23-1179.2

Beteiligung am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" 2025/2026

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 22.01.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.2

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat den nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion Drs. Nr. 23-1179 zur Abgabe einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Sozialraumentwicklung überwiesen.

Im Ausschuss für Sozialraumentwicklung am 04.12.2025 wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung am genannten Bundesprogramm bereits beteiligt ist. Daraufhin hat die CDU-Fraktion den Antrag zurückgezogen.

Sport ist ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in Hamburg und trägt maßgeblich zur Gesundheit, Integration und zum Zusammenhalt in den Stadtteilen bei. Die Bewerbung Hamburgs für die Olympischen Spiele hat die Bedeutung moderner und zugänglicher Sportstätten noch einmal hervorgehoben. Viele Anlagen stehen jedoch vor erheblichen Herausforderungen, insbesondere durch gestiegenen Sanierungsbedarf und neue Anforderungen an Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit.

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten[[]1] stellt der Bund insgesamt 333 Millionen Euro zur Verfügung, um Städte und Gemeinden bei der Sanierung und Modernisierung von Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung zu unterstützen. Die Förderung umfasst Zuschüsse von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten, in Haushaltsnotlagen sogar bis zu 75 Prozent. Ziel ist es, den Sanierungsstau abzubauen und die Sportinfrastruktur zukunftsfähig zu machen.

r den Bezirk Hamburg-Mitte ergibt sich damit die Chance, dringend benötigte Investitionen in die Sportstätten zu realisieren und die Lebensqualität im Stadtteil weiter zu stärken.

Petitum/Beschluss:

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Die Verwaltung möge schnellstmöglich unter Wahrung der Fristen prüfen,
  1. ob und in welchem Umfang eine Beteiligung am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ 2025/2026 möglich ist.
  2. r welche kommunalen Sportstätten im Bezirk eine Antragstellung in Betracht kommt und welche Voraussetzungen hierfür geschaffen werden müssen.
  1. Die Verwaltung wird um eine Einschätzung gebeten, ob und in welchem Umfang für die in a und b genannten Sportstätten Fördermittel beantragt werden können.

Die Ergebnisse der Prüfung sind der Bezirksversammlung zeitnah vorzulegen.

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Die Bezirksversammlung hat den nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion Drs. Nr. 23-1179 zur Abgabe einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Sozialraumentwicklung überwiesen.

Im Ausschuss für Sozialraumentwicklung am 04.12.2025 wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung am genannten Bundesprogramm bereits beteiligt ist. Daraufhin hat die CDU-Fraktion den Antrag zurückgezogen.

Sport ist ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in Hamburg und trägt maßgeblich zur Gesundheit, Integration und zum Zusammenhalt in den Stadtteilen bei. Die Bewerbung Hamburgs für die Olympischen Spiele hat die Bedeutung moderner und zugänglicher Sportstätten noch einmal hervorgehoben. Viele Anlagen stehen jedoch vor erheblichen Herausforderungen, insbesondere durch gestiegenen Sanierungsbedarf und neue Anforderungen an Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit.

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten[[]1] stellt der Bund insgesamt 333 Millionen Euro zur Verfügung, um Städte und Gemeinden bei der Sanierung und Modernisierung von Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung zu unterstützen. Die Förderung umfasst Zuschüsse von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten, in Haushaltsnotlagen sogar bis zu 75 Prozent. Ziel ist es, den Sanierungsstau abzubauen und die Sportinfrastruktur zukunftsfähig zu machen.

r den Bezirk Hamburg-Mitte ergibt sich damit die Chance, dringend benötigte Investitionen in die Sportstätten zu realisieren und die Lebensqualität im Stadtteil weiter zu stärken.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Die Verwaltung möge schnellstmöglich unter Wahrung der Fristen prüfen,
  1. ob und in welchem Umfang eine Beteiligung am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ 2025/2026 möglich ist.
  2. r welche kommunalen Sportstätten im Bezirk eine Antragstellung in Betracht kommt und welche Voraussetzungen hierfür geschaffen werden müssen.
  1. Die Verwaltung wird um eine Einschätzung gebeten, ob und in welchem Umfang für die in a und b genannten Sportstätten Fördermittel beantragt werden können.

Die Ergebnisse der Prüfung sind der Bezirksversammlung zeitnah vorzulegen.

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