Antwort: Kostenlose Vergabe von Stellflächen an Testzentrum-Betreiber (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Marc-M. Kunstmann, Nicole Jordan, Norbert Jordan
Bei seiner Sitzung am 23.02.2022 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Wochenmärkte und Tourismus einen Bericht der aktuellen Lage auf den Wochenmärkten, vorgetragen durch Herrn Kerl, erhalten.
Im Zuge dieser Informationsweitergabe wurde erwähnt, die Corona-Testzenten-Betreiber müssen für die Nutzung der Stellfläche auf den Märkten keine Gebühr entrichten.
Herr Kunstmann hat nochmal explizit nachgefragt und sich bestätigen lassen, dass keine Gebühren erhoben werden. Dies sei so in den Bezirksämtern vereinbart.
Da die privaten Betreiber von Testzentren durchaus gewinnorientiert arbeiten, verstehen wir nicht, wieso hier keine Gebühren fällig werden.
Vor diesem Hintergrund möchten wir gerne wissen:
Zu 1. und 2.:
Der Anfrage liegt vermutlich ein Missverständnis zugrunde. Die Betreiber von Testcentern sind nicht von einer Gebühr befreit. Es gilt die Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen. Die Äußerung des Bezirksamtes in der Sitzung bezog sich auf die Gebührenordnung für das Marktwesen (HmbGVBl. 2001, S 583). Da Testcenter keine Marktstände darstellen, werden nach dieser Vorschrift keine Gebühren erhoben.
Darüber liegen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte keine Informationen vor.
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