Antwort: Zusätzliche Fahrradbügel am Übergang Mönckebergstraße/Glockengießerwall prüfen (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragestellerin und Fragesteller: Nicole Jordan, Marc Manuel Kunstmann, Bernd Bamberg und Norbert Jordan
Am Anfang der Mönckebergstraße, unmittelbar am Glockengießerwall und vor dem Zugang zum Hauptbahnhof bei MediaMarkt, befinden sich auf beiden Seiten einige Fahrradbügel.
Gerade an dieser Stelle, die täglich von sehr vielen Menschen frequentiert wird, reichen die vorhandenen Abstellmöglichkeiten jedoch regelmäßig nicht aus. Häufig werden Fahrräder deshalb zusätzlich an den Geländern rund um den Zugang zum Hauptbahnhof angeschlossen. Dies führt nicht nur zu einem ungeordneten Bild, sondern kann auch die ohnehin stark genutzten Wege einengen und insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Sehbehinderungen hinderlich sein.
Gleichzeitig ist vor Ort noch befestigte Fläche vorhanden, auf der aus Sicht des Fragestellers weitere Fahrradbügel Platz finden könnten. Gerade an einem derart zentralen Standort erscheint eine Erweiterung der Abstellmöglichkeiten sinnvoll.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Dem Bezirksamt liegen bislang keine Meldungen vor, dass an dieser Stelle zu wenige Fahrradbügel vorhanden sind.
In diesem Bereich - am Anfang der Mönckebergstraße - stehen etwa 40 Fahrradabstellplätze zur Verfügung. In unmittelbarer Nähe (Lange Mühren) sind aktuell noch weitere Fahrradabstellplätze vorhanden.
Das Bezirksamt hat in diesem Bereich bisher noch keine Prüfung für die Aufstellung weitere Abstellmöglichkeiten durchgeführt. Das Bezirksamt nimmt Hinweise gerne auf und prüft diese.
Grundsätzlich gibt es aktuell mehrere Pilotprojekte, die Fahrradboxen testen. Die Betreuung und Evaluierung erfolgt von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Nach Abschluss der Testphase wird es Handlungsempfehlungen von der BVM geben. Die operative Betreuung der Boxen erfolgt durch Bike+Ride.
s. Antwort zu Frage 3
s. Antwort zu Frage 3
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