Antwort: Schwerpunktkontrollen in der Paul-Roosen-Straße (Anfrage der SPD-, FDP- und CDU-Fraktion)
Fragesteller: Fatih Can Karismaz, Jimmy Blum, Roland Hoitz
Im Juni 2021 wurde auf Antrag der SPD-CDU-FDP Koalition ein Bezirklicher Kontrolldienst im Bezirksamt Hamburg-Mitte eingeführt. Der Bezirkliche Kontrolldienst soll unter anderem die Sondernutzungen der Gastronomiebetriebe überprüfen und die Großveranstaltungen begleiten und kontrollieren.
Den Bezirklichen Gremien wurde mitgeteilt, dass es schwerpunktmäßige Kontrollen geben soll, unter anderem in der Paul-Roosen-Straße.
Daher fragen wir das Bezirksamt:
Hierzu siehe Drs. 22-3072. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der BKD bis zum Frühjahr 2022 noch in Amtshilfe Kontrollen nach der Corona-Eindämmungsverordnung sowie Quarantänekontrollen durchgeführt hat.
Zur personellen Ausstattung des BKD wurde zuletzt am 09.08.2022 im Hauptausschuss mit der Drs. 22-3103 berichtet. Hierzu ergibt sich folgende Aktualisierung:
Marktmeister/Ermittler: 5 MA
Ordnungsdienst: 4 MA
Großveranstaltungsaufsicht: 4 MA
Es wird auf die Drucksache 22-3103 mit dem entsprechenden Bericht und die Protokolllage aus dem Hauptausschuss vom 09.08.2022 verwiesen. Hierzu folgende Ergänzung: Am 02.10.2022 wurden erneut Sonderkontrollen im Bereich der Paul-Roosen-Str. durchgeführt. Hier wurde bei zwei ansässigen gastronomischen Betrieben festgestellt, dass diese sich erneut nicht an die Betriebszeiten bzw. die zeitliche Vorgabe der Sondernutzung gehalten haben. Der Missstand wurde vor Ort behoben. Weitere Verstöße konnten hierbei nicht festgestellt werden.
Wie im Hauptausschuss am 09.08.2022 berichtet, rechnet das Bezirksamt bei seinen derzeitigen Überwachungstätigkeiten 17 Betriebe zum Einsatzgebiet Paul-Roosen-Straße.
Wie im Hauptausschuss am 09.08.2022 berichtet, waren die chronologischen Ziele der Schwerpunktkontrollen:
a) Ermittlung der Lage und der offenen Fragen vor Ort
b) Kontaktaufnahme und Sensibilisierung der gastronomischen Betreiber:Innen sowie der Besucher:Innen
c) Abgleich der Feststellungen mit den verschiedenen Genehmigungslagen gaststättenrechtlichen und wegerechtlichen Erlaubnisse (Sondernutzungen), bauordnungsrechtlichen Genehmigungen.
d) Benennung möglicher Defizite gegenüber den Betrieben
e) Lärmminderung für das Quartier
f) Friedliche Koexistenz von Gastronomie und Anwohnenden
Mai 2022 |
Juni 2022 |
Juli 2022 |
Oktober 2022 |
|
Kontrolltage |
2 |
2 |
2 |
1 |
Aufgesuchte Betriebe |
12 |
9 |
15 |
Noch nicht ausgewertet |
Aufklärende Gespräche |
12 |
4 |
13 |
Noch nicht ausgewertet |
Verwarnungen |
2 |
4 |
2 |
Noch nicht ausgewertet |
Anfangsverdacht Ordnungswidrigkeitenverfahren |
1 |
3 |
8 |
Noch nicht ausgewertet |
Es sind derzeit noch relevante Unterschiede zwischen der von einigen Gastronomiebetrieben angestrebten und teilweise praktizierten Betriebszeit und der Genehmigungssituation festzustellen. Bei den verantwortlichen Geschäftsführungen ist durchaus ein kooperatives Verhalten die Regel. Gleichzeitig streben diese aber auch eine Erweiterung Ihrer Erlaubnisse an und nutzen den Rechtsweg hinsichtlich der behördlich erhobenen Mängel. So liegt in einem Fall ein Widerspruch gegen eine die Betriebszeit beschränkende Anordnung vor.
Die schwerpunktmäßigen Sonderkontrollen sollen zu unangekündigten Kontrollterminen nachgehalten werden. Gleichzeitig sind die resultierenden Anträge und Rechtsbehelfsverfahren zu bearbeiten und bei den Kontrollen zu berücksichtigen.
Der BKD plant derzeit eine weitere Kontrollmaßnahme. Die Durchführung von Bußgeldverfahren und die ordnungsrechtliche Bewertung der festgestellten Missstände obliegen den jeweiligen Fachabteilungen. Diese tauschen sich zu dem Cluster Paul-Roosen-Straße aus.
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