Aufstellung der Schöffenvorschlagsliste für die Amtsperiode 01.01.2019 bis 31.12.2023
Das Bezirksamt hat die anliegende Schöffenvorschlagsliste für die Amtszeit 2019 bis 2023 aufgestellt und bittet die Bezirksversammlung, der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Liste nach dem Gerichtsverfassungsgesetz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl zuzustimmen.
Gemäß § 36 Abs. 2 GVG sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Es muss mindestens die doppelte Anzahl an Personen vorgeschlagen werden, die als Schöffinnen und Schöffen benötigt werden (§ 36 Abs. 4 GVG).
Benötigt werden:
Gerichtsbezirk
|
benötigte Schöffen |
erforderliche Vorschläge |
Amtsgericht Hamburg-Mitte |
87 |
174 |
Amtsgericht Harburg |
178 |
356 |
Amtsgericht St. Georg |
323 |
646 |
Die Auflegung der durch die Bezirksversammlung beschlossenen Listen erfolgt vom 04.06.2018 bis 11.06.2018 in der Geschäftsstelle der Kreis-/Bezirkswahlleitung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte. Der Auflegungszeitraum wurde bereits im Amtlichen Anzeiger und in der Presse veröffentlicht.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagen: nicht öffentlich und vertraulich