Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss, hier: Stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 3 Absatz 1, Nummer 2 AG SGB VIII
Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3 Absatz 1, Nr. 2 AG SGB VIII stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der im Bezirk wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt werden; sie müssen im Bezirk wohnen oder in der Jugendhilfe des Bezirks tätig sein. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bezirk angemessen zu berücksichtigen.
Frau Hanna Engel, bislang stimmberechtigtes Mitglied auf Vorschlag des Jugendtreff Hamm e.V, hat ihren Rücktritt aus dem Jugendhilfeausschuss erklärt. Die Wahl einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.