21-4754.2

Barrierefreier Aufgang zum Billstedt Center aus Richtung Norden

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 29.01.2019 Regionalausschuss Billstedt Ö 4.6

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die Vorlage, Drs. 21-4754.1 in ihrer Sitzung am 13.12.2018 einstimmig beschlossen und den nachstehenden Beschluss des Regionalausschusses Billstedt damit bestätigt.

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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 27.11.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4754 einstimmig zugestimmt.

 

 

r Bürger*innen, welche in der Mobilität eingeschränkt flexibel sind, aufgrund von Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühlen, ist der Zugang in das Center aus Richtung Norden leider nicht ohne Weiteres möglich. Kommend vom U-/Bus-Bahnhof, können hier zwar die Fahrstühle der Hochbahn auf die Fußngerbrücke genutzt werden, solang diese bei Ankunft tatsächlich in Betrieb sind. Die Rolltreppe kann für viele dieser Menschen leider keine Alternative sein. Für die Bewohner*innen im Umfeld kann es jedoch keine zufriedenstellende Alternative sein, sich erst auf den Bahnhof zu begeben, um dann das Center ihres Stadtteils über ein Angebot der Hochbahn aufsuchen zu können.

Diese Situation könnte durch bauliche Veränderungen im Sinne der Menschen vermieden werden.

Am nördlichen Ende des Billstedt Centers befindet sich neben der Einfahrt zum Parkhaus ein weiterer Ausgang, welcher innenliegend mit einem Rollband in das I. OG ist, im Außenbereich jedoch mit Stufen versehen ist. Somit ist ein kurzer Weg für diesen Personenkreis in Richtung Bahnhof bzw Lorenzenweg nicht möglich. Hier ist ein fast unzumutbar langer Fußweg in Kauf zu nehmen, um einen der Haupteinnge der Möllner Landstraße zu nutzen, dies kann nicht hinnehmbar sein.

Die Verwaltung möge mit dem Center Management versuchen, hier eine entsprechende Lösung, ggf. in Form eines Außenfahrstuhls, unter Einbeziehung der öffentlichen Fläche zu prüfen, zumal im Rahmen der aktuellen Sanierungsmaßnahmen durch das Center dieser Personenkreis größer berücksichtigt werden sollte. 

Bis zur endgültigen Umsetzung eines barrierefreien Zuganges von der Nordseite, wäre durch das Center-Management ggf. ein Angebot für diese Personen als Übergangslösung zu schaffen, in dem ein Teil der Zufahrt in das Parkhaus neben den Schranken, zu den innenliegenden Rollbändern umgestaltet und ausgeschildert würde, so dass hier eine schnelle provisorische Abhilfe im Sinne der Bürger*innen erfolgen könnte.

Somit wäre der Zugang im nördlichen Bereich gegeben und würde eine Lösung in Hinblick auf Fairness im öffentlichen Raum und Selbstbestimmung aller Bürger*innen anbieten, welches auch bei technischen Ausfällen von Fahrstühlen gelebt werden können muss.

 

Daher möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:

 

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. eine entsprechende Umsetzung zu prüfen und hier entsprechend mit dem Center zu planen und
  2. dem Ausschuss hierüber zeitnah zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:

 

 

Eine gemeinsame Prüfung der Situation durch das Center-Management des Billstedt-Centers und das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat folgendes Ergebnis ergeben:

 

Auch das Center-Management des Billstedt-Centers hat genauso wie der Regionalausschuss Billstedt das Ziel, für mobilitätseingeschränkte Menschen einfache und direkte Zugänge zum Billstedt-Center

sicherzustellen. Daher sind beidseits des Centers - im Osten und Westen - über den Lorenzenweg (auf Höhe des Hauskoppelstieges) und den Fritzschweg (auf Höhe des Kundenzentrum-Parkplatzes) barrierefreie Zugänge erreichbar, die beide mit Fahrstühlen ausgestattet sind (siehe Anlage). Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Umfeld müssen sich daher nicht erst auf den Bahnhof begeben, um dann das Center ihres Stadtteils über ein Angebot der Hochbahn aufsuchen zu können oder den Haupteingang aus Richtung Möllner Landstraße nutzen, sondern können das Center ohne große Umwege barrierefrei erreichen. Über die genannten seitlichen Zugänge besteht über Treppenanlagen zugleich die Möglichkeit, auch für Menschen ohne Mobilitätseinschränkung in das Center zu gelangen.

 

Der Eingang über die Reclamstraße ist lediglich ein Notausgang und baurechtlich kein offizieller Eingang, kann also nicht als barrierefreier Eingang hergerichtet werden. Der Neubau einer Aufzugsanlage am Nordeingang erscheint aufgrund der Aufzugsanlagen am Fritzschweg und am Lorenzenweg, die nahe zu den Nachbarschaften im Umfeld gelegenen sind, entbehrlich. Da die Auffindbarkeit dieser beiden Aufzüge aus Sicht des Center-Managements verbesserungswürdig ist, wird von dort eine Optimierung der Beschilderung geprüft werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten

 

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