Aufgaben der Marktmeister
Letzte Beratung: 24.06.2020 Ausschuss für Wochenmärkte Ö 3.4
Im Auftrag des Wochenmarktausschusses der Bezirksversammlung wurden die Aufgaben der Marktmeister auf den bezirklichen Wochenmärkten unter dem Aspekt der hoheitlichen Tätigkeiten geprüft. Mit diesem Auftrag wird auch die Frage der Übertragbarkeit bestimmter Aufgaben gestellt. Das Prüfergebnis wurde mit dem Rechtsamt des Bezirksamtes Hamburg-Mitte abgestimmt. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass alle Aufgaben in diesem Zusammenhang an Dritte und teilweise auch an Marktbeschickende übertragbar sind. Je nach Aufgabe wären hierzu aber unterschiedliche Bedingungen und Beauftragungen erforderlich. Eine dauerhafte Übertragung müsste so verbindlich gestaltet sein, dass der ordnungsgemäße Marktbetrieb sicher gewährleistet ist. Hierfür sind entsprechende Verträge und Beauftragungen mit konkreten Personen oder Organisationen erforderlich, für die Vergütungen zu zahlen wären. Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung wenig Kosteneinsparpotenzial durch eine regelmäßige Übertragung dieser Aufgaben.
Zeitpunkt |
Tätigkeit |
Beschreibung |
Hoheitlich |
Begründung |
Vor Marktbeginn Zum Marktende |
Straßenverkehrsschilder auf/abbauen |
Vor Marktaufbau müssen in aller Regel mobile Straßenverkehrsschilder aufgestellt und nach Marktabbau wieder entfernt werden. |
ja |
Da gewidmete Verkehrsfläche, straßenverkehrsrechtliche Anordnung liegt vor. |
Vor Marktbeginn
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Umsetzen von Fahrzeugen |
Auf der Marktfläche abgestellte Fahrzeuge müssen vor Beginn der Aufbauphase durch das Vertragsunternehmen umgesetzt werden. Dies ist von dem Marktmeister zu überwachen. Ebenso muss die Polizei über den Umsetzvorgang in Kenntnis gesetzt werden. Es ist zu protokollieren, ob Schäden am Auto vorhanden sind, gegebenenfalls müssen Fotos gefertigt werden. Ein Abschleppprotokoll ist für jeden einzelnen Abschleppvorgang für den Innendienst zu fertigen. |
ja |
Da gewidmete Verkehrsfläche, straßenverkehrsrechtliche Anordnung liegt vor. |
Vor Marktbeginn
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Feststellen von und Abhilfe bei Bau- und Technikmängeln |
Der Marktmeister muss die Stromkästen auf ihre Nutzbarkeit kontrollieren. Bei festgestellten Schäden ist, nach Rücksprache mit dem Innendienst, ein Elektriker mit der Reparatur zu beauftragen. Die gesamte Fläche ist abzugehen und muss auf Mängel/Schäden/Reinigungszustand überprüft werden (im Winter zusätzlich hinsichtlich der Schnee- und Eisbeseitigung). Gegebenenfalls sind Stolperfallen (Schäden in der Marktfläche) durch das Aufstellen von „Hütchen“ kenntlich zu machen. Auch hier ist der Innendienst zu kontaktieren. Des Weiteren ist bei öffentlichen Flächen das Fachamt Management öffentlicher Raum in Kenntnis zu setzen. Die Reparaturleistungen von Handwerkern sind vor Ort zu überwachen und abzunehmen. Öffnung der WC-Anlagen und Prüfung des Reinigungszustandes sowie des technischen Zustandes. |
teilweise |
Es handelt sich um Aufgaben aus der Verkehrssicherungspflicht. Diese würde auch die privaten Marktbetreiber binden. Diese wären aber über die Sondernutzungserlaubnis temporär in dieser Pflicht. Rechtsgrundlage der Verwaltung bleiben hier überwiegend HWG und MarktSOG. |
Marktaufbau |
Zugänglich machen der Stromkästen und des Wasseranschlusses |
Zu Beginn der Aufbauphase sind die Stromkästen und der Wasseranschluss für die Markthändler zugänglich zu machen. Der Marktmeister hat hier auch zu überwachen, dass die Händler die richtigen Steckdosen/Stecker, Kabeltrommeln und Kabel (im Querschnitt) benutzen. |
nein |
Verkehrssicherungspflicht des Marktbetreibenden |
Marktaufbau |
Begleiten der Aufbauphase |
Der Marktmeister hat für einen koordinierten Marktaufbau zu sorgen. In der ersten Phase begeben sich die Dauerzugelassenen sowie die Stammhändler auf ihre „Stammplätze“. Möglicherweise müssen Händler aufgrund von Baumaßnahmen umplatziert werden. Hier muss der Marktmeister darauf achten, ob der Händler Strom- und gegebenenfalls Wasseranschluss benötigt. Nachdem die Dauer- und Stammhändler ihre Plätze bezogen haben, sondiert der Marktmeister die eventuell vorhandenen Freiflächen. Anschließend findet die Platzvergabe an die Tagesbewerber statt. Hier muss der Marktmeister das Warenangebot und die Standgröße prüfen und dem Händler gegebenenfalls einen Standplatz zuweisen. Vor der Platzvergabe der Tagesbewerber sind die Umsatzsteuerhefte bzw. die Steuerbefreiungsbescheinigung für die Teilnahme auf dem Wochenmarkt zu prüfen. Der Marktmeister hat auch auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände und der Rettungsgassen gemäß der „brandschutztechnischen Anforderungen an Märkte, Straßenfeste und ähnliche Veranstaltungen im Freien“ zu achten. |
ja |
Die privaten Marktbetreiber würden dies nach ihren betrieblichen Konzepten durchführen. Die Verwaltung handelt in der Aufbauphase nach den Maßgaben der Zulassungs- und Benutzungsverordnung für die Wochenmärkte. |
laufend |
Winterdienst |
In den Wintermonaten ist, falls das Vertragsunternehmen noch nicht die Marktfläche geräumt hat, dieses zu kontaktieren und auf die vertraglichen Verpflichtungen hinzuweisen. Bei Gefahrstellen auf der Marktfläche (überfrierende Nässe) werden diese ggf. vor und während der Marktzeit durch den Marktmeister vorsorglich abgestreut. |
überwiegend |
Es handelt sich um Aufgaben aus der Verkehrssicherungspflicht. Diese würde auch die privaten Marktbetreiber binden. Diese wären aber über die Sondernutzungserlaubnis temporär in dieser Pflicht. Rechtsgrundlage der Verwaltung bleiben hier überwiegend HWG und MarktSOG . |
Marktbetrieb |
Prüfen der Standlänge und kassieren der Marktgebühren (Barzahler) |
Nachdem der Markt aufgebaut ist, hat der Marktmeister die zulässige Standlänge der einzelnen Marktstände/Stromabnahme zu überprüfen. Des Weiteren sind Tagesbewerber und Stammhändler mit Barzahlung abzukassieren. Im Anschluss an den Kassiervorgang hat der Marktmeister die Tagesabrechnung zu fertigen und das Geld unverzüglich bei der nächsten Bank- /Postfiliale einzuzahlen. |
ja |
Die privaten Marktbetreiber würden dies nach ihren betrieblichen Konzepten durchführen. Die Verwaltung handelt in der Aufbauphase nach den Maßgaben der Gebührenordnung für die Wochenmärkte. |
Marktbetrieb |
Überwachen aller Stände in gewerberechtlicher Hinsicht (PAngV, Warenkennzeichnungsverordnung) sowie Marktstände/Hygiene |
Bei Feststellung einer Ordnungswidrigkeit in diesem Bereich muss ein Bericht für den Innendienst (Gewerberegister) gefertigt werden. Bei Feststellung von Verstößen sind sowohl für die Lebensmittelüberwachung als auch den Gewerbekontrolleur Berichte zu fertigen. Darunter fallen u.a.: Einhaltung der Preisauszeichnung, Deklarierung der Handelsklassen und Prüfung der Waagen auf Eichung. |
ja |
Hoheitliche Gewerbeaufsicht |
Marktbetrieb |
Marktaufsicht |
Während der Marktzeit finden Kontrollgänge auf dem Wochenmarkt statt. Auf den Wochenmärkten ist das Mitführen von Hunden verboten (Ausnahme Assistenzhunde), das Befahren mit Fahrrädern, E-Scootern etc. ist ebenfalls nicht erlaubt. In solchen Fällen muss der Marktmeister regulierend eingreifen. Unter Umständen muss die Polizei eingeschaltet und ein Bericht für den Innendienst gefertigt werden. Prüfung der Marktfahrzeuge und Anhänger auf offensichtliche technische Mängel wie Ölverlust, Beleuchtung TÜV etc. |
ja |
Es handelt sich um Aufgaben aus der Verkehrssicherungspflicht. Diese würde auch die privaten Marktbetreiber binden. Diese wären aber über die Sondernutzungs-erlaubnis temporär in dieser Pflicht. Rechtsgrundlage der Verwaltung bleiben hier überwiegend HWG und MarktSOG . |
Marktbetrieb |
Ansprechpartner für Händler und Kunden |
Der Marktmeister ist direkter Ansprechpartner für die Händler vor Ort, um bei Problemen/Streitigkeiten sofort tätig werden zu können. Der Marktmeister ist direkter Ansprechpartner für die Kunden vor Ort, um sich die Sorgen und Nöte der einzelnen Kunden anzuhören und um geeignete Lösungen zu finden. |
teilweise |
Ist zunächst Dienstleistung, sofern Gewerberecht, MarktSOG oder Zulassungs- und Benutzungsverordnung für die Wochenmärkte in Anspruch genommen werden, handelt es sich jedoch um die o.a. hoheitlichen Aufgaben. |
Marktende |
Überwachung der ordnungsgemäßen Müllentsorgung |
Nach der Zulassungs- und Benutzungsordnung sind die Markthändler verpflichtet, ihre Umverpackungen mit zu nehmen. |
ja |
Zulassungs- und Benutzungsverordnung für die Wochenmärkte, ggf. KrwG |
Marktende |
Überwachung der Marktzeiten und der Abbauphase |
Den Markthändlern ist es nicht erlaubt, vorzeitig den Markt zu verlassen. Ebenso darf über die vorgeschriebene Marktzeit hinaus nicht mehr verkauft werden. Abschließen der Stromkästen/Wasserzufuhr Kontrolle der Stromkästen auf Funktionstüchtigkeit und abschließen. Bei Feststellung von Defekten muss der Innendienst in Kenntnis gesetzt (Vermerk schreiben) werden. Gegebenenfalls muss sofort eine Elektrofirma mit der Reparatur beauftragt werden. Hauptstromverteilerkasten ausschalten und verschließen Überprüfung der Toilettenanlage hinsichtlich des Reinigungszustandes, Schäden und ggf. Nachbestellung von Verbrauchsmaterialien geregelte Abfahrt der Marktfahrzeuge überwachen |
überwiegend |
Es handelt sich um Aufgaben aus der Verkehrssicherungspflicht. Diese würde auch die privaten Marktbetreiber binden. Diese wären aber über die Sondernutzungs-erlaubnis temporär in dieser Pflicht. Rechtsgrundlage der Verwaltung bleiben hier überwiegend HWG, § 69 GewO, Zulassungs- und Benutzungsverordnung für die Wochenmärkte und MarktSOG. |
Marktende |
Überwachung der Marktreinigung |
Die Markteinigung wird durch einen Vertragspartner durchgeführt. |
überwiegend |
Es handelt sich um Aufgaben aus der Verkehrssicherungspflicht. Diese würde auch die privaten Marktbetreiber binden. Diese wären aber über die Sondernutzungs-erlaubnis temporär in dieser Pflicht. Rechtsgrundlage der Verwaltung bleiben hier überwiegend HWG und MarktSOG . |
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