Benittstraße durchgehend für Radverkehr freigeben
Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.12
Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion Drs. Nr. 23-0815 einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - zugestimmt.
Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 08.07.2025 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.
Im Frühjahr 2025 wurde in der Benittstraße in Finkenwerder gegenüber der Wache der Berufsfeuerwehr Hamburg ein Überlieger für die Busse des HVV eingerichtet um einen weiteren adäquaten Stellplatz für die Pausenzeiten zu ermöglichen. In diesem Zuge wurde auch die Straßenführung insoweit geändert, dass in die Benittstraße Richtung Norden ab der Einmündung Focksweg nunmehr nicht mehr mit dem Fahrzeug eingefahren werden darf - Beschilderung „Einfahrt Verboten“ 267. Als direkte Zuwegung zu den Fährverbindungen 62 und 64 nutzen eine Vielzahl von Radfahren (Pendler- und Freizeitverkehr) die Benittstraße.
1. Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss, das Bezirksamt möge sich bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des PK 47 dafür einsetzen, dass die Benittstraße an der oben beschriebenen Stelle auch Richtung Norden offiziell für den Radverkehr freigegeben wird und das entsprechende Zusatzzeichen kurzfristig installiert wird.
2. Die Bezirksversammlung wird um Bekräftigung gebeten.
Das Polizeikommissariat 47 nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 31.07.2025 wie folgt Stellung:
„Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 47 wurde um Freigabe der neu angeordneten Einbahnstraße in der Benittstraße zwischen der Wriedestraße und dem Focksweg für Radfahrer in Gegenrichtung gebeten.
Seitens des Bezirksamts Mitte wurde das Beförderungsangebot durch den ÖPNV im Stadtgebiet Finkenwerder erweitert. Für die zusätzlich benötigten Busse mussten provisorische Überliegerplätzen hergestellt werden.
Aufgrund der Lage der Busüberliegerplätze war eine veränderte Verkehrsführung erforderlich.
Der zur Verfügung stehende Raum ermöglicht nur noch eine einstreifige Verkehrsführung an der genannten Örtlichkeit. Die hierfür erforderliche Fahrbahnverbreiterung wurde lediglich provisorisch hergestellt.
Zwischen dem Bezirksamt Mitte, Fachamt Management des öffentlichen Raumes und der Straßenverkehrsbehörde des PK 47 wurde die erforderliche Verkehrsführung mit entsprechenden Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen und Verkehrseinrichtungen abgestimmt und durch die Zentrale Straßenverkehrsbehörde der Verkehrsdirektion (VD 52) befristet bis zum 01.04.2026 angeordnet.
Die provisorische Herstellung der Fahrbahn, die geringe Fahrbahnbreite, die Sichtbehinderung durch die an den Überliegerplätzen parkenden Busse und die daran vorbeifahrenden Busse machen eine Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung nicht anordnungsfähig.
Die Verkehrssituation wäre in diesem Bereich unübersichtlich und somit nicht sicher.
Bei Ablauf der Frist und Vorlage einer endgültigen Planung, erfolgt eine erneute Prüfung der Freigabe für den Radverkehr.
Ohne begründetem Antrag auf Verlängerung der bestehenden Anordnung oder einer Neuplanung wird der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt, die gesamte Einbahnstraßenregelung wieder aufgehoben.“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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