22-1613.2

Beseitigung der Stein-Hindernisse auf dem Fußweg

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 19.10.2021 Regionalausschuss Billstedt Ö 3.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-1613.1,  in ihrer Sitzung am 21.01.2021 mehrheitlich gegen die Stimmen der GRÜNE-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE beschlossen.

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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 12.01.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1613 mehrheitlich - gegen die Stimmen der GRÜNE-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE - zugestimmt.

 

Vor der Luisen-Apotheke an der Kreuzung Möllner Landstr./Merkenstr. stehen seit kurzer Zeit große Steine als Verkehrs-Hindernisse auf dem Fußweg.

Besonders beim Rangieren auf dem Apotheken-Parkplatz ist es nachweislich bereits zu Blechschäden an Autos gekommen, da die Steine an dieser Stelle völlig fehl am Platz sind. Sie könnten besonders für sehbehinderte Fußnger zu lebensgefährlichen Verletzungen führen.

Die Aufstellung der Steine stellt eine völlig fragwürdige Maßnahme dar und soll sich anscheinend gegen parkende Autos richten. 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:

  1. Wir bitten die Verwaltung, die Verkehrsbehörde zu beauftragen, diese Verkehrs-Hindernisse auf dem Fußweg sofort zu beseitigen.
  2. Der Regionalausschuss Billstedt wird über die Erledigung informiert. 

 

 

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat die SAGA beteiligt und nimmt auf Grundlage der dortigen Auskünfte wie folgt Stellung:

 

Die in der Drucksache angesprochenen Steine liegen auf dem Fußweg vor der Luisen-Apotheke an der Kreuzung Möllner Landstraße/ Merkenstraße. Diese befinden sich auf dem Grundstück der SAGA an der Grenze zum öffentlichen Gehweg und sorgen für eine Abgrenzung zum Parkplatz der Apotheke.

Hintergrund dieser Maßnahme war eine Aufforderung der bürgernahen Beamtin im letzten Jahr zur Durchführung geeigneter Maßnahmen, weil in diesem Bereich vermehrt der öffentliche Gehweg ungenehmigt zugeparkt wurde. Durch die Parkvorgänge auf dem öffentlichen Gehweg kam es zu absackenden Gehwegplatten. Vor diesem Hintergrund wurde durch die SAGA die Grenze zwischen Parkbereich und öffentlichem Gehweg mit Steinen versperrt.

Die SAGA würde eine Kontaktaufnahme durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte bzw. die zuständige Verkehrsdirektion der Polizei zur Herbeiführung einer einvernehmlichen Lösung begrüßen.

Aus Sicht der SAGA käme ggf. in Betracht, den ersten Stein direkt an der Zufahrt zu verlegen. Zudem könnten die Steine mit einer reflektierenden Farbe markiert werden.

Eine Entfernung der Steine sieht die SAGA aufgrund der geschilderten Problematik derzeit nicht als zielführend an.

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariates (PK) 42 wie folgt Stellung:

 

Nach einem gemeinsamen Ortstermin des Wegewartes des Bezirksamtes, eines Mitarbeiters der SAGA und der zuständigen bürgernahen Beamtin der Polizei (BFSìn) stellte die SAGA auf ihrem Grundstück im Verlauf der Grundstücksgrenzen zum Gehweg und in der Flucht zwischen Parkplatz/Treppenaufgang zur Einkaufspassage mehrere große Findlinge (ca. 50 cm Durchmesser) ab.

Die SAGA entschloss sich zu dieser Maßnahme, da es immer wieder durch ordnungswidrig abgestellte PKW zu Behinderungen von Fußgängern kam und Gehwegoberflächen auf öffentlichem und privatem Grund beschädigt wurden. Durch abgesackte Gehwegplatten entstanden Stolpergefahren für Fußgänger. Die PKW nutzten zum Parken auf dieser Fläche regelmäßig die Gehwegüberfahrt des Privatparkplatzes der Luisenapotheke.

Die zuständige BFS‘in leitete in der Vergangenheit diverse Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen auf öffentlichem Grund ordnungswidrig geparkte PKW ein. Auch nach dem Aufstellen der Steine kommt es nach ihren Feststellungen weiterhin zu ordnungswidrig abgestellten PKW rechts neben den Findlingen direkt auf den öffentlichen Verkehrsflächen (Gehweg). Hier wurden bereits und werden in Zukunft weitere Owi-Anzeigen gefertigt.

Bei der bezeichneten Fläche, angrenzend an den privaten Parkplatz der Luisen-Apotheke, handelt es sich nach § 25 HWG um eine private Verkehrsfläche der SAGA, die öffentlich genutzt wird. Die dort abgelegten Steine müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit derart aufgestellt und beschaffen sein, dass sie vor Wegrollen gesichert sind und bei den verschiedensten Licht und Wetterverhältnissen für alle Verkehrsteilnehmer deutlich zu erkennen sind und somit keine Gefahr darstellen oder Hindernisse bereiten. Verantwortlich dafür ist die SAGA.

In vergangenen Gesprächen hat die SAGA bereits die Bereitschaft signalisiert, die Steine mit einer reflektierenden Farbe zu versehen. Zudem müsste geprüft werden, ob die Steine mittels Beton o.ä. befestigt werden müssten, um sie vor der Möglichkeit des unkontrollierten Verschiebens durch einen Anprall eines Fahrzeugs zu sichern.

Die Entfernung der Steine wäre aufgrund der geschilderten Gründe für die Aufstellung nicht zielführend.

Das PK 42 hat keine Erkenntnisse darüber, dass diese Findlinge für sehbehinderte Menschen in der Vergangenheit eine Gefahr dargestellt haben. Im Gegenteil wären gelockerte Gehwegplatten, verursacht durch ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge, eine Gefahr für alle Fußgänger.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten

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