22-0960

Besetzung des Jugendhilfeausschusses, hier: Beratendes Mitglied gemäß § 3, Absatz 2, Nummer 6 AG SGB VIII

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.05.2020
Sachverhalt

 

Gemäß § 3, Absatz 2, Nummer 6 AG SGB VIII gehört dem Jugendhilfeausschuss eine Richterin oder ein Richter aus dem Bereich der Familien- oder Jugendgerichte als beratendes Mitglied an.

 

 

Frau Esther Göttling hat ihren Rücktritt erklärt, Frau Ulrike Sohns-Dorff tritt die Nachfolge an.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.