22-3684

Besetzung des Jugendhilfeausschusses, hier: Wahl eines beratenden Mitgliedes gemäß § 3, Absatz 2, Nummer 7 AG SGB VIII

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.03.2023
Sachverhalt

 

Gemäß § 3, Absatz 2, Nummer 7 AG SGB VIII gehört dem Jugendhilfeausschuss eine in der

dchenarbeit erfahrene Frau als beratendes Mitglied an.

 

Dolle Deerns e.V. und der Mädchentreff Kirchdorf-Süd schlagen eine Person als Nachfolgerin des ausgeschiedenen beratenen Mitglieds vor.

Der Name der vorgeschlagenen Person ist aus datenschutzrechtlichen Gründen in der nicht öffentlichen und vertraulichen Anlage aufgeführt.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person nach § 3, Absatz 2 Nummer 7 AG SGB VIII gebeten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage (nicht öffentlich und vertraulich)