23-0420.2

Bedarfsgerechter und barrierefreier Fährverkehr von und nach Finkenwerder (HADAG Linien 62 und 64)

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.1

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 28.01.2025 dem Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 23-0420 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 13.02.2025 bestätigt.

Viele Pendler:innen aus Finkenwerder und dem Süderelberaum nutzen die Fährverbindungen 62 (nach St.Pauli-Landungsbrücken) und 64 (Finkenwerder-Teufelsbrück) täglich und ganzjährig in Kombination mit ihrem Fahrrad, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Die Fährschiffe müssen daher ein hohes Aufkommen an Personen und Fahrrädern fassen können. Schiffe vom Typ 1 („Altona“) und 2 („Neuenfelde“) haben nur wenige Fahrradstellplätze und sind daher für die Pendler-Linien aus Finkenwerder 62 und 64 nicht geeignet.

Der Grundsatz der Gleichbehandlung gibt zudem vor, dass auch mobilitäts-eingeschränkte Personen (v.a. Menschen mit Behinderung und Senior:innen) den ÖPNV uneingeschränkt nutzen sollen und können. Viele der älteren Fährschiffe sind für sie nicht geeignet, v.a. die „Altona“, die keinen barrierefrei zugänglichen Fahrgastraum hat. Rollstuhlfahrer:innen, Senior:innen und auch Eltern mit kleinen Kindern im Kinderwagen können die Schwelle und die steile Treppe zum Fahrgastraum nicht überwinden und müssen die Überfahrt über die Elbe auf dem Außendeck verbringen.

Auch der Zugang zu den Fähren über die Pontons und die Brücken zu den Pontons ist bestenfalls barrierearm und zudem oft nicht hinreichend sicher. Kürzlich aufgebrachte rutschmindernde Beläge nutzen schnell ab oder sind nicht effektiv. An den Anlegern Rüschpark, Bubendey-Ufer, Neumühlen und Fischmarkt gibt es zudem keine Sicherungs- und Quergeländer, die verhindern, dass Rollstuhlfahrende bei Niedrigwasser und entsprechend steiler Brücke mangels Bremsmöglichkeit in den Fluss stürzen. Schließlich fehlen auf allen Anlegern Blindenleitsysteme.

In Anbetracht des o.g. Sachverhalts bittet der Regionalausschuss Finkenwerder die zuständigen Stellen, die folgenden Maßnahmen einzuleiten bzw. zeitnah zu den folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

1. Um angemessene Personen- und Fahrrad-Transfermöglichkeiten zu schaffen, wird die Linienanbindung Finkenwerder bei der Einsatzplanung der Fähren priorisiert. Insbesondere werden die neuen barrierearmen Fährschiffe „Neuland“, „Finkenwerder“ und die voraussichtlich im März in Dienst gestellte „Grasbrook“ bevorzugt auf den Linien 62 und 64 eingesetzt.

2. Auf den Einsatz der nicht barrierefreien Fähre „Altona“ auf den Linien 62 und 64 wird vollsndig verzichtet.

3. An den Pontons Rüschpark, Bubendey-Ufer, Neumühlen und Fischmarkt werden Quergitter montiert.

4. Alle Anleger der HADAG-Fährschiffe werden mit einem Blindenleitsystem von den landseitigen Verkehrswegen bis zum Schiff ausgestattet.

5. Es wird eruiert, warum die bisherigen rutschmindernden Beläge nicht effektiv sind und schnell abnutzen und welche Alternativen es gibt. Ggf. werden die Wartungs-/Überarbeitungsintervalle angepasst oder alternative Beläge aufgebracht.

6. Gewünscht wird zudem ein gemeinsamer Begehungstermin mit der HADAG, HPA und dem Kompetenzzentrum Barrierefreiheit.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu den Punkten 1., 2. und 6. des Beschlusses mit Schreiben vom 31.03.2025 wie folgt Stellung:

Zu 1.:

Um den Anforderungen der Pendler:innen aus Finkenwerder und dem Süderelberaum gerecht zu werden, ist die HADAG darum bemüht, die neuen Schiffe der Typen 2000 („geleisen“), 2020 und 2030 auf den Linien 62 und 64 einzusetzen. Sollte dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, werden alternative Schiffe der Flotte auf den beiden Linien eingesetzt, um Fahrtausfälle zu vermeiden.

Zu 2.:

Die HADAG prüft derzeit die Möglichkeit, die Fähre „Altona“ auf der Linie 62 auszugliedern, um sicherzustellen, dass alle eingesetzten Fähren die Anforderungen in Bezug auf Barrierefreiheit und Fahrradmitnahme erfüllen.

Zu 6.:

Im Rahmen der von der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (hvv) geleiteten Arbeitsgemeinschaft Barrierefreier ÖPNV in Hamburg wird zeitnah die neue Unterarbeitsgruppe zum Thema „hren und Fähranleger“ ihre Arbeit aufnehmen, in der unterschiedliche Aspekte der Barrierefreiheit im Fährverkehr diskutiert sowie Begehungen organisiert werden. Zu den Teilnehmenden der Unterarbeitsgruppe und damit der Begehungstermine gehören der hvv, die HADAG, die HPA, das Kompetenzzentrum für ein Barrierefreies Hamburg, die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG) sowie das Forum FähreFinkenwerder.

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation nimmt zu den Punkten 3. bis 6. des Beschlusses mit Schreiben vom 31.03.2025 wie folgt Stellung:

Zu 3.:

DieHPA wird in diesem Jahr an der Zugangsbrücke Rüschpark testweise Quergitter montieren. Im Nachgang wird diese Maßnahme durch die HPA (u.a. Arbeitsschutzabteilung, Hafenamt) evaluiert. Für die Zugangsbrücken Bubendey Ufer, Neumühlen und Altona Fischauktionshalle gibt es keine standardisierte Lösung, sodass hierfür eine Einzelfallbetrachtung durchgeführt werden muss. Als zusätzliche Herausforderung muss an den Anlagen Neumühlen und Altona Fischauktionshalle besonders die Entfluchtung bei Großveranstaltungen berücksichtigt werden.

Zu 4.:

Ein Blindensystem ist im Sinne der BWI/HPA. Der zuständige Fachbereichder HPA hat bereits erste Gespräche mit dem Blindenverband Hamburg aufgenommen.

Zu 5.:

Die Anlage Finkenwerder bekommt im Laufe des Jahres 2025 ein neues Übergangsblech im unteren Bereich mit einer neuen Beschichtung. Diese Beschichtung soll eine bessere Haltbarkeit aufweisen. Zu beachten ist allerdings, dass die Beschichtungsarbeiten nur bei einer entsprechenden Wetterlage durchführbar sind. Bei Nässe oder Kälte sind Arbeiten zum Auftragen der Beschichtung nicht glich. Deshalb wird momentan ein neues Übergangsblech für den Anleger angefertigt und in der Halle beschichtet. Sofern die neue Beschichtung als geeignet bewertet wird, soll diese an weiteren Pontons auf den Übergangsblechen angewendet werden.

Zu 6.:

Ein gemeinsamer Vor-Ort Termin hat bereits stattgefunden, so dass vorerst kein weiterer Termin erforderlich ist. r den fachlichen Austausch besteht bei Bedarf Kontakt für weitere Abstimmungen.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

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Lokalisation Beta
Finkenwerder

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