22-0959

Besetzung des Jugendhilfeausschusses, hier: Beratendes Mitglied gemäß § 3, Absatz 2, Nummer 3.b AG SGB VIII

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.05.2020
Sachverhalt

 

 

Gemäß § 3, Absatz 2, Nummer 3.b AG SGB VIII gehört dem Jugendhilfeausschuss je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Katholischen Kirchen als beratendes Mitglied an.

 

Frau Regina Seyer hat ihren Rücktritt erkrt, eine Nachfolge steht noch nicht fest.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.