Antwort: Verbundeinsatz auf St. Pauli am 24. April 2026 - Maßnahmen, Erkenntnisse und Folgemaßnahmen (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Marc-Manuel Kunstmann, Nicole Jordan, Bernd Bamberg und Norbert Jordan
Am 24. April 2026 informierte das Bezirksamt Hamburg-Mitte über einen behördenübergreifenden Verbundeinsatz auf St. Pauli unter Beteiligung des Bezirksamtes, der Polizei Hamburg, des Landeskriminalamtes, des Jobcenters, der Familienkasse Nord sowie der Steuerfahndung. Im Rahmen dieses Einsatzes wurden unter anderem Immobilien in der Reeperbahn 66 und 68 sowie am Hamburger Berg 31 überprüft. Dabei wurden nach Angaben der Behörden unter anderem bauliche Mängel, mögliche Überbelegungen sowie Anhaltspunkte für unzulässige Nutzungen festgestellt. In zwei Objekten wurde eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und der Behörde für Finanzen und Bezirke (FB) wie folgt:
Vorbemerkung:
Das Fachamt Bauprüfung war für die Belegenheiten Reeperbahn 66 und 68 zuständig. Es wurde Hinweisen zu brandschutztechnischen Mängeln mit Gefahr für Leib und Leben nachgegangen. Rechtsgrundlage hierfür ist die Hamburgische Bauordnung, insbesondere § 80 Hamburgische Bauordnung (HBauO) -Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung, Anpassung bestehender baulicher Anlagen-.
Der Wohnraumschutz war im Verbundeinsatz für die Belegenheit Hamburger Berg 31 zuständig, da es sich hier um Wohnraum nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) handelt. Der Einsatz erfolgte zur Feststellung, inwiefern ordnungsgemäße, insbesondere dauerhafte Wohnverhältnisse vorliegen.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wurde wenige Wochen vor dem Verbundeinsatz durch die Polizei initial kontaktiert. Im Rahmen der Vorbereitung des Einsatzes wurden Indizien zwischen den beteiligten Dienststellen ausgetauscht. Details zu den Ermittlungen werden nicht mit der Öffentlichkeit geteilt.
FB
Die Steuerverwaltung beteiligt sich regelmäßig an Verbundeinsätzen. Die Auswahl der zur Überprüfung vorgesehenen Objekte erfolgt dabei durch die jeweils einsatzleitende Behörde. Auskunft über die Erkenntnisse anderer Behörden kann die Steuerverwaltung nicht geben. Zu Erkenntnissen, die der Steuerverwaltung vor einem derartigen Einsatz zu Einzelfällen vorliegen bzw. vorlagen, können auf Grund des Steuergeheimnisses gem. § 30 Abgabenordnung (AO) keine Angaben gemacht werden.
BIS
Nach vorliegenden Informationen der Polizei erfolgte die Betrachtung der drei Objekte und der betroffenen Vermieter im Frühjahr 2026 durch die Analyseeinheit der Bundesagentur für Arbeit (Enterprise Fraud Management - EFM). Dort wurden Auffälligkeiten festgestellt. Im Anschluss übermittelte das EFM diese Auswertungen an das Jobcenter team.arbeit.hamburg zur weiteren Prüfung.
Darüber hinaus wandte sich im Vorfeld des von der Fragestellung umfassten Einsatzes eine untergebrachte Person an die Polizei und beschwerte sich über abgestellte Möbelstücke sowie versperrte Flucht- und Rettungswege in einer der betroffenen Einrichtungen. Die Polizei leitete diesen Hinweis an das zuständige Bezirksamt Hamburg-Mitte weiter.
Nach Eingang der Beschwerde zum Objekt Reeperbahn 68 wurde das Bezirksamt in die weiteren Maßnahmen eingebunden, um die Situation vor Ort zu prüfen und gegebenenfalls erforderliche Schritte einzuleiten, wie etwa die Überprüfung der Brandschutzvorkehrungen, eine mögliche Untersagung des Beherbergungsbetriebs oder die Erteilung von Auflagen zur Nachbesserung.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat im Vorfeld des Verbundeinsatzes u.a. die Bauakten der betreffenden Objekte geprüft.
BIS
In diesem Verbundeinsatz war die Polizei Hamburg zur Sicherung des Objekts und der beteiligten Kontrollorgane eingebunden.
Vor einer Auszahlung von Leistungen der Familienkasse erfolgt die Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen. Sollten Zweifel am Bestehen des Anspruchs vorliegen, erfolgt eine tiefergehende Prüfung durch die Familienkasse.
Im Übrigen siehe Drs. 23/4090.
(siehe Beantwortung SKA 23/4090)
➢ Hotel Reeperbahn 66/68:
Einzelpersonen = 9 Personen; 1 x Haushalt mit 3 Personen; 1 x Haushalt mit 4 Personen; 1 x Haushalt mit 2 Personen -> somit insgesamt 18 Personen. Der Betreiber hat die Personen in alternative Unterkünfte verlegt. Teilweise wurden die Personen nach Vorsprache in der Fachstelle in anderen Unterkünften/Hotels anderer Betreiber untergebracht.
➢ Hotel Hamburger Berg 31:
Einzelpersonen = 7 Personen; 1 x Haushalt mit 3 Personen; 1 x Haushalt mit 6 Personen; 1 x Haushalt mit 2 Personen -> somit insgesamt 18 Personen. Hier ist keine Nutzungsuntersagung erfolgt.
BIS
Zum Sachverhalt und den getroffenen Maßnahmen hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte im Internet unter dem Link
eine Pressemitteilung veröffentlicht.
4. Welche ordnungsrechtlichen, verwaltungsrechtlichen oder strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen Eigentümer oder Betreiber der betroffenen Immobilien eingeleitet, und in welchen Fällen werden derzeit Ermittlungen geführt?
Aufgrund erheblicher brandschutztechnischer Mängel mit Gefahr für Leib und Leben wurden die Nutzungen der Obergeschosse der Objekte Reeperbahn 66 und 68 durch Anordnungen auf Grundlage §80 HBauO untersagt.
Aufgrund des Verdachts der Zweckentfremdung von Wohnraum wurde ein wohnraumschutzrechtliches Verwaltungsverfahren eingeleitet. Derzeit erfolgen weitere Prüfungen zu den Mietverträgen und inwiefern die tatsächlichen Wohnverhältnisse den Bestimmungen des HmbWoSchG entsprechen. Weitere Maßnahmen (z. B. Anordnungen nach § 12 Absatz 1 HmbWoSchG) werden derzeit geprüft.
FB
Die im Rahmen von Verbundeinsätzen gewonnenen Erkenntnisse werden grundsätzlich im Besteuerungsverfahren ausgewertet. Ergibt sich ein Anfangsverdacht für eine Steuerstraftat, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Sofern Anhaltspunkte für eine begangene Steuerordnungswidrigkeit vorliegen, wird die Einleitung eines Bußgeldverfahrens geprüft. Zu Maßnahmen in konkreten Einzelfällen kann auf Grund des Steuergeheimnisses gem. § 30 AO keine Aussage getroffen werden.
5. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt Hamburg-Mitte, um vergleichbare Sachverhalte künftig frühzeitiger zu erkennen und zu verhindern?
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat in den vergangenen Jahren erfolgreich Verbundeinsätze bei Hinweisen auf Verstöße in verschiedenen Rechtsgebieten durchgeführt bzw. an solchen teilgenommen und wird dieses Instrument auch künftig gezielt einsetzen.
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