Bewohnerparkzone im Gebiet um den Fähranleger Finkenwerder
Letzte Beratung: 21.11.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.11
Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 19.11.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0425 einstimmig zugestimmt.
Nutzerinnen und Nutzer der Fährverbindung von Finkenwerder auf die andere Elbseite stellen ihre Fahrzeuge sehr häufig in unmittelbarer Umgebung des Fähranlegers Finkenwerder Landungsbrücken ab, um den ÖPNV zu nutzen. Dieser Umstand führt in der näheren Umgebung zu einem massiven Parkdruck. Aus dieser Tatsache ergibt sich für die Bewohnerinnen und Bewohner eine erhebliche Belastung. Die nähere Umgebung ist gekennzeichnet durch eine vergleichsweise geringe Kapazität an Parkraum. Im dort vorhandenen Straßenraum konkurrieren also Bewohnerinnen und Bewohner mit Besucherinnen und Besuchern sowie Pendlerinnen und Pendler um den knappen Parkraum.
In verschiedenen, besonders belasteten Bereichen in Hamburg wurden durch den Landesvertrieb Verkehr Bewohnerparkzonen eingerichtet. Damit soll es Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Quartiere mit erheblichem Parkraummangel und hohem Parkdruck ermöglicht werden, Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in fußläufig zumutbarer Entfernung zur eigenen Wohnung zu finden. Bewohnerinnen und Bewohner benötigen dafür einen speziellen Parkausweis, der gegen eine geringe Verwaltungsgebühr von derzeit 25 bzw. 30 Euro erhältlich ist. Damit genießen Bewohnerinnen und Bewohner in entsprechend ausgeschilderten Bereichen (Haltverbot mit Zusatzzeichen „Bewohner frei“ bzw. Parkplatz mit Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis“) ein Sonderparkrecht. Für Besucherinnen und Besucher können Besucherparkscheine beantragt werden.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss Finkenwerder:
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) wird gebeten, die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Bewohnerparkzone rund um den Fähranleger Finkenwerder zu prüfen. Der LBV möge dem Regionalausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen über die Ergebnisse der Prüfung informieren.
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.
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