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Antwort: Polizeieinsatz am 26.09.2021 im Ernst-August-Stieg (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller Nicole Jordan, Norbert Jordan, Marc-Manuel Kunstmann

Am 26.09.2021 musste erneut ein Großaufgebot der Polizei das Grundstück der AfD Listenplatz 3 Kandidatin Nicole Jordan im Ernst-August-Stieg bewachen, da die „Antifa“ zu einer Großdemonstration gegen die AfD aufgerufen hat mit dem Motto „AfD über den Jordan jagen!“. Mannschaftswagen, Reiterstaffel, Wasserschutzpolizei und Wasserwerfer waren vor Ort, obwohl es, im Gegensatz zu der Falschankündigung der Antifa, an diesem Tag keine Veranstaltung der AfD im Ernst-August-Stieg gab.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet die Fragen wie folgt:

Vorbemerkung

Am 26. September 2021 fand die Bundestagswahl 2021 statt. In diesem Zusammenhang wurde von einer Privatperson eine Versammlung mit dem Tenor „Gegen die Wahlparty der AfD“ am Ernst-August-Stieg bei der Versammlungsbehörde (SP 5) angemeldet. Die Versammlung nahm Bezug auf eine geplante nicht-öffentliche Veranstaltung auf dem privaten Grundstück der Fraktionsvorsitzenden der AfD in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, Frau Nicole Jordan. Die Anschrift von Frau Jordan ist in der Öffentlichkeit bekannt. Im Rahmen der Kooperation wurde von SP 5 als alternativer Versammlungsort der „Ernst-August-Stieg zwischen der Kurve und der Kehre“ mit dem Anmelder vereinbart, um den Anwohnenden den Zugang zu den dortigen Gebäuden und den Schutz angrenzender Hochwasserschutzanlagen zu gewährleisten.

Die Versammlung wurde in der kooperierten Form von SP 5 am 23. September 2021 bestätigt.

  1. Wie viele Polizisten wurden für diesen Einsatz benötigt?

Am 26. September 2021 waren im Bereich Ernst-August-Stieg insgesamt 125 Beamte eingesetzt.

  1. Wie viele Fahrzeuge der Polizei waren im Einsatz? Bitte aufschlüsseln nach Art des Fahrzeuges und der Anzahl.

Insgesamt wurden 30 Fahrzeuge der Polizei eingesetzt. Darüber hinaus gehende Angaben lassen Rückschlüsse auf die Einsatztaktik der Polizei zu, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden.

  1. Wie viel hat der Einsatz gekostet? Bitte aufschlüsseln nach Kosten für den Einsatz der Fahrzeuge, Einsatzkräfte und Gesamtkosten.

Die der Polizei im Sinne der Fragestellung entstandenen Kosten werden nicht gesondert erhoben und sind generell von den im Haushalt der Polizei zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt.

  1. Was will der Bezirk in Zukunft tun, damit solche Großeinsätze vermieden werden?
  2. Wie will die Verwaltung in Zukunft, mit der in Teilen gewaltbereiten, „Antifa“, umgehen?

Zu 4. und 5.:

Die Polizei ermöglicht die Wahrnehmung der verfassungsgemäß garantierten Freiheitsrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Eine Bewertung und ggf. Einschränkung steht der Polizei grundsätzlich nicht zu. Allerdings prüft die Polizei bei eingehenden Versammlungsanmeldungen potentielle Auswirkungen und ggf. sogenannte Rechtekollisionen. Im Rahmen der praktischen Konkordanz werden in solchen Fällen die betroffenen Grundrechte gegeneinander abgewogen und Lösungen kommuniziert, um die Rechte aller zu wahren und die negativen Auswirkungen für alle Beteiligten sowie unbeteiligte Dritte so gering wie möglich zu halten. Behinderungen und Belästigungen durch Versammlungen sind nach herrschender Rechtsprechung seitens Dritter allerdings hinzunehmen.

Im Übrigen trifft die Polizei im Sinne der Fragestellung im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten. Der Umfang und das Erfordernis polizeilicher Maßnahmen sind grundsätzlich kein Kriterium, um die Inanspruchnahme von verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechten zu beschränken. Soweit bei der Durchführung von Versammlungen oder Aufzügen Gefahren oder Störungen eintreten, trifft die Polizei die erforderlichen Maßnahmen, um diesen zu begegnen.

Lokalisation Beta
Ernst-August-Stieg
Stadtteile

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Themen Beta

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