Antwort: Kunststoffeintrag durch umweltoffene Anwendung von Kunststoffen (Anfrage der GRÜNE-Fraktion)
Fragesteller*innen: Manuel Muja, Henrike Wehrkamp, Lothar Knode, Larry Wendt,
Carina Sickau, Clemens Willenbrock, Karin Zickendraht, Jörg Behrschmidt, Sonja Lattwesen, Sven Dahlgaard
Ein Großteil des Kunststoffeintrags in die Umwelt in Deutschland stammt heute aus sogenannten umweltoffenen Anwendungen. Hier kommen Kunststoffe bewusst in direktem Kontakt zur Umwelt zum Einsatz. Beispiele hierfür sind Folien in der Landwirtschaft und im Bausektor, Plastikutensilien in Spiel-, Sport- und Gartenbau oder Abrieb von Reifen und Fahrbahnmarkierungen. Der Eintrag ist hierbei häufig Ergebnis der Verwendung von Materialien von geringer Qualität und nicht-stattfindender Rückbau entsprechender Kunststoffkomponenten.
Ziel dieser Anfrage ist es daher den Umfang solcher Kunststoffe und Umgang hiermit besser zu verstehen und einschätzen zu können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Straßenmarkierungen
In der Freien und Hansestadt Hamburg werden Markierungen über einen Rahmenvertrag vergeben. Dort kann zwischen Farb-, Folien oder Heissplastikmarkierungen gewählt werden. Die Zusammensetzung ist durch die Fachbehörde über die ZTV M (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Markierung) und die damit verbundenen TL M (Technische Lieferbedingungen Markierungen) festgelegt.
Aufgrund der besseren Haltbarkeit und (Nacht-) Sichtbarkeit werden dauerhafte Markierungen meist in Heissplastik hergestellt (aus Wirtschaftlichkeits- und Verkehrssicherheitsgründen).
Geotextilien
Nein.
Im Straßenbau nur in Ausnahmefällen, wenn zusätzliche Maßnahmen zur Baugrundverbesserung erforderlich sind.
Nein.
Nein.
Hierüber wird keine Statistik geführt, der Einsatz ist äußerst selten.
Nein.
Nein.
Entfällt.
Nein.
Nein.
Rohre
Leitungsträger sind angehalten, ihre Leitungen nach Nutzugsende zurückzubauen.
Nein.
Nein. In der Regel werden Kunststoffrohre vom Bezirk nur in der Straßenentwässerung eingebaut und diese, wie auch andere Entwässerungsrohre, bei einem erneuten Umbau auch wieder ausgebaut.
Hierüber wird keine Statistik geführt.
Bautenfarbe
Fehlanzeige.
Kunstrasenplätze
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass weder auf den öffentlichen Sportanlagen des Bezirks Hamburg-Mitte noch im weiteren Stadtgebiet das in den Fokus geratene Kunststoffgranulat als Einstreugranulat (Infill) zur Anwendung kommt oder in den letzten ca. 10 Jahren zur Anwendung gekommen ist. Wir verweisen hierzu auf die SKA 21/17846, in der auf das Thema Mikroplastik im Kunststoffrasen im Detail eingegangen wurde. Standardgemäß werden in der öffentlichen Sportinfrastruktur rein sandverfüllte Kunststoffrasenbeläge hergestellt. Sofern besondere sportfunktionelle Ansprüche vorliegen, wie z.B. beim American Football, kommt Korkgranulat als Einstreugranulat zur Anwendung. Dies sind aber vereinzelte Fälle (im Bezirk Hamburg-Mitte bisher z.B. nur auf der Sportanlage Möllner Landstraße).
Siehe Antwort zu 18..
Im Bereich der öffentlichen / bezirklichen Sportanlagen des Bezirks Hamburg-Mitte sind bisher keine Hybridrasen-Systeme zum Einsatz gekommen. Es ist auch nicht geplant, diese zur Anwendung zu bringen.
Rasengitter
Kunststoffrasengitter sind kein Standardmaterial im Straßenbau. Sie werden nur in Ausnahmefällen eingesetzt, vor allem zum Wurzelschutz, wenn z.B. Flächen im Umfeld von Bäumen (meist provisorisch) befestigt werden müssen oder für die Beseitigung von Stolperstellen im Fußweg- und Parkstreifenbereichen, wenn die Wurzellage keinen anderen Aufbau mehr zulassen.
Nein.
Provisorisch befestigte Flächen werden nach Ende der Nutzung zurückgebaut.
Hierüber wird keine Statistik geführt.
Pflanztöpfe
Grundsätzlich werden die Pflanzen in Kunststofftöpfen geliefert, ausgenommen davon sind Bäume.
Die Kunststofftöpfe werden nach Entnahme der Pflanzen zum Lieferanten zur Wiederverwendung zurückgegeben.
Zigaretten
Ja.
Die Zuständigkeit liegt seit 2020 bei der Stadtreinigung Hamburg. In den vorherigen Jahren wurden keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Tatbestandes „Wegwerfen von Zigaretten“ durchgeführt. Ob dieser Tatbestand eventuell in einem Verfahren mit berücksichtigt wurde, wurde nicht statistisch festgehalten.
Die Zuständigkeit der Beantwortung dieser Frage liegt bei der Stadtreinigung Hamburg.
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