Besetzung des Jugendhilfeausschusses, hier: Beratendes Mitglied gemäß § 3, Absatz 2, Nummer 6 AG SGB VIII
Gemäß § 3, Absatz 2, Nummer 6 AG SGB VIII gehört dem Jugendhilfeausschuss eine Richterin oder ein Richter aus dem Bereich der Familien- oder Jugendgerichte als beratendes Mitglied an.
Frau Esther Göttling hat ihren Rücktritt erklärt, Frau Ulrike Sohns-Dorff tritt die Nachfolge an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.