Antwort: Nachfrage zum Neubauvorhaben "An der Alster 65-67" (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Nora Stärz,Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Einleitung für die Fragen:
Aus den Antworten auf unsere Anfrage Drucksache 23-1256 (nachfolgend a) genannt) und die die Anfrage der Linksfraktion Drucksache 23/2368 (nachfolgend b) genannt) in der Hamburger Bürgerschaft haben sich weitere Fragen ergeben. Es geht dabei um Konkretisierungen zu dem geplanten Neubau, den Angaben zu den geplanten Wohneinheiten und dem Bebauungsplan „St. Georg 18“ (siehe Anlage), auf dessen Gebiet das aktuelle Wohnhaus An der Alster 65-67 steht.
Wir bitten das Bezirksamt daher folgende Fragen zu beantworten:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage wie folgt:
Ja. Der Bebauungsplan St. Georg 18 ist geltendes Planrecht für die Belegenheit An der Alster 65-67.
Die eingereichte Planung umfasst neun Vollgeschosse (EG bis 8. OG) und ein Staffelgeschoss als Nichtvollgeschoss (9. OG).
Eine Entscheidung über den Bauantrag und folglich über beantragte Befreiungen steht weiterhin aus und ist derzeit auch nicht absehbar.
Art und Umfang eventueller Abweichungen stehen bislang nicht abschließend fest.
Die schlüssige städtebauliche und hochbauliche Einfügung – insbesondere im Kontext der Regelungen der Außenalster-Verordnung – ist zentrale Voraussetzung für die Genehmigung aller Vorhaben entlang der Außenalster.
Der Vorhabenträger hat sich hierzu bislang nicht erklärt.
Mietpreishöhen führen isoliert betrachtet noch nicht zur Annahme von Luxuswohnraum im Sinne der Vorschrift, da diese dem Wohnraum nicht unmittelbar objektiv anhaften. In der Gesamtschau mit den übrigen Ausstattungsmerkmalen bilden diese lediglich ergänzende Indikatoren. Daher kann keine Miethöhe im Sinne der Fragestellung benannt werden.
Das im vorliegenden Fall für den Vorhabenträger zwingend notwendige Qualifizierungsverfahren wurde zwischen dem 2. Juli 2025 (Auftakt- und Rückfragenkolloquium) und dem 28. Oktober 2025 (abschließende Jurysitzung) durchgeführt. Die Jury empfahl einstimmig, die Verfasser der mit dem 1. Rang ausgezeichneten Arbeit mit der Weiterbearbeitung des Entwurfs der Fassade zu beauftragen. Die weitere Konkretisierung der Planung soll in enger Abstimmung mit der BSW/Oberbaudirektor und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte auf Grundlage der von der Jury formulierten Überarbeitungs- und Prüfaufträge erfolgen.
Das Recht auf Erstveröffentlichung liegt beim Vorhabenträger. Nach Kenntnis des Bezirksamts Hamburg-Mitte wurde das Ergebnis bislang noch nicht veröffentlicht.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat keine Kenntnisse, ob bereits eine formelle Beauftragung eines Architekturbüros erfolgt ist. Die Bekanntgabe der Verfasser unterliegt dem Erstveröffentlichungsrecht des Vorhabenträgers.
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