Beleuchtung und Schneeräumung des Fuß- und Radwegs neben der Baustraße von Bei den Tennisplätzen zum Hermanstal
Letzte Beratung: 07.12.2021 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 6.2
Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 19.10.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2383 einstimmig -bei Enthaltung der AfD-Fraktion - zugestimmt.
Die Bezirksversammlung hat die Vorlage in ihrer Sitzung am 21.10.2021 mit dem geänderten Petitum einstimmig -bei Enthaltung der AfD-Fraktion - bestätigt.
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Die Fachabteilung des Bezirksamtes möge dafür sorgen, den Fuß- und Radweg ne-ben der Baustraße von Bei den Tennisplätzen zum Hermanstal mit einer Beleuchtung auszustatten und die Räumung bzw. Streuung bei Schnee-und Eisglätte zu veranlas-sen. Dieser Weg stellt während der Bauzeit der U4 die Verbindung für die Menschen rund um die Manshardtstraße zum Hermanstal her, weil über die Manshardtstraße kein Durchgang ist.
Aufgrund der Verlängerung U4 ist die Manshardtstraße bis voraussichtlich 2026 für den Verkehr und teilweise auch für Fußgänger*innen nicht begehbar. Es wurde neben der Baustraße ein Fuß- und Radweg von Bei den Tennisplätzen bis Hermanstal einge-richtet, da hier die Manshardtstraße aufgrund der Baustelle nicht begehbar ist. Der neu geschaffene Fußweg ist die Verbindung zur U-Bahn Horner Rennbahn, mehreren Bus-linien, dem Einkaufszentrum und zu diversen Ärzten. Leider ist hier nicht für eine ent-sprechende Beleuchtung gesorgt worden, was insbesondere in der dunklen Jahreszeit nicht akzeptabel ist. Genauso gab es schon im letzten Winter Beschwerden, weil bei Eis-und Schneeglätte nicht geräumt bzw. abgestreut wurde, da dieser Weg nicht im Verzeichnis aufgeführt war. Dieses stellt eine erhöhte Unfallgefahr für die Bürger*innen dar, insbesondere für Menschen mit mobilen Einschränkungen, hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen
2. Die zuständigen Stellen mögen veranlassen, dass der Fuß- und Radweg bei Schnee-und Eisglätte geräumt bzw. abgestreut wird.
3. Der Regionalausschuss Hamm/Horn/Borgfelde ist über den Stand der Bearbeitung zu informieren.
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Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zum Beschluss wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Fußgänger:innen werden während der gesamten Bauzeit an den jeweils abgesperrten Bereichen der Baustelle vorbeigeführt. Die Manshardtstraße als Hauptwegeverbindung kann somit jederzeit von Fußgänger:innen in Längsrichtung durchquert werden. Die derzeitige provisorische Verkehrsführung für Fußgänger:innen führt auf der Südseite Richtung Hermannstal zu einer temporär eingerichteten Fußgängerlichtsignalanlage in Höhe der Bushaltestelle Sandkamp. Diese Verkehrsführung wird nach Auskunft der Hamburger Hochbahn (HOCHBAHN) bis voraussichtlich Anfang 2022 aufrechterhalten. Anschließend sind der Umbau der Baustellenabsperrung und eine direktere Wegeführung für Fußgänger:innen vorgesehen.
Bei dem beschriebenen Fuß- und Radweg neben der Baustraße handelt es sich um ein ergänzendes Angebot. Der Fuß- und Radweg war vor Beginn der Baumaßnahme nicht beleuchtet. Da weiterhin ein ausreichendes Angebot in der Manshardtstraße besteht, das nach Auskunft der HOCHBAHN jederzeit über eine ausreichende Breite verfügt und barrierefrei ausgestaltet ist, ist eine Beleuchtung des Fuß- und Radweges anlässlich der Bautätigkeit für die U4 auf die Horner Geest nicht erforderlich (und in Anbetracht des kurzen verbleibenden Zeithorizonts für die derzeitige Verkehrsführung nicht zielführend).
Eine regelhafte bzw. dauerhafte Beleuchtung würde in den Zuständigkeitsbereich des Straßenbaulastträgers – hier: Bezirksamt Hamburg-Mitte – fallen.
Eine Zusage für die Teilnahme von Fr. Dr. Waeselmann (Hamburger Hochbahn AG) für die Sitzung des Regionalausschusses Horn/Hamm/Borgfelde der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte am 07.12.2021 (Beginn 18 Uhr) liegt Ihnen bereits vor.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt Stellung:
Zu 2.:
Der für die Dauer der Bauphase eingerichtete Weg ist im Räum- und Streuplan der SRH enthalten. Er wird bei Glätte von Hand gestreut.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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