Antwort: Sperrung der Treppenanlage HafenCity III (Anfrage der CDU-Fraktion)
Fragesteller: Dr. Gunter Böttcher, Joseph Johannsen und Roland Hoitz
Die Antworten der Drs. 23-1180 und der Drs. 23-1338 liefern leider zu wenige Details im Hinblick auf die Widerherstellung und die Zeitschiene und werfen weitere Nachfragen auf. Bitte alle Fragen einzeln beantworten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Stellen:
Das Bezirksamt Hamburg Mitte beantwortet die Anfrage auf Grundlage von Informationen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) wie folgt:
Die HafenCity Hamburg GmbH (HCH) sieht von der Nennung seiner Geschäftspartner ab. Für eine öffentliche Offenlegung der Namen liegt der HCH keine Einwilligung der betroffenen Auftragnehmer vor.
Ziel der beauftragten Machbarkeitsuntersuchen war es, die Schadensursachen für den unter anderem gelösten Oberflächenbelag systematisch zu erfassen, die vorliegenden Mängel technisch zu bewerten und umsetzbare und möglichst wirtschaftliche Sanierungsvarianten zu entwickeln (siehe Drs. 23-1338, Antwort 1). Hierzu wurden konkrete Sanierungsvarianten in Testfeldern erprobt. Da die Testfelder über mehrere Jahreszyklen beobachtet werden mussten, kam es zur entsprechenden Zeitspanne.
In der Machbarkeitsstudie vom 19.11.2025 wurden vier Sanierungsvarianten entwickelt:
Variante 1: Konstruktive Lösung - Fixierung Klinker mittels Stahlbolzen, Stahlwinkel, Mauerwerksanker, Kleben oder hochfestem Mörtel
Variante 2: Drehung der Verlegerichtung – Werterhaltende Aufnahme der vorhandenen Klinker und Drehung der Klinker um 90° auf vorhandenem Drainbeton, um die Verbundwirkung der Klinker untereinander zu stärken.
Variante 3: Erneuerung des Aufbaus – Erneuerung des gesamten Oberbaus einschließlich des Drainbetons.
Variante 4: Erneuerung des Aufbaus II – Erneuerung des gesamten Oberbaus einschließlich des Drainbetons. Bauweise wie Stufenanlage am Gretchen-Wohlwill-Platz
Die wirtschaftlichste Variante 1 wurden über Testfelder vor Ort in Hinblick auf Erfolg und Praxistauglichkeit erprobt.
Nach Bewertung der Testfelder kommt die Machbarkeitsstudie zum Schluss, dass die in zwei Ausführungen erprobte Variante 1 eine dauerhafte und vollständige Wiederherstellung der Verkehrssicherheit auf längere Zeit nicht sichert. Stattdessen empfiehlt die Machbarkeitsuntersuchung die vollständige Erneuerung des Aufbaus (Varianten 3 oder 4).
Die Vergabe der Sanierungsplanung ist noch nicht abgeschlossen.
Die Ausschreibung der Bauleistung hat noch nicht stattgefunden, folglich liegen keine Angebote vor.
Aktuell befindet sich die HafenCity Hamburg GmbH in der Vergabe der Planungsleistungen. Erst in Abhängigkeit von der Planung können Termine für den Bau vorgenommen werden.
Nach Beauftragung der Sanierungsplanung ist mit einer Bearbeitungszeit von gut einem Jahr zu rechnen. Mit der Bauausführung kann somit frühstens Ende 2027 begonnen werden. Mit einer Wiedereröffnung der Stufenanlage vor Sommer 2028 ist somit nicht zu rechnen.
Die HafenCity Hamburg GmbH ist bislang nicht zum Schluss gekommen, dass die Planungen und Ausführungen der beauftragten Firmen fachliche Mängel aufweisen. Die vorhandenen Schadensbilder zeigen aber, dass die Stufenanlage in der geplanten und realisierten Form nicht dauerhaft verkehrssicher ist und somit die Planung und Ausführung grundlegende strukturelle Mängel aufweist.
Die konkrete Sanierungsplanung befindet sich aktuell erst in der Beschaffung. Eine abschließende Aussage ist erst nach erfolgter Planung möglich. Ansonsten siehe Antwort 3, Varianten 3 und 4.
Siehe Antwort 8.
Die Kosten trägt das Sondervermögen Stadt und Hafen.
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