Besetzung des Jugendhilfeausschusses, hier: Beratendes Mitglied gemäß § 3, Absatz 2, Nummer 3.b AG SGB VIII
Gemäß § 3, Absatz 2, Nummer 3.b AG SGB VIII gehört dem Jugendhilfeausschuss je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Katholischen Kirchen als beratendes Mitglied an.
Frau Regina Seyer hat ihren Rücktritt erklärt, eine Nachfolge steht noch nicht fest.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.