Bebauungsplanverfahren Neuenfelde 17 (Nincoper Deich) - Zustimmung zur zweiten öffentlichen Auslegung
Letzte Beratung: 25.05.2021 Hauptausschuss Ö 4.1.2
Mit dem Bebauungsplanverfahren Neuenfelde 17 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine behutsame Siedlungserweiterung mit ca. 50 Wohneinheiten östlich des Nincoper Deichs ermöglicht werden. Grundlage bildet die Siedlungsentwicklungsplanung Cranz-Neuenfelde-Francop von 2005. Städtebauliches Ziel ist es, den Ortsteil Neuenfelde als Wohnstandort zu erhalten und zu stärken und dabei das Orts- und Landschaftsbild zu wahren. An der Straße Nincoper Ort soll die bestehende Baustruktur gesichert werden. Ziel ist hier eine Stärkung des Siedlungskerns insbesondere für die Verbesserung der Entwicklungsbedingungen und den dauerhaften Erhalt der Nahversorgung (Einzelhandel und soziale Infrastruktur).
Das Verfahren wird mit Umweltprüfung und Eingriffsregelung durchgeführt.
Aufgrund der beschriebenen planerischen Zielsetzung und der damit verbundenen Abweichungen von den Darstellungen im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm, einschließlich der Inhalte der Fachkarte Arten- und Biotopschutz, sind Änderungen dieser vorbereitenden Planwerke erforderlich.
Der Bebauungsplan-Entwurf hat vom 03. Februar bis 04. März 2020 erstmals öffentlich ausgelegen. Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung und den Ergebnissen des schriftlichen Arbeitskreises II vom 04.bis zum 18. Februar 2021 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan-Entwurf erneut auszulegen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der 2. öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Absatz 3 des Baugesetzbuches zuzustimmen und den Vorgang Bezirksversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten.
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Hans Christian Lied
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt
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