23-1672

Antwort: Regelverstöße durch das Boot (HH-AD 666) im Bereich Wilhelmsburg? (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Norbert Jordan, Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann und Bernd Bamberg

In den Kanälen im Bereich Hamburg-Wilhelmsburg wird ein Boot mit der Kennung HH-AD 666 betrieben, das wiederholt durch laute Musik und eine offenbar hohe Anzahl an Personen an Bord auffällt.

Es entsteht der Eindruck, dass die zulässige Personenzahl überschritten sein könnte. Zudem fährt das Boot offenbar gezielt in die Nähe von Veranstaltungen, wodurch es zu Störungen kommt. Es ist fraglich, ob der Betrieb dieses Bootes den geltenden Vorschriften entspricht, insbesondere im Hinblick auf Lärmschutz, Sicherheit und zulässige Personenzahlen.

Dies vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage auf der Grundlage von Auskünften der Behörde für Inneres und Sport (BIS) wie folgt:

1. Liegen der zuständigen Behörde Erkenntnisse über das Boot mit der Kennung HH-AD 666 im Bereich Hamburg-Wilhelmsburg vor?

2. Sind in der Vergangenheit Beschwerden oder Anzeigen im Zusammenhang mit diesem Boot eingegangen?

3. Wurden durch die Behörde bereits Kontrollen oder Maßnahmen in Bezug auf dieses Boot durchgeführt?

4. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob die zulässige Personenzahl auf dem Boot in der Vergangenheit überschritten wurde?

5. Liegen der Behörde Hinweise auf Verstöße gegen Lärmschutzvorschriften im Zusammenhang mit diesem Boot vor?

6. Ist der Behörde bekannt, ob das Boot gezielt Veranstaltungen anfährt und dadurch Störungen verursacht?

7. Wurden bereits ordnungsrechtliche Maßnahmen oder Sanktionen gegen den Betreiber des Bootes ergriffen?

8. Welche weiteren Schritte plant die zuständige Behörde gegebenenfalls, um mögliche Verstöße zu prüfen oder zu unterbinden?

BIS:

Das von den Fragestellungen umfasste Wasserfahrzeug ist als Kleinfahrzeug mit dem Namen „Schaluppe“ registriert und auf einen eingetragenen Verein zugelassen.

Die „Schaluppe“ war im Jahr 2025 an zwei Versammlungen beteiligt: Am 26. Juli 2025 an einer Versammlung mit dem Tenor „Deine Kröten gegen Rechts – Kundgebung gegen Rechtsextremismus!“ und am 4. August 2025 an einer Versammlung mit dem Tenor „Nicht auf unserer Insel! Wilhelmsburg bleibt bunt“.

Im Übrigen siehe auch Drs. 23-0903 der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte.

Darüber hinaus sieht die Behörde für Inneres und Sport von Angaben ab, die die Persönlichkeitsrechte des Eigentümers/ der Nutzer des von den Fragestellungen umfassten Wasserfahrzeugs betreffen.

Im Übrigen trifft die Polizei bei ihr zur Kenntnis gelangenden Sachverhalten alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung/ Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

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