23-1876

Beginnt nun im Neues Korallusviertel endlich der Bau von dringend benötigten Wohnungen? (I) (Anfrage der CDU-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Anfragensteller: rn Frommann, Dr. Gunter Böttcher und Fabian Haase

Beginnt nun im Neues Korallusviertel endlich der Bau von dringend benötigten Wohnungen? (I)

Nachdem bereits am vergangenen Dienstag aufmerksame Beobachter Arbeiten an den Gründungspfählen der späteren Gebäude entlang der Bahnlinie im westlichen Teil des Grundstücks beobachten konnten, scheint die Hoffnung, dass nunmehr endlich rund 15 Jahre nach den ersten Planungen tatsächlich mit dem Bau der dringend benötigten Wohnungen begonnen werden kann.

In einer Pressemitteilung des Bezirksamts Hamburg-Mitte heißt es am 13.07.2026 dazu, dass die Firma Ditting neuer Projektträger des Vorhabens sei. In einem Pressebericht in der Immobilien-Zeitung vom gleichen Tage heißt es konkreter, dass die SAGA der neue Bauherr des komplexen Vorhabens sei.

Viele Fragen in Bezug auf den bisherigen Städtebaulichen Vertrag und den Wohnungsmix bleiben offen.

Daher fragen wir die Verwaltung:

  1. Ist es richtig, dass die Firma Ditting die Projektrechte für das Vorhaben Neues Korallusviertel von Empira gekauft hat? Wenn ja, seit wann ist das so? Wenn nein, wer hat die Projektrechte dann übernommen?
  2. Ist es richtig, dass die Saga neuer Eigentümer der Wohnbauflächen des Neues Korallusviertel ist? Wenn ja, seit wann ist das so?
  3. Steht der seinerzeit mit den bisherigen Eigentümern ausgehandelte und als dringend erforderlich eingestufte Wohnungsmix (u.a. 20% geförderter Wohnungsbau) zur Disposition? Wenn ja, welchen Wohnungsmix strebt der neue Eigentümer an?
  4. Wie hoch ist der Kaufpreis, den die Saga für das Gesamtvorhaben am Ende bezahlen muss (bitte aufgeteilt nach Preisen je m² BGF und je m² Wfl.)?
  5. Findet bei der Umsetzung des Vorhabens der „Hamburg Standard“r kostensparendes Bauen Anwendung? Wenn nein, warum nicht?
  6. Wurde die Politik in die neuen Entwicklungen und insbesondere in die Entscheidungen zum Punkt 3 eingebunden? Wenn ja, wann und wo? Wenn nein, warum nicht?
  7. Hat es im Rahmen der Kaufvertragsverhandlungen und des begleitenden Prozesses durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte Änderungen bei den bisherigen Kennzahlen zu
  1. Anzahl der Wohnungen
  2. Bruttogeschossfläche
  3. Wohnfläche
  4. Wohnungsmix
  5. Soziale Infrastruktur
  6. Qualitäten im Außenbereich

gegeben? Wenn ja, welche?

  1. Ist der städtebauliche Vertrag vom 20.02.2019 vollumfänglich als Verpflichtung an die neue Eigentümerin der Grundstücke übertragen worden? Wenn nein, warum nicht und welche Passagen wurden nicht übernommen?
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