Baumfällungen auf öffentlichem Grund
Das Bezirksamt gibt Anträge / Maßnahmen wie aus der Anlage ersichtlich bekannt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.