Antwort: Laubbeseitigung und Reinigung der Gullys (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragestellerin und Fragesteller: Marc-Manuel Kunstmann , Nicole Jordan, Norbert Jordan, Bernd Bamberg, Benjamin Mennerich
Am 19.08.2024 wurde seitens der BV eine eMail eines Bürgers weitergeleitet.
Aus Datenschutzgründen darf diese Mail nicht im Original angefügt oder ausschnittsweise eingefügt werden, weswegen der Inhalt nachfolgend sinngemäß zusammengefaßt wird.
Es ging inhaltlich um eine Überschwemmung nach Starkregen. Es wurde unteranderem der Bereich Mühlenkamp und weitere Straßenzüge genannt.
Dieses extreme Wetterereignis sei auch Bestandteil von Medienberichten gewesen.
Der Bürger äußerte die Befürchtung, dass soetwas auch im Bezirk Mitte passieren könnte und aufgrund solcher Wetterereignisse dann ggf. auch Sachschäden bei den betroffenen Anwohnern zu erwarten seien.
In dieser Mail wurde angeführt, dass im Umfeld dieses Bürgers offensichtlich die Rinnsteine nicht regelmäßig gereinigt und die Gullys zum Teil verstopft waren.
Da aktuell wieder Laub fällt und hierdurch auch die Gullys verstopft werden könnten ergeben sich nachfolgende Fragen:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte und die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (unter Beteiligung von HAMBURG WASSER (HW) und der Stadtreinigung Hamburg (SRH)) beantworten die Anfrage wie folgt:
1.)
In welchem Zeitintervall werden Gullys im Bezirk Mitte gereinigt?
Die SRH ist für die oberflächliche Laubbeseitigung auf den Gullys zuständig. Für die Reinigung der Trummen sowie die Beseitigung von Verstopfungen ist HW verantwortlich. Sollten bei der Reinigung der Rinnsteine Verstopfungen festgestellt werden, meldet die SRH diese im Rahmen ihrer Steuerungsverantwortung an HW.
Die Trummenreinigung erfolgt durch HW in der Regel nach folgendem Turnus:
- ausgewählte Hauptstraßen jährlich
- Hauptstraßen generell alle zwei Jahre
- Nebenstraßen alle drei Jahre
Für die Trummen, die im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes liegen, gibt es kein kein Zeitintervall zur regelhaften Reinigung. Eine Reinigung erfolgt auf Meldung z.B. durch Feststellung durch den Wegewart.
2.)
In welchen Abständen wird der Gesamtzustand (z.B. Bausubstanz, sichere überquerung/Befahrung) und auch die Funktionalität geprüft?
Eine Zustandsbeurteilung erfolgt im Zuge der Reinigung der Trumme. Festgestellte Schäden werden dem zuständigen Netzbetrieb gemeldet. Außerhalb dieser Systematik wird zusätzlich eine jährliche Begutachtung von Schachtdeckeln und Trummen durch den Sielwart durchgeführt.
3.)
In welchen zeitlichen Abständen wird das Laub aus den Rinnsteinen und von den angrenzenden Bürgersteigen und/oder Grünflächen entfernt?
Die SRH entfernt das Laub von Geh- und Radwegen anliegerfreier Strecken sowie von Streckenabschnitten, für deren Reinigung die Anlieger:innen Gebühren bezahlen. Diese Geh- und Radwegsbereiche sind im Wegereinigungsverzeichnis (WRV) Teil A - Gehwegreinigung (Anlage zu §§ 1 und 2 der Wegereinigungsverordnung - https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeReinVHA2004V25Anlage ) verzeichnet. Ist die Gehwegreinigung Aufgabe der Anlieger:innen, sind sie auch für die Laubbeseitigung verantwortlich.
Die Laubbeseitigung auf dem Straßenbegleitgrün inklusive der Baumscheiben erfolgt nach Bedarf und in entsprechender Häufigkeit. In der Regel wird dies im Zuge der Laubbeseitigung auf Gehwegen und Fahrbahnen durchgeführt, soweit die Bereiche in der Zuständigkeit der SRH liegen.
Im Rahmen der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinigung in ganz Hamburg erfolgt die Laubbeseitigung in den Rinnsteinen gemäß den Frequenzen im WRV – Teil B. In diversen Bereichen kann es dabei leider durch Verparkungen zu Behinderungen und Verzögerungen bei der Reinigung kommen.
Zusätzlich zur turnusmäßigen Fahrbahnreinigung sind in der Laubsaison alle verfügbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SRH unterwegs, um das Laub möglichst umgehend und umfassend zu entfernen. Dies kann bei stetigem Laubfall jedoch nicht zeitgleich im gesamten Stadtgebiet gewährleistet werden. Daher hat im Rahmen der herbstlichen Laubsammlung zunächst die Verkehrssicherheit Priorität. Auch dadurch können sich Verschiebungen zu den sonst üblichen Reinigungszeiten ergeben.
Abzugrenzen vom Straßenbegleitgrün sind die Grünflächen in den Grün- und Erholungsanlagen: Dort ist die SRH im Rahmen ihrer Reinigungszuständigkeit ausschließlich für die Laubbeseitigung auf den dortigen Wegen zuständig. Die Entfernung und Entsorgung der übrigen anfallenden Biomasse wie Blüten, Laub, Zweige, Totholz, Erde, Rasen- und Gehölzschnitt ist Bestandteil der Pflege der Grün- und Erholungsanlagen in bezirklicher Zuständigkeit. Diese Abarbeitung erfolgt sukzessive und bedarfsweise.
4)
Nach welcher Priorität wird die Reinigung durchgeführt und in wie weit unterscheiden sich hier Haupt- und Nebenstraßen etc.?
Priorität hat im Rahmen der herbstlichen Laubsammlung – wie bereits in der Antwort zu 3. ausgeführt – die Verkehrssicherheit. Eine feste Priorisierung zwischen Haupt- und Nebenstraße erfolgt nicht.
Die Reihenfolge der Laubbeseitigung orientiert sich vielmehr am jeweiligen Baumbestand und dem tatsächlichen Laubfall. Bereiche mit frühem Laubfall werden entsprechend früher gereinigt, während Straßen mit späterem Laubfall später berücksichtigt werden. Die wöchentliche Reinigungshäufigkeit wird dabei im Rahmen der Leistungsfähigkeit der SRH eingehalten.
5.) Bitte für die letzten 5 Jahre
5a.) Weche Kosten entstehen pro Jahr für die Reinigung der Gullys?
5b) Welche Kosten entstehen für die Wartung und Instandhaltung der Gullys?
5c) Welche Kosten enstehen für die Reinigung der Bürgersteige und angrenzenden Grünflächen?
Bitte jeweils inklusive der Personal und die Sachkosten.
Für den Betrieb und Unterhaltung sowie Erneuerung und Grundinstandsetzung von Straßenentwässerungsanlagen (SEA; Trummen, Trummenanschlussleitungen, Straßenentwässerungsleitungen, etc.) wurden HW in den Jahren 2020 bis 2024 folgende Mittel zur Verfügung gestellt:
2020 [T Euro] |
2021 [T Euro] |
2022 [T Euro] |
2023 [T Euro] |
2024 [T Euro] |
|
Betrieb und Unterhaltung SEA |
1.859 |
2.166 |
2.447 |
2.335 |
2.029 |
Erneuerung und Grundinstandsetzung SEA |
2.274 |
1.595 |
1.730 |
1.502 |
1.637 |
Die Laubräumung erfolgt regelhaft im Rahmen der hoheitlichen Reinigungsleistungen der SRH. Die Kosten werden nicht separat erfasst. Somit ist keine Aussage möglich.
Die Kosten für die Reinigung der bezirklichen Trummen beträgt ca. 77.000 € pro Jahr.
6) Gibt es Erkenntnisse, wo sich ähnliche Überschwemmungseeignisse in den letzten 5 Jahren ebenfalls zugetragen?
Falls Ja, wann und wo waren diese lokalisiert?
Bei dem Starkregenereignis vom 27. Juni 2024 kam es unter anderem auch zu den o.g. Überflutungen im Mühlenkamp. Dabei zog eine Gewitterfront langsam von Südwest nach Nordost über Hamburg hinweg und brachte kräftige Niederschläge mit sich. Im Westen und Nordosten gab es dagegen nur geringe Niederschläge. Der Starkregen führte an dem Tag zu mehr als 850 Feuerwehreinsätzen in Hamburg. Das Regenereignis erreichte in weiten Teilen Hamburgs die Starkregenkategorie „extremer Starkregen“. Die Trummen (Straßeneinläufe) sind in der Regel für gewöhnliche Starkregen ausgelegt, können jedoch Abflüsse von extremen Starkregen nur in geringen Mengen ableiten. Die Folge bei extremen Starkregen ist daher, dass der größte Teil der Abflussmengen auf der Oberfläche abfließt und zu Überflutungen führen kann.
Ein vergleichbares Ereignis dieser räumlichen Ausprägung und Größenordnung hat es in Hamburg in den letzten fünf Jahren nicht gegeben. Es wurden neun Ereignisse der Kategorie extremer Starkregen innerhalb der letzten fünf Jahre in Hamburg registriert, wobei die Ereignisse bis auf den 27.06.2024 überwiegend lokal begrenzt waren:
2021
05.07.2021: Wilhelmsburg, Moorfleet, Eidelstedt
06.08.2021: Ohlsdorf, Steilshoop, Langenhorn
10.09.2021: in Poppenbüttel, Sasel, Wellingsbüttel, Volksdorf
2022
19.05.2022: Curslack
26.08.2022: Waltershof, Othmarschen, Blankenese, Rissen
2023:
Keine
2024:
26.05.2024 Lohbrügge
27.06.2024: Schnelsen, Niendorf, Groß Borstel, Alsterdorf, Ohlsdorf, Fuhlsbüttel, Langenhorn, Eppendorf, Hoheluft-Ost, Hoheluft-West, Winterhude, Eimsbüttel, Altona-Nord, Harvestehude, Rotherbaum, Ottensen, Altona-Altstadt, Steinwerder, Sankt-Pauli, Sternschanze, Sankt-Georg, Hammerbrook, Hamm, Horn, Billbrook, Borgfelde, Billstedt, Rothenburgsort, Billwerder, Lohbrügge, Neuallermöhle, Nettelnburg, Bergedorf, Eilbek, Barmbek-Süd, Barmbek-Nord
10.07.2024: Ochsenwerder
07.08.2024 Lohbrügge, Billwerder, Billstedt, Öjendorf
2025:
Keine
Im Hamburger Starkregenportal können unter https://sri.hamburgwasser.de/ Starkregenereignisse eingesehen werden. Daraus abgeleitete statistische Informationen zu Starkregen gehen ins Klimainformationssystem der Stadt Hamburg ein. Weitere Informationen zu Vorsorgemaßnahmen bei Starkregen sind auf der Internetseite „Vorsorgemaßnahmen Starkregen“ unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/wasser/regenwasser/starkregenvorsorge-massnahmen-173726 verfügbar.
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