22-1348

Bearbeitung von Eingaben

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22.10.2020
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Im Vorwege wird durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung festgelegt, welcher Ausschuss sich mit der Eingabe inhaltlich beschäftigt und einen Vorschlag erarbeitet, wie mit der Eingabe umgegangen wird.

 

Gemäß § 16 Absatz 5 Geschäftsordnung der Bezirksversammlung werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie mit der Eingabe zu verfahren ist. Diese sind nicht immer eindeutig und verständlich, daher möchte die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung in Absprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung das Verfahren und die Vorlagen in den Ausschüssen verbessern.

 

Wichtig ist, dass die Petentin bzw. der Petent am Ende eine Antwort der Bezirksversammlung erhält. Der festgelegte Ausschuss ist nicht nur für die Ausgestaltung dieser Antwort zuständig, sondern entscheidet auch, ob den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen der Eingabe gefolgt wird oder nicht.

Analog zu Beschlüssen der Bezirksversammlung und ihrer Gremien muss auch bei Eingaben unterschieden werden, ob die Angelegenheit in die Zuständigkeit des Bezirksamtes oder einer Fachbehörde fällt.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

  • Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

 

  • Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

  • Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

 

  • Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

  • Kann die Politik keine Einschätzung zur Eingabe abgeben? Dann wird die Eingabe ohne Bewertung an die Fachbehörde abgegeben.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  • Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  • Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  • Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Die Vorlagen für die Ausschüsse, die sich mit Eingaben befassen, werden entsprechend des vorgenannten Textes verständlicher formuliert.

 

Nach Beratung im Fach- bzw. Regionalausschuss wird die Eingabe in der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung weiter bearbeitet. Der Petent bzw. die Petentin erhält am Ende eine mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung abgestimmte Antwort.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.