22-2914.1

Bezirkliches Wohnungsbauprogramm Hamburg-Mitte 2022 (5. Fortschreibung)

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 23.06.2022 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.1

Sachverhalt

Grundlage für das Bezirkliche Wohnungsbauprogramm Hamburg-Mitte 2022 ist die am 23. Juni 2021 fortgeschriebene Vereinbarung zwischen dem Senat und den sieben Hamburger Bezirken zum Wohnungsneubau („Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“). Ziel ist es hiernach, mindestens 10.000 Wohnungen pro Jahr zu genehmigen.

 

In Hamburg-Mitte soll das Neubauvolumen durchschnittlich 1.400 Wohnungen pro Jahr er- reichen. Darüber hinaus sollen insbesondere bezahlbare Wohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen geschaffen werden. Für den Geschosswohnungsneubau im Mietsegment wird dabei künftig ein Anteil von 35 % öffentlich geförderter Wohnungen angestrebt.

 

Für das im Oktober 2018 vom Hauptausschuss in Vertretung der Bezirksversammlung beschlossene Bezirkliche Wohnungsbauprogramm 2018 (4. Fortschreibung) wurden seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung alle Stadtteile systematisch und umfassend auf mögliche Potenzialflächen für Wohnungsneubau untersucht. Viele Projekte konnten bis heute erfolgreich entwickelt und abgeschlossen werden (Erreichung der Bezugsfertigkeit bis spätestens März 2022). Eine bedeutende Anzahl befindet sich noch in der Realisierungsphase und einige Suchräume wurden und werden schrittweise konkretisiert.

 

Im Rahmen der nun 5. Fortschreibung hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung auf Basis intensiver Untersuchungen weitere neue Standorte und Flächen erfasst. Mit Stand März 2022 wurden danach 41 neue Potenzialflächen mit einem zusätzlichen Wohnungsbaupotenzial von derzeit rd. 5.030 Wohnungen aufgenommen. Diese neuen Flächen fokussieren sich ganz überwiegend im Hamburger Osten. Ein überwiegend mittel- bis längerfristiges Wohnungsbaupotenzial mit rd. 7.930 Wohnungen liegt unverändert auf den Elbinseln. Ein beachtlicher Anteil findet trotz langjähriger Nachverdichtungen auch weiterhin im Zuge der Innenentwicklung in den innerstädtischen und Innenstadtrandquartieren statt (siehe Anlage 2). Insgesamt beziffert sich das bezirkliche Wohnungsbaupotenzial auf rd. 25.700 Wohnungen ohne Vorbehaltsgebiete (siehe tabellarische Gesamtübersicht, Anlage 3).

 

Zwischenzeitlich hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zu den fortgeschriebenen und den neuen Potenzialflächen die Abstimmung mit den bezirklichen Fachämtern und den relevanten Fachbehörden und Kammern geführt. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die geführte Abwägung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung sind der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen. Aus der Beteiligung ergaben sich keine grundsätzlichen Änderungen.

 

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.05.2022 dem Bezirklichen Wohnungsbauprogramm 2022 auf Basis der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung mehrheitlich - gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE - zugestimmt.

Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich - gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE -, dem Entwurf zur 5. Fortschreibung des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms 2022 zuzustimmen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird gebeten, der beiliegenden Fassung des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms 2022 zuzustimmen.

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1

vertraulich

Abwägungstabelle des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung

(Beteiligung TöB)

Anlage 2

Entwurfsfassung Bezirkliches Wohnungsbauprogramm 2022 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung: 164 Projektbögen mit alten (123) und neuen

(41) Standorten

Anlage 3

Tabellarische Gesamtübersicht über die Potenzialflächen und Gesamtbilanz des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung

 

 

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