23-1428

Antwort: Einführung des Tempo-30-Limits auf der Amsinckstraße (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerin und Fragesteller: Marc-M. Kunstmann, Nicole Jordan, Bernd Bamberg, Norbert Jordan

Die Anfrage bezieht sich auf die kürzlich erfolgte Einführung eines Tempo-30-Limits auf der Amsinckstraße, der zentralen Hauptverkehrsader im Bezirk, die laut Medienberichten auf Straßenschäden zurückzuführen ist.

Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Behörde für Inneres und Sport (BIS) wie folgt:

  1. Wann genau wurde das Tempo-30-Limit auf der Amsinckstraße umgestellt? Bitte geben Sie das genaue Datum und die Uhrzeit der Umsetzung an, einschließlich des Zeitraums, seit dem die neuen Schilder aufgestellt und der Blitzer angepasst wurden.

Die Aufstellung der Tempo 30 Beschilderung erfolgte im Laufe des Tages am 04.02.2026 durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte. Die Anpassung des Blitzers stadteinwärts von Tempo 50 auf Tempo 30 erfolgte durch die Verkehrsdirektion 1 (VD 1) der BIS am 06.02.2026 um 13:11 Uhr.

Die Anpassung des Blitzers stadtauswärts von Tempo 50 auf Tempo 30 erfolgte durch VD 1 der BIS am 13.02.2026 um 12:12 Uhr.

Nach Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen erfolgte eine weitere Anpassung der Beschilderung am 05.03.2026 und des Blitzers stadtauswärts von Tempo 30 auf Tempo 50 durch VD 1 der BIS am 04.03.2026 um 06:22Uhr.

  1. Mit welcher Begründung wurde diese Maßnahme ergriffen? Bitte erläutern Sie die genauen Gründe (z. B. Art und Ausmaß der Straßenschäden, Einfluss winterlicher Bedingungen) und legen Sie dar, ob es sich um eine vorübergehende oder dauerhafte Regelung handelt.

Die Aufstellung der Beschilderung erfolgte aufgrund der erheblichen Fahrbahnschäden in diesem Bereich. Bereits seit August 2025 war dieser Bereich mit „Straßenschäden“ beschildert. Die Beschilderung mit Tempo 30 erfolgte zum Schutz und zur Sicherung des Fahrbahnaufbaus, so dass die Verkehrssicherheit in diesem Streckenabschnitt mit den Ressourcen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte aufrechterhalten werden kann. Die Beschilderung erfolgte im Rahmen einer straßenbaubehördlichen Anordnung durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Management des öffentlichen Raums.

Die Dauer der Aufstellung der Beschilderung stadteinwärts ist vorerst dauerhaft angeordnet, eine Abordnung der Beschilderung erfolgt, sobald der Fahrbahnaufbau so gesichert/ erneuert werden konnte, dass eine Befahrung mit Tempo 50 zu keinen weiteren Schäden führt.

Die Aufstellung der Tempo 30 Beschilderung stadtauswärts wurde am 05.03.2026 entfernt, da die Straßenschäden in den benannten Bereichen mit Einbau von Heißasphalt behoben wurden.

  1. Wer hat die Begründung für diese Maßnahme erstellt? Bitte nennen Sie die verantwortlichen Personen oder Abteilungen (z. B. Fachamt für Verkehr, Ingenieure oder externe Gutachter), die die Schäden bewertet und die Empfehlung abgegeben haben.

Siehe zu 2.

  1. Wer trägt die Gesamtverantwortung für die Entscheidung? Bitte geben Sie an, welche Stelle im Bezirksamt oder in der Stadtverwaltung (z. B. Bezirksamtsleiter, Verkehrsdezernat oder Polizei-Verkehrsdirektion) die finale Genehmigung erteilt hat.

Siehe zu 2.

  1. Wie viele Fahrzeuge wurden seit der Umstellung geblitzt? Bitte teilen Sie die Anzahl der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen am Blitzer auf der Amsinckstraße mit, aufgeschlüsselt nach Tagen seit der Umstellung.

Die abgefragten Daten bis zum 15.03.2026 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Dabei wurden nur Zeiten berücksichtigt, in denen die GÜA auf 30 km/h eingestellt war.

Anlage 11 (stadteinwärts)

Vorgänge

Anlage 12 (stadtauswärts)

Vorgänge

06.02.2026 13:11 bis 0:00

1.872

07.02.2026

2.907

08.02.2026

1.931

09.02.2026

1.671

10.02.2026

1.378

11.02.2026

1.193

12.02.2026

974

13.02.2026

563

13.02.2026 12:12 bis 0:00

585

14.02.2026

677

14.02.2026

1.230

15.02.2026

761

15.02.2026

1.096

16.02.2026

433

16.02.2026

713

17.02.2026

527

17.02.2026

808

18.02.2026

516

18.02.2026

703

19.02.2026

570

19.02.2026

755

20.02.2026

556

20.02.2026

712

21.02.2026

809

21.02.2026

947

22.02.2026

971

22.02.2026

794

23.02.2026

361

23.02.2026

676

24.02.2026

144

24.02.2026

686

25.02.2026

266

25.02.2026

734

26.02.2026

233

26.02.2026

706

27.02.2026

422

27.02.2026

737

28.02.2026

666

28.02.2026

1.135

01.03.2026

647

01.03.2026

1.031

02.03.2026

456

02.03.2026

682

03.03.2026

509

03.03.2026

610

04.03.2026

557

04.03.2026 (00:00 bis 6:22 Uhr)

37

05.03.2026

587

06.03.2026

552

07.03.2026

642

08.03.2026

655

09.03.2026

488

10.03.2026

490

11.03.2026

452

12.03.2026

516

13.03.2026

544

14.03.2026

678

15.03.2026

681

  1. Welche Summen wurden durch Bußgelder erwirtschaftet? Bitte geben Sie die bisherigen Einnahmen aus Buß- und Verwarnungsgeldern an, die durch den angepassten Blitzer generiert wurden, sowie eine Schätzung der erwarteten zusätzlichen Einnahmen.

Seit der Einführung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h am 06. Februar 2026 auf der Amsinckstraße wurden im Betrachtungszeitraum vom 06.02.2026 bis zum 15.03.2026 durch die Anpassung der Verkehrsüberwachungsanlagen Einnahmen in Höhe von insgesamt 267.117,30 Euro erzielt.

Dieser Betrag setzt sich aus Buß- und Verwarngeldern in Höhe von 233.537,30 Euro in Fahrtrichtung Zentrum sowie 33.580,00 Euro in Fahrtrichtung Neue Elbbrücke zusammen.

Hierbei ist anzumerken, dass der Zeitpunkt der Vereinnahmung von Buß- und Verwarngeldern nicht mit dem Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung identisch ist.

Eine belastbare Prognose hinsichtlich der künftig zu erwartenden Einnahmen ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich. Hierfür wäre ein deutlich längerer Betrachtungszeitraum erforderlich.

Lokalisation Beta
Amsinckstraße Neue Elbbrücke

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Themen Beta

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