22-0427.2

Bewohnerparkzone im Gebiet um den Fähranleger Finkenwerder

Mitteilung öffentlich

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21.01.2020
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 19.11.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0427 einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat diesen Beschluss am 21.11.2019 einstimmig bestätigt.

 

Nutzerinnen und Nutzer der Fährverbindung von Finkenwerder auf die andere Elbseite stellen ihre Fahrzeuge sehr häufig in unmittelbarer Umgebung des Fähranlegers Finkenwerder Landungsbrücken ab, um den ÖPNV zu nutzen. Dieser Umstand führt in der näheren Umgebung zu einem massiven Parkdruck. Aus dieser Tatsache ergibt sich für die Bewohnerinnen und Bewohner eine erhebliche Belastung. Die nähere Umgebung ist gekennzeichnet durch eine vergleichsweise geringe Kapazität an Parkraum. Im dort vorhandenen Straßenraum konkurrieren also Bewohnerinnen und Bewohner mit Besucherinnen und Besuchern sowie Pendlerinnen und Pendler um den knappen Parkraum.

 

In verschiedenen, besonders belasteten Bereichen in Hamburg wurden durch den Landesvertrieb Verkehr Bewohnerparkzonen eingerichtet. Damit soll es Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Quartiere mit erheblichem Parkraummangel und hohem Parkdruck ermöglicht werden, Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in fußläufig zumutbarer Entfernung zur eigenen Wohnung zu finden. Bewohnerinnen und Bewohner benötigen dafür einen speziellen Parkausweis, der gegen eine geringe Verwaltungsgebühr von derzeit 25 bzw. 30 Euro erhältlich ist. Damit genießen Bewohnerinnen und Bewohner in entsprechend ausgeschilderten Bereichen (Haltverbot mit Zusatzzeichen „Bewohner frei“ bzw. Parkplatz mit Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis“) ein Sonderparkrecht. Für Besucherinnen und Besucher können Besucherparkscheine beantragt werden.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss Finkenwerder:

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) wird gebeten, die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Bewohnerparkzone rund um den Fähranleger Finkenwerder zu prüfen. Der LBV möge dem Regionalausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen über die Ergebnisse der Prüfung informieren.

 

 

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) nimmt wie folgt Stellung:

Derzeit untersucht der LBV in besonders von Parkverkehren belasteten Teilen Hamburgs die Parkplatzsituation auf die Möglichkeit der Einführung von Bewohnerparken. In diesem Prozess müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, diese gilt es im Rahmen der Untersuchung zu belegen. Im Vorwege wurden anhand einer hamburgweiten Strukturdatenanalyse kritische Bereiche identifiziert.

 

Sicherlich besteht auch am Fähranleger in Finkenwerder zu bestimmten Zeiten, insbesondere während der Wochenmarktzeiten, ein Parkdruck. Viele Pendler*innen aus dem Umkreis nutzen die Fähre als Verbindung in die Hamburger Innenstadt und erzeugen bei der Anreise zum Anleger Parksuchverkehre.

 

In der angesprochenen Analyse wurde Finkenwerder im Vergleich zu anderen Stadtteilen, z.B. St. Georg oder Wilhelmsburg, jedoch als deutlich weniger kritisch identifiziert. Auch nimmt der Parkdruck in der Regel nachts ab und besteht somit nicht dauerhaft. Aufgrund der Prioritätensetzungen ist daher derzeit keine Untersuchung durch den LBV bzgl. Bewohnerparken für das Umfeld Finkenwerder vorgesehen.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.