlägen oder sonstigen Vorkommnissen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

In den vergangenen Jahren wurde zur Sicherung der Stromversorgung in Unternehmen und Betrieben sogenannter Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) viel unternommen. Es bestehen Basisschutzkonzepte sowie Pläne für ein Risiko- und Krisenmanagement in Behörden und Unternehmen, um den Auf- und Ausbau von Notstromversorgungen in diesen Einrichtungen sicherzustellen.

Die Bevölkerung in Deutschland ist jedoch auf einen längeren Blackout und damit einhergehende Versorgungsengpässe nicht vorbereitet.

Für die Bevölkerung gibt es bislang keine ausreichenden Konzepte für eine autarke Notstromversorgung. Es fehlen Anregungen und Praxisbeispiele für das Verhalten im Notfall und Anpassungen der Maßnahmen an neue Bedrohungen.

Auf den Seiten hamburg.de ist zu lesen, dass für den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung die Verantwortung bei dem jeweiligen Bezirk verortet wird.

Die aktuell herrschende Unsicherheit über die Zuverlässigkeit der Energieversorgung in den kommenden Wintern führt dazu, dass ein Blackout als nur eines von vielen denkbaren Katastrophenszenarien wahrscheinlicher wird. Auf diese veränderte Lage muss das Bezirksamt Altona angemessen reagieren können.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Wie sind die Notfallzuständigkeiten zwischen der Hansestadt Hamburg und dem Bezirk Altona konkret festgelegt, um im Falle eines Blackouts eine schnellstmögliche Hilfestellung für die Bevölkerung zu gewährleisten?

 

Zu 1:

Im Katastrophenfall tritt in der BIS der Zentrale Katstrophendienststab (ZKD) zusammen. Dieser alarmiert die Regionalen Katastrophendienststäbe (RKD) in den Bezirken.

Das Bezirksamt Altona ist für die Planungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bevölkerung Altonas zuständig.

 

  1. Was sind die Aufgaben des im Bezirksamt Altona angesiedelten regionalen Katastrophenschutzes innerhalb des zentralen Katastrophendienststabes?

 

Zu 2:

Das Bezirksamt ist grundsätzlich für alle bevölkerungsbezogenen Maßnahmen innerhalb der Gebietsgrenzen zuständig.
Dazu gehören insbesondere die Durchführung von Evakuierungen, Unterbringung, Betreuung und die Versorgung der Bevölkerung in Gefahrensituationen. Diese Aufgaben beginnen schon weit unterhalb der Schwelle Katastrophe z.B. beim Fund eines Bombenblindgängers und einer daraus resultierenden Bombenentschärfung.

 

  1. Wie viele Mitarbeitende des Bezirksamtes sind als MA oder VZÄ für den Katastrophenschutz zuständig? Bitte listen Sie auf, welche Aufgabenbereiche dieser Stelle zugeordnet sind.

 

Zu 3:

Interner Service – Sachbearbeitung Zivil-/Katastrophenschutz: 1,0 VZÄ

Interner Service – Abschnittsleitung im Gebäudemanagement: 0,2 VZÄ (geschätzt)

Interner Service – Abteilungsleitung Gebäudemanagement und Katastrophenschutz:  0,1 VZÄ (geschätzt)

Interner Service - Fachamtsleitung: 0,05 VZÄ (geschätzt)

Leitung Dezernat Steuerung und Service: 0,02 VZÄ (geschätzt)

 

  1. Ist der regionale Katastrophendienststab in Altona dauerhaft (24/7) besetzt?

 

Zu 4:

Nein. Es gibt allerdings seit Oktober 2022 eine 24/7-Rufbereitschaft, welche den RKD im Ernstfall alarmiert.

 

  1. Wann und für welche Einsatzbereiche wurden die Mitglieder des regionalen Katastrophenschutzes in Altonaer zuletzt geschult? Wann wurden Einsätze zuletzt geprobt?

 

Zu 5:

Sämtliche Einsatz- bzw. Stabsbereiche des RKD wurden in 2022 geschult. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf der Vertiefung interner Abläufe, der Arbeit mit Soft- und Hardware und der Einarbeitung neuer RKD-Mitglieder.

Die letzte (hamburgweite) Übung fand am 10.09.2022 statt. Das Übungsszenario bestand aus einer Sturmflut der Stufe 2 und einem regionalen Starkregenereignis.

 

  1. Wann fand zuletzt eine Übung zum Schutz Kritischer Infrastrukturen statt?
    1. auf Bezirksebene

 

Zu 6.a:

Fehlanzeige, da keine bezirkliche Zuständigkeit

 

  1. auf Landesebene

 

Zu 6.b

Diese Frage ist von der Behörde für Inneres und Sport zu beantworten.

 

  1. Welche Organisationen mit Sicherheitsaufgaben werden im Katastrophenfall regelhaft beteiligt?

 

Zu 7:

Es kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass Polizei und Feuerwehr beteiligt sind. Welche darüber hinaus gehenden staatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zu beteiligen sind, wird im Einzelfall je nach Lagebild zu entscheiden sein.

 

  1. Welche konkreten Aufgaben kommen dem Bezirksamt Altona bei der Katastrophenabwehr zu?

 

Zu 8:

Siehe Antwort zu 1 und 2.

 

  1. Wie informiert das Bezirksamt Altona die Bevölkerung über mögliche Notfallsituationen?

 

Zu 9:

Das Bezirksamt Altona warnt in akuten Notfallsituationen über folgende Kanäle:

-Soziale Netzwerke

-Durchsagen vor Ort (durchgeführt durch Mitarbeiter:innen der DLRG mit PKW)

 

  1. Ist die für 2022 angekündigte Modernisierung des Sirenenwarnnetzes erfolgt und abgeschlossen? Ist es aktuell möglich, die Bevölkerung des gesamten Bezirks über Sirenen zu warnen?

 

Zu 10:

Die Modernisierung der bestehenden Sirenen wurde abgeschlossen. Es ist jedoch nicht möglich, die Bevölkerung des gesamten Bezirks durch Sirenen zu warnen. Die im Bezirk Altona befindlichen Sirenen sind ausschließlich am nördlichen Elbufer zu finden und warnen in der Regel vor einer Sturmflut.

 

  1. Ist das Modulare WarnSytem MoWaS voll einsetzbar?

 

Zu 11:

Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage liegt bei der Behörde für Inneres und Sport.

 

  1. Ist die Cell Broadcast Technologie voll einsatzfähig?

 

Zu 12:

Siehe Antwort zu 11.

 

  1. Wie werden Altonas Bürger und Bürgerinnen über die Nutzungsmöglichkeit von Warn-Apps wie NINA, KATWARN, BIWAPP usw. informiert?

 

Zu 13:

Eine Aufklärung über die Nutzungsmöglichkeiten der genannten Apps erfolgt im Rahmen bundesweiter Kampagnen.

 

  1. Wie wird die Grundversorgung der Altonaer Bevölkerung im Falle eines länger andauernden Blackouts sichergestellt?

 

Zu 14:

Das Bezirksamt Altona ist bei einem solchen überregionalen Ereignis ausschließlich für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser zuständig, die übrige Grundversorgung erfolgt im Rahmen von Maßnahmen der zuständigen Fachbehörde. Die Grundversorgung mit Trinkwasser erfolgt über eine Netzersatzanlage.

Die genauen zukünftigen Rahmenbedingungen für den Betrieb, die Wartung und die Kostenübernahme der Trinkwassernotbrunnen sollen in einer aktualisierten Trinkwassernotrichtlinie festgelegt werden, die derzeit zwischen der Behörde für Inneres und Sport und den Bezirken erarbeitet wird.

 

  1. Wie und wo wird im Katastrophenfall eine Unterbringung beispielsweise in kalten Wintern organisiert?

 

Zu 15:

Zu dieser Frage gibt es bisher keine konkreten Überlegungen. Eine Unterbringung müsste in einer dafür vorgesehenen Notunterkunft erfolgen (i.d.R. Schulturnhallen), die in einem solchen Fall jedoch auch autark beheizbar sein müsste.

 

  1. Hält das Bezirksamt für den Betrieb von Notunterkünften Feldbetten, Decken, Kissen, Mobiliar und Hygieneartikel vor? Wenn ja, wo und in welchem Umfang?

 

Zu 16:

Das BA Altona unterhält eine Lagerfläche an einem zentralen Ort im Bezirk. Dort lagern 200 Feldbetten, 200 Decken, 200 Kissen sowie Hygieneartikel (z.B. Deodorant, Seife, Zahnputzmittel) in entsprechender Anzahl.

 

  1. Das Bezirksamt ist für die Wartung, Unterhaltung und den Betrieb von Trinkwassernotbrunnen in Altona zuständig. Wie viele gibt es und wo befinden sie sich? Werden die Brunnen regelmäßig gewartet und von wem?

 

Zu 17:

Über den gesamten Bezirk verteilt befinden sich 7 Notbrunnen. Diese Brunnen werden einmal jährlich vom Technischen Hilfswerk auf ihre Funktion im Netzbetrieb getestet. Darüber hinaus findet alle 3 Jahre eine Beprobung der Wasserqualität statt.

 

  1. Wie werden Altonas Bürger und Bürgerinnen motiviert, eine eigenständige Notfallvorsorge zu treffen?

 

Zu 18:

Im Rahmen entsprechender Informationskampagnen des Bundes bzw. der Behörde für Inneres und Sport.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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