Antwort: Stuttgarter Weindorf: Bemühungen des Bezirksamts (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht
Diesen Sommer jährt sich der Ausfall des traditionellen und beliebten Stuttgarter Weindorfs auf dem Hamburger Rathausmarkt zum dritten Mal.
Ergänzend zu den Senatsdrucksachen 21/3443, 21/3460, 21/3662, 21/4831, 21/5048 und 21/7185 fragen wir das Bezirksamt:
1)In der Antwort zur Drucksache 21/3662 heißt es: „(…) Außerdem vergibt das Bezirksamt für keine andere gleichartige Veranstaltung einen Gebührenerlass, was dem Gleichheitsgrundsatz zuwiderlaufen würde. (…)“. Zudem heißt es in Drucksache 21/3460: „Da bei anderen Veranstaltern keine Gebühren erlassen wurden, gab es kein ähnliches Vorgehen.“ Die vorausgeschickt fragen wir:
Wie konnte der damalige Gebührenerlass und die entsprechende Klassifizierung in eine günstigere Wertestufe für das Stuttgarter Weindorf begründet werden, wenn es bei anderen Veranstaltern zu keinem vergleichbaren Vorgang kam und somit dem erwähnten Gleichheitsgrundsatz offensichtlich widersprach?
Im Jahre 1985 fand zum ersten Mal das Stuttgarter Weindorf in Hamburg statt. Der damalige Bezirksamtsleiter von Hamburg-Mitte und der damalige Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart hatten auf Antrag des Stuttgarter Verkehrsvereins ab 1987 einen gegenseitigen Gebührenerlass nach § 21 Abs. 3 Gebührengesetz aus Gründen des öffentlichen Interesses vereinbart. Begründet wurde der Antrag mit den hohen Transportkosten, den während des Auf- und Abbaus verbundenen Aufträgen für die Stadt Hamburg und dem zu tragenden wirtschaftlichen Risiko.
Diesem stimmte die Finanzbehörde mit Schreiben vom 09.07.1987 zu. Dies war schon damals umstritten, man versprach sich jedoch eine Belebung der Innenstadt.
2)Über welchen Zeitraum erstreckte sich der Erlass für das Stuttgarter Weindorf? Bitte die dadurch jährlich entgangenen Gebühreneinnahmen auflisten, im Vergleich zu der zuletzt erhobenen Gebühr.
Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen wurden von 1987 bis 2015 erlassen. Ab 1998 wurden Gebühren für die zusätzlichen Tage (Hamburger Fischmarkt in Stuttgart 10 Tage, Stuttgarter Weindorf in Hamburg 17 Tage) erhoben, da diese zumindest der Gleichbehandlung beider Veranstaltungen entsprach.
Gebührenbescheide /-festsetzungen haben im Übrigen eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Vorliegende Zahlen für diesen Zeitraum sind der Antwort zur SKA 21/3460 zu entnehmen.
3)Warum konnte der Gebührenerlass zuvor jahrelang eingeräumt werden? Was hat sich ab dem Jahre 2016 gegenüber den Vorjahren konkret geändert, das den langjährig gewährten Gebührenerlass nicht länger rechtfertigen konnte?
Im Jahre 2013 monierte der Landesrechnungshof die oben erläuterte Praxis, was zu einer Bewertung der im Jahre 1987 angeführten Gründe führte. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass aufgrund der aktuellen Haushaltslage, der erfolgten Etablierung des Weindorfs und der bereits belebten Innenstadt künftig kein Gebührenerlass mehr erfolgen kann.
Dies wurde dem Pro Stuttgart Verkehrsverein e.V. mitgeteilt, worauf die Veranstalter letztlich für 2016 die Veranstaltung absagten.
4)War das Bezirksamt aktiv an der Suche nach Alternativstandorten beteiligt?
Falls ja, welche Flächen wurden konkret in Betracht gezogen und dem Veranstalter als Alternativen dargeboten? (Bitte keinen Verweis auf Drucksache 21/4831, die zur Antwort dieser Frage nichts beiträgt)
Falls nicht, warum? (Bitte keinen Verweis auf Drucksache 21/4831, die zur Antwort dieser Frage nichts beiträgt)
Die Frage nach Alternativstandorten wurde seitens des Pro Stuttgart Verkehrsverein e.V. nie gestellt.
5)Führte allein der Wegfall des Gebührenerlasses zum Ende des Stuttgarter Weindorfs auf dem Rathausmarkt?
Falls nicht, welche weiteren Gründe führten zur Absage?
Ja.
6)Hat das Bezirksamt weitere Lösungsmöglichkeiten - außerhalb der Akzeptanz der Gebührenhöhe – mit dem Veranstalter durchgesprochen?
Nein.
7)Wie viele weitere Gespräche bzw. anderweitigen Austausch gab es seit dem Treffen am 23. Juni 2016 (vgl. Drs. 21/5048) zwischen dem Bezirksamt und dem Veranstalter bezüglich einer Neu bzw. Wiederauflage des Stuttgarter Weindorfs? Sind dabei verwertbare Ergebnisse zustande gekommen?
Gespräche wurden seit dem 23.06.2016 nicht mehr geführt, wohl aber gab es zwischen dem Bezirksamt und dem Pro Stuttgart Verkehrsverein e.V. einen Schriftwechsel. Dieser führte jedoch nicht zu einer Wiederauflage des Stuttgarter Weindorfs.
8)Hat sich das Ende der Kooperation auch auf den Weinbau am Stintfang ausgewirkt?
Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.
9)Nach derzeitigem Kenntnisstand: Welche Aussichten bestehen in den Augen des Bezirksamts für eine Ausrichtung des Stuttgarter Weindorfs im nächsten Jahr auf dem Rathausmarkt bzw. auf anderen Standorten?
Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.
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