23-1958

Bezirklicher Quartiersfonds: Verfahren, fachliche Bewertung und Förderdauer (Anfrage der Volt-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerin und Fragesteller: Sarah Veigel, Nico Carstens und Jacob Schoo

Aus dem bezirklichen Quartiersfonds werden Einrichtungen und Projekte gefördert, die für die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen von erheblicher Bedeutung sind Stadtteilhäuser und Nachbarschaftstreffs, Beratungs- und Bildungsangebote, Jugend- und Integrationsprojekte sowie die Arbeit der Quartiersbeiräte. Für das Förderjahr 2026 wurden daraus rund 1,72 Millionen Euro bewilligt. Für diese Arbeit stehen nach der Vorlage zum Quartiersfonds 2025 (23-0311.1) keine Mittel aus dem regulären Haushalt zur Vergung.

Eingerichtet hat die Bürgerschaft den Fonds mit der Drucksache 20/6154 vom 06.12.2012, ausdrücklich auch zur „Unterstützung der Finanzierung der Betriebskosten von Bürgerhäusern, Community-Centern und allen anderen Einrichtungen der Stadtteilarbeit". Vergeben werden die Mittel gleichwohl als jährliche Projektförderung nach ANBest-P zu § 46 LHO: Jeder Träger beantragt jedes Jahr neu und erläutert im Antragsformular unter Punkt 14, welche Maßnahmen er „im Zuwendungszeitraum konkret zur finanziellen Verstetigung des Projekts" ergreifen wird.

r das Förderjahr 2027 endet die Antragsfrist am 31. August 2026, die Beschlussfassung ist nach der Mitteilung 23-1680 für Oktober vorgesehen. Dieselbe Mitteilung nennt drei Vergabekriterien: die zentrale Bedeutung für Infrastruktur und Stadtteilarbeit, die Orientierung an der Integrierten Sozialplanung und am RISE-Sozialmonitoring sowie „die Möglichkeiten zur Konkretisierung von Anschlussperspektiven (Nachhaltigkeit)". Wie diese Kriterien im Einzelnen angewendet werden und was mit den Verstetigungsangaben der Träger weiter geschieht, geht aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht hervor; einsehbar ist dort die beschlossene Förderliste. Für Außenstehende ist damit nicht nachvollziehbar, worauf eine Bewilligung beruht und welche Perspektive über das einzelne Förderjahr hinaus besteht.

Wir schätzen die Arbeit jeder Einrichtung, die sich um Mittel aus dem Quartiersfonds bewirbt, und möchten das Verfahren für die Zukunft klarer und nachvollziehbarer gestalten. Die Anfrage betrifft ausschließlich Verfahren und Zuständigkeiten des Bezirksamts; sie bewertet weder einzelne Träger noch einzelne Projekte und berührt die anstehende Vergabeentscheidung für das Förderjahr 2027 nicht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Die Mitteilung 23-1680 sieht vor, dass die vorliegenden Anträge im September an die Fraktionen verschickt werden. Werden den Mitgliedern der Bezirksversammlung die vollständigen Anträge übermittelt oder eine zusammengefasste Übersicht? Falls letzteres: Können die Mitglieder die vollständigen Anträge auf Wunsch einsehen?
  1. Wird die fachliche Bewertung des Fachamtes Sozialraummanagement den Mitgliedern der Bezirksversammlung vollständig vorgelegt, und ist sie Bestandteil der Beschlussdrucksache?
  1. Legt das Bezirksamt der Bezirksversammlung zur Verteilung der Quartiersfondsmittel einen eigenen Verteilungsvorschlag vor, oder erfolgt die Verteilung ausschließlich auf Grundlage eines Antrags aus der Mitte der Bezirksversammlung? In wie vielen Fällen wich der Beschluss in den Förderjahren 2024, 2025 und 2026 von einer befürwortenden oder ablehnenden Einschätzung des Fachamtes zu einem einzelnen Antrag ab? (Bitte je Förderjahr die Anzahl angeben.)
  1. Besteht eine Höchstdauer, über die hinaus ein Träger nicht aus dem Quartiersfonds gefördert werden kann? Ist beabsichtigt, für Hamburg-Mitte eine Förderrichtlinie oder eine vergleichbare Verfahrensregelung zu erarbeiten, wie sie der Bezirk Altona mit seiner Förderrichtlinie vom 15.12.2016 hat?
  1. Wird der Folgeantrag eines bereits geförderten Trägers nach demselben Maßstab geprüft wie ein Erstantrag, oder gelten abweichende Anforderungen? Falls ja, welche?
  1. Wird nachgehalten, ob die von einem Träger unter Punkt 14 des Antragsformulars („Verstetigung") angekündigten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden im Verwendungsnachweis oder bei der Prüfung eines Folgeantrags?
  1. In wie vielen Fällen hat das Fachamt Sozialraummanagement in den Förderjahren 2024, 2025 und 2026 einen Antrag wegen einer fehlenden oder unzureichenden Anschlussperspektive negativ bewertet oder eine Kürzung angeregt? (Bitte je Förderjahr die Anzahl angeben.)
  1. Welche weiteren bezirklichen Förderinstrumente stehen Trägern der Stadtteilarbeit für laufende Personal- und Betriebskosten zur Verfügung, wenn eine Förderung aus dem Quartiersfonds nicht oder nur teilweise erfolgt? Wie viele Träger, deren Antrag für die rderjahre 2024 bis 2026 nicht berücksichtigt wurde, erhielten anschließend Mittel aus einem dieser Instrumente?
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