23-0297

Antwort: Hochwasserschutz für Finkenwerder (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerinnen und Fragesteller: Norbert Jordan, Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann, Bernd Bamberg

Am 30. Januar dieses Jahres wurde dem Regionalausschuss Finkenwerder von Referenten der BUKAE und des Bezirksamtes Hamburg-Mitte das Thema: „Binnenhochwasser - Aktueller Zustand des Hochwasserschutzes auf Finkenwerder“ dargestellt. Im Besonderen wurde auch die Binnenhochwasserproblematik in der Alte Süderelbe im Dezember 2023 erörtert. Hierzu wurde berichtete, dass das Siel im Bereich Storchennest nicht geöffnet wurde, da Bedenken hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit bestanden. Sowohl das gegenwärtige, als auch das neue planfestgestellte Schöpfwerk sind ungeeignet um den Hochwasserschutz für Finkenwerder zu gewährleisten. Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit der derzeitigen Lage der Hochwasserschutz für Finkenwerder nicht ausreichend sichergestellt ist.

Dies vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die Fragen wie folgt:

  1. Ist das oben genannte Siel regelmäßig gewartet worden? Wenn ja, in welchen Rhythmus und wann zuletzt? Wenn nein, wieso nicht?
  2. Mit welchem Ergebnis wurde das Siel gewartet? Falls keine Ergebnisse über die Funktionstüchtigkeit vorliegen, warum nicht?

Das Storchennest-Siel wird regelmäßig, d.h. einmal wöchentlich, gewartet. Das Siel ist voll funktionstüchtig.

  1. Wieso bestanden bzw. bestehen Bedenken hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit und worauf begründen sich diese?

Seitens des Betreibers bestanden während des Binnenhochwassers im Dezember 2023 zu keiner Zeit Bedenken hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit des Siels.

  1. Wenn Schäden am Siel vermutet oder festgestellt wurden, wieso wurden diese nicht zeitnah behoben?

Es wurden weder Schäden am Siel vermutet noch festgestellt.

  1. Ist das Siel aufgrund der mangelnden Funktion zukünftig nicht mehr zu gebrauchen? Wenn ja, was unternimmt die zuständige Behörde um den Hochwasserschutz zukünftig zu gewährleisten?

Nein. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2. sowie 3. und 4.

  1. Wurde der avisierte Runde Tisch Binnenhochwasserschutz Süderelbraum bereits eingesetzt? Wenn ja, wann und mit welchen Akteuren? Falls nein, wieso nicht?

Ja, der Runde Tisch Binnenhochwasserschutz Süderelberaum fand am 04.03.2024 statt. Die teilnehmenden Akteure waren Vertreter der zuständigen Wasserbehörden aus den Bezirksämtern Hamburg-Mitte und Harburg sowie der Hamburg Port Authority (HPA), Vertreter der Wasser- und Bodenverbände, Vertreter der regionalen Katastrophenstäbe Hamburg-Mitte und Harburg, Vertreter der Bauwerksbetreiber Landesbetrieb, Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und HPA sowie Vertreter der Behörde für Inneres und Sport und der BUKEA.

  1. Welche Inhalte wurden bis jetzt, mit welchen Ergebnissen behandelt?

Beim Runden Tisch wurden die Themen Zuständigkeiten/Aufgaben, Herausforderungen und Verbesserung des Binnenhochwasserschutzes behandelt. Die BUKEA hat im Nachgang Einzelgespräche mit allen Akteuren aufgenommen, um weitere Details zu klären und um vorrangig die Themen Meldeketten und Vorabsenkung zu konkretisieren.

  1. Gibt es einen Zeitplan für die Aufstellung eines vorausschauenden Hochwasserschutzkonzeptes und wenn ja, wie stellt sich dieser dar? Wenn nein, wieso nicht?

Im Ergebnis zu den bereits geführten und noch zu führenden Einzelgesprächen mit den Akteuren (siehe hierzu Antwort zu 7.), werden die zuständigen Behörden gemeinsam über weitere Schritte zur Verbesserung des Binnenhochwasserschutzes im Süderelberaum entscheiden.

  1. Hat die BUKEA Gespräche mit Realisierungsträgern hinsichtlich des Schöpfwerkes aufgenommen und wenn ja, mit welchen und wie stellt sich das weitere Verfahren dar? Wenn nein, warum nicht?

Die BUKEA hat Gespräche mit dem LSBG und der HPA geführt. Im Ergebnis ist die HPA in die Planungen zur Umsetzung eines Schöpfwerks am Standort Storchennest eingestiegen.

  1. Gibt es bereits Erkenntnisse darüber, ob das Schöpfwerk im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Erhöhung des Aue Hauptdeich mit festgestellt werden kann? Wenn ja, bitte um Darstellung, wenn nein, wieso nicht?

Die Prüfung der erforderlichen Genehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

  1. Ist ein Hochwasseraktionsplan mit kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen, wie beispielsweise der Vorabsenkung über das Deichsiel Storchennest erstellt worden? Wenn ja, bitte um Darstellung des Plans.

Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 8.

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