Außengastronomie - Quartiersbeirat Wohlwillstraße vom 23.09.2021
Letzte Beratung: 12.04.2022 Cityausschuss Ö 6.12
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2021 die unten stehende Beiratsempfehlung einstimmig beschlossen.
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Bei der Geschäftsstelle ist die Information eingegangen, dass einige Gastronomiebetreibende der Paul-Rosen-Straße sich mit Anwohnenden zum Gespräch über bestimmte Konfliktpunkte zusammengesetzt haben. Ein Anwesender berichtet, dass bei diesem Treffen einige Fragen offengeblieben sind – z.B. wie viele Stellplätze pro Lokal für Sondernutzungen beantragt werden können.
Einer der Teilnehmenden berichtet, dass unter Berücksichtigung des geltenden Baustufenplans (Vorgängerformat der Bebauungspläne) das Gebiet ein Wohngebiet ist und die reale Situation mit der starken gastronomischen Präsenz und einhergehenden Lärmbelästigungen etc. nicht dem Charakter eines Wohngebiets entspricht.
Der Geschäftsstellenleiter berichtet zum Umgang mit dem Thema Außengastronomie aus anderen Stadtteilkonferenzen. Zum einen wurde die Beschlussempfehlung gefasst, in bestimmten Gebieten Schwerpunktkontrollen durch den bezirklichen Kontrolldienst durchführen zu lassen. Zum andren gibt das Format der Zukunftswerkstatt, welches das Karolinenviertel gewählt hat, um intensiv bestimmte Themen zu bearbeiten und so auch agierend und nicht nur reagierend tätig zu sein.
Damit der bezirkliche Kontrolldienst tätig werden kann, braucht es eine Aktenlage zu den Lärmbelästigungen (*). Ebenfalls ist es empfehlenswert über einen Zeitraum von ca. 14 Tagen ein Lärmprotokoll zuführen, um eine bessere Beschwerdelage zu schaffen.
Es wird entschieden, eine Beschlussvorlage für Schwerpunktkontrollen durch den bezirklichen Kontrolldienst zur Abstimmung zu stellen. Auch soll ein Runder Tisch zum Dialog zwischen den Anwohnenden und den Gastronomie- und Hostelbetreibenden darüber eingerichtet, wie das Miteinander langfristig aussehen kann.
Folgende Beschlussvorlage zu Schwerpunktkontrollen in der Paul-Rosen-Straße, Wohlwillstraße und Thadenstraße wird zur Abstimmung gestellt:
Die zahlreichen gastronomischen Betriebe sind ein fester Bestandteil auf St. Pauli. Die Erleichterungen für die Gastronomie nach dem letzten Lockdown haben leider viel Lärm und Unmut bei Bewohner*innen vor Ort geführt, da sich ein Teil der Betriebe nicht an die nächtlichen Ruhezeiten hält und u.a. häufig bis spät in die Nacht noch Gäste vor den Restaurants bewirtet.
Der Quartiersbeirat Wohlwillstraße bittet vor diesem Hintergrund, dass der bezirkliche Kontrolldienst die gastronomischen Betriebe in der Paul-Rosen-Straße, Wohlwillstraße und Thadenstraße kontrolliert.
Abstimmungsergebnisse:
Wer Dafür Dagegen Enthaltung
Alle Anwesenden 13 - 2
Stimmberechtigte Mitglieder 13 - -
BV 3 - -
Antrag ist angenommen.
(*) Anmerkung der Verwaltung: Das Verfahrensmanagement liegt in der Gaststättenüberwachung gaststätten@hamburg-mitte.hamburg.de
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Das Bezirksamt nimmt zum Beschluss wie folgt Stellung:
Der Bezirkliche Kontrolldienst wurde zum 01.05.2021 als Weiterentwicklung der Organisationsänderungen in Folge des § 31 SOG zur Genehmigung und Überwachung von Großveranstaltungen (s. DrS 21/19042) gegründet. Er ist für die Überwachung aller Großveranstaltungen in allen Hamburger Bezirken und der HPA zuständig. Darüber hinaus wurden in ihm einige Außendienst- und Kontrolltätigkeiten zur Effizienzsteigerung gebündelt, die bisher in den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (VS) und Management des öffentlichen Raumes (MR) des Bezirksamtes Hamburg-Mitte wahrgenommen wurden. Mit der Gründung des Bezirklichen Kontrolldienstes sind somit keine neuen Planstellen geschaffen worden. Die in den Fachämtern VS und MR vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden mit ihren Aufgaben in den Bezirklichen Kontrolldienst zusammengezogen.
Mit der Drucksache 22-2539 hat der City-Ausschuss das aus dieser Bündelung und den aktuellen Verpflichtungen, u.a. aus der Bekämpfung der Corona-Pandemie resultierende Arbeitsprogramm zur Kenntnis genommen. Demnach sind für die Durchführung von Gewerbekontrollen 7 Prozent der Arbeitskapazitäten vorgesehen. Gewerbekontrollen in Gaststätten finden vor diesem Hintergrund in der Regel anlassbezogen statt. Anlässe sind hier insbesondere konkrete Beschwerden von Anwohnenden über ein bestimmtes Fehlverhalten in einer bestimmten Gaststätte zu einem konkreten Datum und eine entsprechende Beauftragung durch die Sachbearbeitung in der Überwachung. Häufig sind auch Polizeiberichte Grundlage solch anlassbezogener Kontrollen.
In den Straßen Paul-Rosen-Straße, Wohlwillstraße und Thadenstraße werden verschiedene Gaststätten betrieben, die eine Erlaubnis zum Betrieb einer Sommerterrasse haben. Gegen zwei Gaststätten in der Wohlwillstraße hat das Bezirksamt in diesem Winter Bußgelder verhängt, da Auflagen erwiesenermaßen nicht eingehalten und damit Belästigungen verursacht wurden. Bei einem weiteren Gaststättenbetrieb in der Wohlwillstraße ist das Bußgeldverfahren noch in der Phase der Anhörung. Darüber hinaus sind derzeit keine Beschwerdeverfahren in diesen Straßen offen. Erneute Gewerbekontrollen erfolgen hier, wenn es Ermittlungsbedarf in Beschwerdeverfahren gibt.
Zudem befinden sich anlasslose gaststätten- und wegerechtliche Kontrollen oder Streifen derzeit in der Abstimmung zwischen der Bezirksamtsleitung, den zuständigen Fachämtern und den örtlichen Polizeikommissariaten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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