Besetzung des Jugendhilfeausschusses, hier: Wahl eines beratenden Mitgliedes gemäß § 3, Absatz 2, Nummer 7 AG SGB VIII
Gemäß § 3, Absatz 2, Nummer 7 AG SGB VIII gehört dem Jugendhilfeausschuss eine in der
Mädchenarbeit erfahrene Frau als beratendes Mitglied an.
Dolle Deerns e.V. und der Mädchentreff Kirchdorf-Süd schlagen eine Person als Nachfolgerin des ausgeschiedenen beratenen Mitglieds vor.
Der Name der vorgeschlagenen Person ist aus datenschutzrechtlichen Gründen in der nicht öffentlichen und vertraulichen Anlage aufgeführt.
Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person nach § 3, Absatz 2 Nummer 7 AG SGB VIII gebeten.
Anlage (nicht öffentlich und vertraulich)