Beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss gemäß § 3, Absatz 2, Nummern 7, 8, 10 und 11 AG SGB VIII
Gemäß § 3, Absatz 2 AG SGB VIII gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder an:
Nach Nummer 7: eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau,
N.N.
Nach Nummer 8: eine in der Jugendhilfe erfahrene Person, die die Erfahrungen und Interessen der ausländischen Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien einbringt
N.N.
Nach Nummer 10: eine in der Jungenarbeit erfahrene Person
N.N.
NEU:
Das AG SGB VIII wird in Kürze um einen Passus unter § 3 Absatz 2 Nummer 11 ergänzt:
Den Jugendhilfeausschüssen gehören ferner als beratende Mitglieder an:
Nr. 11: zwei Vertretungen von selbstorganisierten Zusammenschlüssen im Sinne des § 4a SGB VIII, die geschlechterparitätisch besetzt werden sollen.
Nach § 6 Absatz 1 AG SGB VIII werden diese von der Bezirksversammlung gewählt.
Die Sozialbehörde bittet darum, trotz noch nicht endgültiger Gesetzeslage diese Ergänzung des AG SGB VIII bei der Neuwahl zu berücksichtigen.
Nach Nummer 11: Jugendparlament der geflüchteten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsene
Frau Yegane Rasaei
Nach Nummer 11: Jugendparlament der geflüchteten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsene
Herr Yama Waziri
Nach Nummer 11: Jugendparlament der geflüchteten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsene
Frau Marwa Sadat
Alle vorgeschlagenen Personen sind in der Jugendhilfe im Bezirk Hamburg-Mitte tätig.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, je eine Vertretung für die Personen nach § 3, Absatz 2, Nummern 7, 8 und 10 AG SGB VIII zu wählen.