Antwort: Vorsätzliche Verfälschung von COVID 19-Antigen-Schnelltests (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Marc-M. Kunstmann, Nicole Jordan, Norbert Jordan
In den Medien tauchen immer wieder Berichte auf, dass CODID 19-Antigen-Schnelltests ungenau oder fehleranfällig seien.
Das BMG hingegen versucht in jeder nur erdenklichen Art und Weise die Sicherheit und Zuverlässigkeit der verwendeten Testverfahren hervorzuheben.
Die Zuverlässigkeit von Antigen-Schnelltests ist akut von besonderer Brisanz, da durch die Auslastung der Kapazitäten zur PCR-Nachkontrolle, ein Großteil der positiven Antigentests direkt in die Tagesinzidenz eingerechnet wird.
Schon im November 2021 zog die Schulbehörde die massenweise genutzten, aber absolut mangelhaften Testkits der Marke „Genrui“ aus dem Verkehr.
Nach unseren Informationen betrifft diese Mangelhaftigkeit aber sehr viel mehr Marken.
Innerhalb der AfD-Fraktion wurden mehrere Tests gemacht, mit verschiedenen Anbietern und Capri-Sun.
Das Resultat in 100% unserer Versuche war ein positives Ergebnis.
Testet man indes nur die reine Kontaktlösung, so erhält man in 100% der Fälle ein negatives Ergebnis.
In 0% der Fälle bekommt man das Ergebnis, der Test sei ungültig.
Doch ganz genau das müsste der Fall sein.
Evidenzbasierte Medizin sieht eigentlich anders aus.
Presse und Soziale Medien berichten regelmäßig über die unzureichenden Tests. Doch das BMG schweigt sich dazu aus.
In der Folge kommt es zu falschen Meldungen an das Gesundheitsamt und zu unnötigen Quarantäneanordnungen zum Nachteil der Angehörigen und unmittelbaren Kontaktpersonen
1. Grades. Von den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen ganz zu schweigen.
In der aktuellen Verordnung vom 12.02.2022 sind Geboosterte von jeglicher Quarantäne ausgenommen. Für alle anderen erwachsenen Kontaktpersonen gilt, sie können nach 7 Tagen mit einem negativen Schnell-Test die Quarantäne verlassen. Kinder und Jugendliche bereits nach 5 Tagen.
Weitere Quellen:
Fuldaer Zeitung - 29.08.2021
https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/corona-schnelltest-ergebnis-positiv-negativ-falsch-pcr-test-rki-fulda-christian-drosten-90661119.html
TikTok
https://vm.tiktok.com/ZML6eEb9S
https://vm.tiktok.com/ZML6eowhx
https://vm.tiktok.com/ZML6ep3p1
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zur o. g. Anfrage wie folgt Stellung:
Die Gruppe der Fragestellenden geht in ihrer Anfrage davon aus, dass durch falsch-positive Ergebnisse die durch offizielle Stellen publizierten Werte der 7-Tage-Inzidenz verfälscht würden. Dies ist nicht korrekt. Zwar gilt der Antigen-Schnelltest laut Falldefinition des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.html) als labordiagnostischer Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion. In die Veröffentlichungen der 7-Tage-Inzidenz des RKI gehen allerdings nur die Fälle ein, die der definierten Referenzdefinition entsprechen. Dies sind ausschließlich Fälle, die durch labordiagnostischen Nachweis mittels Nukleinsäurenachweis oder Erregerisolierung bestätigt wurden (Kategorien C1, D1 und E1 der o.g. Falldefinition).
Weiterhin wird unterstellt, dass es durch falsch-positive Ergebnisse bei Schnelltests zu unnötigen Quarantänen gegenüber Kontaktpersonen kommt. Auch dies ist nicht korrekt. Zwar besteht nach aktuell geltender HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (EVO) eine Absonderungspflicht nach positivem Ergebnis eines Antigen-Schnelltest (vgl. § 35 Absatz 1 EVO). Eine mögliche Absonderungspflicht für Kontaktpersonen (vgl. § 35 Absatz 3 EVO) ergibt sich aber nur, wenn bei der infizierten Person die Infektion mittels positivem PCR-Test bestätigt/ festgestellt wurde (infizierte Personen entsprechend (vgl. § 35 Absatz 2 EVO)). Ein positiver Antigen-Schnelltest verpflichtet dazu, sich unverzüglich einem solchen PCR-Test zu unterziehen (vgl. § 35 Absatz 1 EVO).
Weiterhin wird durch die Anfrage suggeriert, dass die Antigen-Schnelltests grundsätzlich ungenau oder fehleranfällig seien. Hierzu ist zu betonen, dass für die Anwendung von Antigen-Schnelltests grundsätzlich vorausgesetzt wird – und auch vorausgesetzt werden muss – dass die Anwendung entsprechend der testeigenen Anleitung erfolgt. Das im Antrag geschilderte Vorgehen ist keine anleitungsentsprechende Anwendung von Antigen-Schnelltests. Zudem ist das Verwenden von Capri-Sun in der Testflüssigkeit kein Hinweis darauf, dass der Antigen-Schnelltest generell wertlos ist. Es zeigt lediglich, dass ein Antigen-Test bei zweckentfremdeter, falscher Anwendung zu verfälschten Ergebnissen führt.
Zu 1.:
Falsch-negative Testergebnisse können darauf zurückzuführen sein, dass die Viruslast im Probenmaterial so gering ist, dass der Antigen-Schnelltest diese nicht nachweisen kann.
Zu falsch-positiven Ergebnissen kann es bei falscher Anwendung/ Lagerung kommen. Hierbei ist z.B. bekannt, dass die in der Anleitung vorgegeben Temperaturbereiche zur Anwendung/ Lagerung eingehalten werden müssen.
Falsch-positive, falsch-negative oder ungültige Tests können darüber hinaus auf fehlerhafte Chargen zurückzuführen sein.
Zu 2.:
In Hamburg wurden hierzu nach Kenntnisstand der Sozialbehörde keine Studien durchgeführt.
Speicheltests geben in ihren Anleitungen aber vor, dass eine bestimmte Zeit vorher nichts gegessen oder getrunken werden darf, um das Risiko von durch Lebens- und Genussmittel verfälschter Ergebnisse zu verringern.
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