23-1927

Antwort: Zukunft des MS Dockville-Festivals in Gefahr? (II) (Anfrage der CDU-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Jörn Frommann, Gunter Böttcher, Fabian Haase

Offensichtlich hat die Verwaltung die Fragen unserer Anfrage 23-1884 falsch verstanden oder anders interpretiert als sie niedergeschrieben wurden. Vor dem Hintergrund der ins Leere laufenden Antworten erneuern wir unser Auskunftsersuchen insofern und versuchen die Fragen möglichst dezidiert und unterteilt auf Basis des in der benannten Anfrage beschriebenen Sachverhalts zu stellen.

Wir fragen die Verwaltung:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage, auf der Grundlage von Auskünften der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) und der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt:

  1. Ist es richtig, dass die Fläche (Flurstück 8499) am Reiherstieg Hauptdeich (o. Nr.), auf dem bisher der Campingplatz für das Festival unterbracht wurde, ab sofort von Interessenten mit sofortigem Mietbeginn angemietet werden kann?

Ja.

  1. Wann wurde der Betreiber des Festivals, die Kopf und Steine GmbH) über die Änderungen bei den Möglichkeiten der Nutzung im Rahmen des Dockville-Festivals informiert?
  1. Welche Alternativflächen wurden dem Betreiber des Festivals wann und in welcher Größe, wie in der Senatsdrucksache 22/17709 vom 25.02.2025, Seite 18 f., angekündigt, angeboten?
  1. Wenn dem Betreiber Alternativflächen, wie unter 3. beschrieben, angeboten wurden, hat es hierzu eine Einigung gegeben und wo wird sich das neue Gelände befinden?

Wenn es keine Einigung gegeben hat, worin lagen die Gründe?

  1. Plant die Behörde dem Betreiber die Flächen am Reiherstieg Hauptdeich (o. Nr.) trotzdem jähr-

lich wiederkehrend anzubieten, solange keine anderweitige Verwertung vorgesehen ist und sich mit den Daten des Dockville-Festivals überschneidet, damit, wenn auch kurzfristig, eine Möglichkeit für Camper während des Festivals angeboten werden kann?

  1. Hat es bereits konkrete Interessenten für die Flächen (Flurstück 8499) am Reiherstieg

Hauptdeich (o. Nr.) gegeben und wie werden insbesondere die verkehrlichen Konzepte, die eine anderweitige Nutzung des Geländes (z.B. durch großflächige Logistikunternehmen) nach sich ziehen würden, mit den regionalen Ausschüssen rechtzeitig vor einer Umsetzung kommuniziert?

Zu 2. bis 6:

Die erbetenen Informationen betreffen sowohl Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der HPA als auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Kopf & Steine GmbH als privatem Vertragspartner. Sowohl die HPA als auch die Kopf & Steine GmbH agieren in wettbewerblichen Marktumfeldern. Die Offenlegung von Informationen zu konkreten Vermarktungsaktivitäten, Vertragsverhältnissen, Verhandlungsständen oder potenziellen Nutzungen könnte deren wirtschaftliche Interessen beeinträchtigen. Darüber hinaus besteht hinsichtlich der einschlägigen Vertragsinhalte Vertraulichkeit.

Vor diesem Hintergrund können insbesondere keine Angaben dazu gemacht werden,

  • wann und in welcher Form die Kopf & Steine GmbH über einzelne Entwicklungen informiert wurde,
  • welche konkreten Alternativflächen gegebenenfalls geprüft oder angeboten wurden,
  • ob und mit welchem Ergebnis hierzu Verhandlungen geführt wurden,
  • ob konkrete Interessenten für die betreffende Fläche bestehen oder bestanden haben.

Insofern die Frage 6 die Information regionaler Ausschüsse über zukünftige Vorhaben betrifft, erfolgt eine Information und Beteiligung der zuständigen Gremien im Rahmen der jeweils einschlägigen Verfahren und Zuständigkeiten.

Im Übrigen siehe Stellungnahme der BWAI zu der Drucksache Nr. 23-1884 der BV Hamburg-Mitte.

Lokalisation Beta
Reiherstieg-Hauptdeich
Stadtteile

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