Antwort: Zukunft des Sonnendecks (Anfrage der CDU-Fraktion)
Fragesteller: Roland Hoitz
Dem Betreiber des Sonnendecks an den Landungsbrücken wurde mitgeteilt, dass der bestehende Mietvertrag aufgrund einer mangelnden Standfestigkeit des Bauwerks spätestens zum Ende des Jahres 2027 beendet werden müsse.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Fragen wie folgt:
Vorbemerkung:
Bei der Parkpalette Bei den Landungsbrücken St. Pauli handelt es sich um eine gewidmete öffentliche Fläche; das Hamburgische Wegegesetz findet Anwendung. Zwischen dem Betreiber des Sonnendecks und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte wurde folglich kein Mietvertrag geschlossen. Der Betreiber ist Sondernutzungsnehmer, der die Fläche aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Sondernutzungsvertrag) nutzt.
Dem Bezirksamt Hamburg-Mitte liegen Prüfberichte zur durchgeführten Hauptprüfung 2025 vor, die den aktuellen baulichen Zustand für den Bereich des Sonnendecks bzw. des darunterliegenden Parkdecks mit der Zustandsnote 2,9 (laufende Unterhaltung und kurzfristige Instandsetzung erforderlich) für das Teilbauwerk Parkdeck und der Zustandsnote 2,7 (laufende Unterhaltung und kurzfristige Instandsetzung erforderlich) für das Teilbauwerk Rampe West, nach Schadensbewertung der Standsicherheitsüberprüfungen gemäß VDI 6200, bewertet.
Teilbauwerk Rampe West:
- Schäden der Betonbauteile;
- Schäden des Korrosionsschutzes;
- Schäden des Fahrbahnbelags;
- Schäden der Brüstungen;
- Schäden der Brandschutzverkleidung;
- Weitere kleinere Schäden
Teilbauwerk Parkdeck:
- Schäden der Dehnfugen;
- Schäden des Fahrbahnbelags und der Abdichtung auf dem Bauwerk;
- Schäden der Holzbauteile;
- Schäden der Betonbauteile;
- Schäden des Korrosionsschutzes;
- Schäden der Brandschutzverkleidung;
- Schäden der Stahlbauteile und Stahlbauverbindungen am Unterbau;
- Schäden der Brüstungen;
- Schäden der Raumfugen der Fertigteilträger;
- Rissbildungen am Überbau;
- Schäden an Kappenfugen;
- Schäden der Entwässerungsleitungen;
- Weitere kleinere Schäden.
Alle festgestellten Schäden wirken sich in Gesamtheit dauerhaft auf die Standfestigkeit des Bauwerks aus.
Es liegen Prüfberichte zur Hauptprüfung des Bauwerks vor.
a) von wann stammen diese,
November 2025
b) wer hat diese erstellt,
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte geht davon aus, dass im Zusammenhang mit dieser Frage der Schutz von personenbezogenen Daten den Vorrang hat.
c) zu welchen wesentlichen Ergebnissen kommen diese, und
Teilbauwerk Rampe West:
Standsicherheit: Die festgestellten Schäden beeinträchtigen die Standsicherheit der bemängelten Bauteile, haben jedoch keinen akuten Einfluss auf die Standsicherheit des Teilbauwerks. Dies ist aber perspektivisch zu erwarten.
Verkehrssicherheit: Die festgestellten Schäden beeinträchtigen geringfügig die Verkehrssicherheit; die Verkehrssicherheit ist jedoch noch gegeben.
Dauerhaftigkeit: Die festgestellten Schäden führen mittelfristig zur Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit des Bauwerks. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung anderer Bauteile ist zu erwarten. Eine Schadensbeseitigung wäre kurzfristig erforderlich. Ein Mitteleinsatz ist aber nicht vorgesehen.
Teilbauwerk Parkdeck:
Standsicherheit: Die festgestellten Mängel beeinträchtigen die Standsicherheit der bemängelten Bauteile, haben jedoch derzeit noch geringen Einfluss auf die Standsicherheit des Bauwerks. Die Abweichungen in Bauteilzustand, Baustoffqualität oder Bauteilabmessungen oder hinsichtlich der planmäßigen Beanspruchung aus der Bauwerknutzung haben aber die Toleranzgrenzen erreicht bzw. in Einzelfällen überschritten. Eine Schadensbeseitigung wäre zwingend mittelfristig erforderlich. Ein Mitteleinsatz ist aber nicht vorgesehen.
Verkehrssicherheit: Die festgestellten Mängel beeinträchtigen geringfügig die Verkehrssicherheit, die Verkehrssicherheit ist jedoch noch gegeben. Eine Schadensbeseitigung oder Warnhinweise wären zwingend erforderlich.
Dauerhaftigkeit: Die festgestellten Mängel beeinträchtigen die Dauerhaftigkeit des Bauteils und führen mittelfristig zur Beeinträchtigung des Bauwerks bis hin zur Abgängigkeit. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung anderer Bauteile ist zu erwarten.
Eine Schadensbeseitigung wäre kurzfristig erforderlich. Ein Mitteleinsatz ist aber nicht vorgesehen.
d) welche Konsequenzen ergeben sich daraus aus Sicht des Bezirksamts?
Die Stand- und Verkehrssicherheit ist nach aktueller Einschätzung bis Ende 2027 gegeben. Die festgestellten Mängel wirken sich insbesondere auf die Dauerhaftigkeit des Bauwerks aus, so dass der Erhalt der Stand- und Verkehrssicherheit ohne eine kurzfristige umfassende Sanierung spätestens ab Frühjahr 2028 nicht mehr gewährleistet werden kann. Daher kann keine neue Vertragslage für Sondernutzer angestrebt werden.
Ja, es gab Hinweise und ein Gespräch mit dem Sondernutzungsnehmer hat stattgefunden. Darüber hinaus wurde der Sondernutzungsvertrag für die Dauer bis zum 31.12.2027 ohne eine Verlängerungsklausel geschlossen, somit endet der Sondernutzungsvertrag automatisch zum 31.12.2027.
a) wann ist diese Mitteilung erfolgt,
Am 07.04.2026 wurde der Sondernutzungsnehmer auf den Beendigungszeitpunkt des Vertrages hingewiesen.
b) in welcher Form wurde sie übermittelt, und
Die Mitteilung erfolgt per E-Mail.
c) mit welcher Begründung?
Laut vertraglicher Regelung endet der Sondernutzungsvertrag automatisch; es bedarf keiner Begründung.
a) Beginn und vereinbarte Laufzeit des Mietvertrags,
Das Recht zur Sondernutzung wurde für die Zeit von 01.01.2023 bis zum 31.12.2027 eingeräumt; weiter s. Vorbemerkung und Antwort zu Frage 5.
b) bestehende Verlängerungsoptionen oder Kündigungsregelungen, und
Verlängerungsoptionen sind vertraglich nicht vorgesehen. Regelungen zur vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten sind im Vertrag enthalten.
c) ob bereits eine Kündigung oder eine sonstige Beendigung des Mietverhältnisses ausgesprochen wurde.
Siehe Vorbemerkung und Antwort zu Frage 5.
Es liegen keine konkreten Planungen vor. Ein Abbruch scheint wahrscheinlich notwendig zu werden.
Siehe Antwort zu Frage 8.
a) ob der Betrieb bis dahin uneingeschränkt fortgeführt werden kann,
Nach aktueller Einschätzung erwartet das Bezirksamt keine Einschränkungen des Betriebs bis Ende 2027.
b) ob Auflagen oder Einschränkungen vorgesehen sind, und
Nach aktueller Einschätzung sind vom Bezirksamt keine Auflagen oder Einschränkungen des Betriebs bis Ende 2027 vorgesehen.
c) ob Sicherungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen geplant sind.
Bis Ende 2027 plant das Bezirksamt Hamburg-Mitte notwendige Instandsetzungsmaßnahmen an den Brandschutzverkleidungen im unteren Parkdeck.
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