Bebauungsplan-Entwurf Heimfeld 53 (Moorburger Bogen, Bostelbeker Damm, Am Radeland) 1. Zustimmung zur Einleitung 2. Zustimmung zur Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Letzte Beratung: 28.01.2020 Bezirksversammlung Harburg Ö 46.1.4
Mit dem Bebauungsplan-Entwurf Heimfeld 53 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Neuordnung der Flächen zwischen den Straßen Moorburger Bogen, Bostelbeker Damm und Am Radeland geschaffen werden. Es ist beabsichtigt die derzeitig als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Polizei" und "Technische Kraftfahrzeugprüfstelle" ausgewiesenen Flächen als Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO auszuweisen. Ziel ist es die Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung des ansässigen Technologieparks in einer dem Standort angemessenen baulichen Dichte zu schaffen.
Aufgrund der räumlichen Lage und des Gesamtvolumens des Vorhabens, die eine hohe städtebauliche und hochbauliche Qualität erfordern, wurde ein einphasiger, städtebaulicher Einladungswettbewerb (Gutachterverfahren) mit hochbaulichen Anteilen im Sommer/Herbst 2019 durchgeführt. Der Wettbewerbsgewinner (s. Anlage) wurde am 18. November 2019 in öffentlicher Sitzung im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt und bildet die Grundlage für die parallel zum Bebauungsplanverfahren vorgesehene Weiterentwicklung der Funktionsplanung und die Ausarbeitung des Bebauungsplanes.
Gemäß hochbaulicher Entwurfsidee soll ein atriumartiger Gebäudekörper mit vier bis sieben Geschossen und einem begrünten Innenhof errichtet werden. Der ruhende Verkehr soll überwiegend in Tiefgaragen untergebracht werden, um eine gute Aufenthalts- und Freiraumqualität schaffen zu können. Der im Osten vorhandene Entwässerungsgraben soll nachrichtlich als Wasserfläche in den Bebauungsplan übernommen werden. Die Erschließung soll über die bereits vorhandenen Straßen und festgesetzten Straßenverkehrsflächen erfolgen. Entlang des südlichen Rands des Geltungsbereichs wird auf den ehemaligen Wohngrundstücken voraussichtlich ein schmaler Streifen als Straßenverkehrsfläche festgesetzt, der für den derzeit in Planung befindlichen Ausbau zur Integration einer Veloroute entlang der Straße Am Radeland benötigt wird. Im Zuge der weiteren Konkretisierung der Planung können sich ggf. in geringem Umfang weitere Festsetzungen von Straßenverkehrsflächen z.B. für die Berücksichtigung einer Bushaltestelle oder im Kreuzungsbereich, ergeben.
Der geltende Bebauungsplan Heimfeld 2 sieht für die Neuordnung und Planungsabsichten nicht die erforderlichen Voraussetzungen vor. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung schlägt deshalb vor, ein Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchzuführen.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich. Das Landschaftsprogramm und die Fachkarte Arten- und Biotopschutz müssen entsprechend den Planungsabsichten im Verfahren angepasst werden. Die Fläche liegt innerhalb einer dargestellten Landschaftsachse und ist als "Fläche mit Klärungsbedarf gegenüber dem Flächennutzungsplan" gekennzeichnet, der hier abweichend gewerbliche Bauflächen darstellt. Das Landschaftsprogramm stellt für das Plangebiet das Milieu "Grünanlage eingeschränkt nutzbar" dar und die Fachkarte Arten- und Biotopschutz legt den Bereich als "Parkanlage" fest. Die betroffenen Grundeigentümer werden in die Planungen einbezogen. Die Grobabstimmung wird zeitnah durchgeführt.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und der Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zuzustimmen sowie den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten.
Jörg-Heinrich Penner
Dezernent Wirtschaft, Bauen, Umwelt
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