Bezirklicher Quartiersfonds: Verfahren, fachliche Bewertung und Förderdauer (Anfrage der Volt-Fraktion)
Fragestellerin und Fragesteller: Sarah Veigel, Nico Carstens und Jacob Schoo
Aus dem bezirklichen Quartiersfonds werden Einrichtungen und Projekte gefördert, die für die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen von erheblicher Bedeutung sind – Stadtteilhäuser und Nachbarschaftstreffs, Beratungs- und Bildungsangebote, Jugend- und Integrationsprojekte sowie die Arbeit der Quartiersbeiräte. Für das Förderjahr 2026 wurden daraus rund 1,72 Millionen Euro bewilligt. Für diese Arbeit stehen nach der Vorlage zum Quartiersfonds 2025 (23-0311.1) keine Mittel aus dem regulären Haushalt zur Verfügung.
Eingerichtet hat die Bürgerschaft den Fonds mit der Drucksache 20/6154 vom 06.12.2012, ausdrücklich auch zur „Unterstützung der Finanzierung der Betriebskosten von Bürgerhäusern, Community-Centern und allen anderen Einrichtungen der Stadtteilarbeit". Vergeben werden die Mittel gleichwohl als jährliche Projektförderung nach ANBest-P zu § 46 LHO: Jeder Träger beantragt jedes Jahr neu und erläutert im Antragsformular unter Punkt 14, welche Maßnahmen er „im Zuwendungszeitraum konkret zur finanziellen Verstetigung des Projekts" ergreifen wird.
Für das Förderjahr 2027 endet die Antragsfrist am 31. August 2026, die Beschlussfassung ist nach der Mitteilung 23-1680 für Oktober vorgesehen. Dieselbe Mitteilung nennt drei Vergabekriterien: die zentrale Bedeutung für Infrastruktur und Stadtteilarbeit, die Orientierung an der Integrierten Sozialplanung und am RISE-Sozialmonitoring sowie „die Möglichkeiten zur Konkretisierung von Anschlussperspektiven (Nachhaltigkeit)". Wie diese Kriterien im Einzelnen angewendet werden und was mit den Verstetigungsangaben der Träger weiter geschieht, geht aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht hervor; einsehbar ist dort die beschlossene Förderliste. Für Außenstehende ist damit nicht nachvollziehbar, worauf eine Bewilligung beruht und welche Perspektive über das einzelne Förderjahr hinaus besteht.
Wir schätzen die Arbeit jeder Einrichtung, die sich um Mittel aus dem Quartiersfonds bewirbt, und möchten das Verfahren für die Zukunft klarer und nachvollziehbarer gestalten. Die Anfrage betrifft ausschließlich Verfahren und Zuständigkeiten des Bezirksamts; sie bewertet weder einzelne Träger noch einzelne Projekte und berührt die anstehende Vergabeentscheidung für das Förderjahr 2027 nicht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
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