Barrierefreie Querung an der Glinder Au ermöglichen (Antrag der GRÜNE-Fraktion) (geänderte Fassung)
Letzte Beratung: 17.06.2025 Regionalausschuss Billstedt Ö 5.2
An der Straße An der Glinder Au gibt es zwei Zugänge in den angrenzenden Park und zum Spielplatz an der Glinder Au. Während auf Höhe des Erhard-Dressel-Bogen ein barrierefreier Zugang möglich ist, ist der Zugang auf Höhe An der Glinder Au 23-25 auf der Parkseite nur über einen hohen Kantstein möglich. Dies beeinträchtigt sowohl mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen, sowie Kinder mit Fahrrädern, Rollern und ähnlichen Fahrzeugen. Zudem ist an dieser Stelle keine Querungshilfe wie ein Zebrastreifen, der am Erhard-Dressel-Bogen vorhanden ist, existent.
Die Verwaltung wird gebeten, an dieser Stelle sowie an der gegenüberliegenden Stelle den Bordstein so weit abzusenken, dass mobilitätseingeschränkte Personen, Menschen mit Kinderwagen sowie Personen mit Kinderfahrrädern, Rollern und ähnlichen Fahrzeugen diesen ungehindert überqueren können. Gleichwohl soll auf der gegenüberliegenden Straßenseite entlang der Wohnbebauung der Häuser Glinder Au 23-25 eine Nase eingezogen werden, sodass ein ausreichender Platz und eine Verengung der Fahrbahn entsteht.
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