Bezirkliche Wochenmärkte - Maßnahmen zur Verbesserung der Kostendeckung
Letzte Beratung: 03.09.2019 Hauptausschuss Ö 4.7
1. Lage der bezirklicher Wochenmärkte in Hamburg-Mitte
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte veranstaltet an neun Standorten bezirkliche Wochenmärkte, davon an sieben Standorten jeweils zwei Tage in der Woche. Mit dieser Aufgabe sind sieben Mitarbeiter im Außendienst und vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innendienst mit unterschiedlichen Arbeitszeitanteilen beschäftigt. Die Wochenmärkte der Bezirke werden unter betriebswirtschaftlichen Grundsätzen in einem Betrieb gewerblicher Art gemeinsam bewirtschaftet und unterliegend seitens des Senates der Vorgabe der Kostendeckung. Der Grad der Kostendeckung wird von allen Bezirken jährlich nach einem einheitlichen Verfahren evaluiert. Die wirtschaftliche Situation der bezirklichen Wochenmärkte in Hamburg-Mitte weist einen stetigen Abwärtstrend aus. Die haushaltsrechtlich vorgeschriebene Kostendeckung der Wochenmärkte des Bezirksamtes Hamburg-Mitte wurde in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 nicht mehr erreicht. Das Bezirksamt wurde von der zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation aufgefordert, bis Ende diesen Jahres Maßnahmen zu ergreifen, um wieder kostendeckende Einnahmen zu erzielen.
2. Betriebswirtschaftliche Maßnahmen
Zur Wiederherstellung der Kostendeckung sind mögliche Erhöhungen der Einnahmen sowie Verringerungen der Ausgaben zu betrachten. Hierzu hat die Marktverwaltung folgenden Sachstand erhoben:
a) Eine erhöhte Nachfrage nach Wochenmarktständen entgegen dem bundesweiten langjährigen Trend kann bestenfalls mittelfristig und standortspezifisch erwirkt werden. Zur Erhöhung der Einnahmen kann kurzfristig nur eine Gebührenerhöhung wirken. Die letzte Gebührenerhöhung für die Wochenmärkte im Bezirksamt Hamburg-Mitte wurde 2011 mit Wirkung zum 1.1.2012 beschlossen.
b) Eine Verringerung der Ausgaben durch sparsamere Mittelverwendung bietet wenig Potenzial. Vielmehr ist auch in der Zukunft mit steigenden Ausgaben zu rechnen, wobei insbesondere Reinigung, Abfallentsorgung, Winterdienst, Sanierung der elektrischen Anlagen, Beschaffung von Kassiergeräten und allgemeine Tariferhöhungen zu nennen sind. Nennenswertes Potenzial bieten kurzfristig Stornierungen einzelner Wochenmarkttage an stark defizitären Standorten.
c) Ein rechtlicher Rahmen für Sanierungsmaßnahmen ergibt sich durch die Gebührenordnung für das Marktwesen des Senats und die vertraglichen Bindungen mit den Wochenmarktbeschickenden im Rahmen der Dauerzulassungsbescheide. Demnach können die Gebühren maximal um 1,10€ angehoben werden und die Beendigung einer Dauerzulassung durch die Marktverwaltung ist aus öffentlich-rechtlichen Gründen jederzeit spätestens zum Ende eines Kalendervierteljahrs möglich.
d) In einem Berechnungsmodell unter der Zugrundelegung der derzeit tatsächlich vorhandenen Marktstände würde eine Gebührenerhöhung von 18 Prozent (ca. 90 Cent) benötigt, um in die Kostendeckung zu kommen. Ein Verzicht auf vier von der Marktverwaltung als verzichtbar gewertete Markttage (s.u.) würde in diesem Modell ebenfalls nahezu Kostendeckung bewirken.
e) Die Marktverwaltung plant eine Kombination von Gebührenerhöhungen und Kostensenkungsmaßnahmen mit Wirkung zum 1.1.2020. Damit würden weitere Maßnahmen für einen Zeitraum von zwei Jahren vermieden, da der Kostendeckungsgrad um ca. 25% erhöht wird:
a. Erhöhung der Marktgebühren um 50 Cent je Standmeter
b. Verzicht auf die Wochenmarktveranstaltungen am Dienstag in Finkenwerder und Hamm sowie am Sonnabend in Rothenburgsort.
c. Verzicht auf die bezirkliche Wochenmarktveranstaltung am Donnerstag in St. Georg und damit Aufgabe des bezirklichen Marktbetriebs an diesem Standort ohne Beeinträchtigung für die private Wochenmarktveranstaltung am Freitagnachmittag.
Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme und ggf. Abgabe einer Stellungnahme bis zum 19.09.2019 gebeten.
Anlagen: 1. Marktgebühren vor und nach einer Gebührenerhöhung
2. Kostendeckungsgrade nach Gebührenerhöhung
1. Marktgebühren vor (Werte jeweils in Klammern) und nach der vorgeschlagenen Erhöhung von 50 Cent je Meter, Dauerzulassungen (Dauer-Z) erhalten unverändert jeweils 70 Cent Nachlass je Meter gegenüber Tageszulassungen (Tages-Z).
|
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
Sonnabend |
|||||
|
Dauer-Z |
Tages-Z |
Dauer-Z |
Tages-Z |
Dauer-Z |
Tages-Z |
Dauer-Z |
Tages-Z |
Dauer-Z |
Tages-Z |
Berta-Kröger-Platz |
3,70 (3,20) |
4,40 (3,90) |
|
|
|
|
4,70 (4,20) |
5,40 (4,90) |
|
|
Billstedt |
3,70 (3,20) |
4,40 (3,90) |
|
|
|
|
4,70 (4,20) |
5,40 (4,90) |
|
|
Finkenwerder |
3,30 (2,80) |
4,00 (3,50) |
|
|
|
|
|
|
3,50 (3,00) |
4,20 (3,70) |
Großneumarkt |
|
|
3,50 (3,00) |
4,20 (3,70) |
|
|
|
|
3,30 (2,80) |
4,00 (3,50) |
Hamm |
3,30 (2,80) |
4,00 (3,50) |
|
|
|
|
3,50 (3,00) |
4,20 (3,70) |
|
|
Horn |
|
|
|
|
*3,50 (3,00) |
*4,20 (3,70) |
|
|
|
|
Rothenburgsort |
|
|
3,30 (2,80) |
4,00 (3,50) |
|
|
|
|
3,30 (2,80) |
4,00 (3,50) |
St. Georg |
|
|
|
|
3,30 (2,80) |
4,00 (3,50) |
|
|
|
|
Stübenplatz |
|
|
3,70 (3,20) |
4,40 (3,90) |
|
|
|
|
3,70 (3,20) |
4,40 (3,90) |
* = während der offenen U-Bahnbaustelle nur Mindestgebühr 2,40/3,10 €
2. Kostendeckungsgrad unter der Annahme des derzeitigen Bestands an Marktständen nach Durchführung einer Gebührenerhöhung von 50 Cent je Meter
|
|
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
Samstag |
|||||
Ortsteil |
Kosten- deckung heute |
Stände |
heute +50₡ |
Stände |
heute +50₡ |
Stände |
heute +50₡ |
Stände |
heute +50₡ |
Stände |
heute +50₡ |
Berta-Kröger-Platz |
81% |
22 |
72% |
|
|
|
|
31 |
100% |
|
|
Billstedt |
171% |
63 |
200% |
|
|
|
|
75 |
175% |
|
|
Finkenwerder |
39% |
12 |
43% |
|
|
|
|
|
|
14 |
47% |
Großneumarkt |
77% |
|
|
30 |
105% |
|
|
|
|
17 |
68% |
Hamm |
49% |
6 |
22% |
|
|
|
|
27 |
79% |
|
|
Horn |
35% |
|
|
|
|
14 |
38% |
|
|
|
|
Rothenburgsort |
27% |
|
|
12 |
36% |
|
|
|
|
8 |
25% |
St. Georg |
37% |
|
|
|
|
11 |
41% |
14:00 - 18:30 |
priv. |
|
|
Stübenplatz |
150% |
|
|
31 |
155% |
|
|
|
|
41 |
183% |
Hamburg-Mitte |
85% |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
94% |
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.