Antwort: Einbruch-Hotspot HafenCity (Anfrage der CDU-Fraktion)
Anfragensteller: Dr. Gunter Böttcher, Roland Hoitz und Joseph Johannsen
Mit der Zunahme der Bewohnerinnen und Bewohner in der HafenCity wird der junge Stadtteil zunehmend zu einem Brennpunkt für Einbrüche. Die Kriminalpolizei berichtet, dass es in jüngster Zeit zu einer erheblichen Zahl von Einbrüchen gekommen sei. Viele Bewohnerinnen und Bewohner verängstigen diese Straftaten und fürchten um ihre Sicherheit.
Daher fragen wir die zuständigen Stellen:
Die Polizei beobachtet die Kriminalitätsentwicklung in den einzelnen Stadtteilen und Bezirken und trifft unter Berücksichtigung aktueller Prioritätensetzungen und in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen die erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Strafverfolgung.
Im Falle einer erkennbaren Tathäufung werden polizeiliche Schwerpunkteinsätze in den entsprechenden Bereichen durchgeführt. Sofern Verdächtige durch die Schwerpunktmaßnahmen identifiziert werden können, ergreift die Polizei anlassbezogen die erforderlichen Maßnahmen. Im ersten Halbjahr 2026 wurden mehrere Schwerpunkteinsätze im Hinblick auf eine Einbruchslage im Bereich der HafenCity durchgeführt.
Im Rahmen der jährlich in Hamburg stattfindenden Schwerpunkteinsätze zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität wurden von der Polizei nicht nur im Stadtteil HafenCity, sondern im gesamten Bereich der Region Hamburg-Mitte verschiedene präventive Maßnahmen umgesetzt. Dazu zählten unter anderem die Verteilung von Informationsmaterial sowie die Einrichtung von Informationsständen.
Seit mehreren Jahren wird regelmäßig zu Beginn der „dunklen Jahreszeit“ ein Aktionstag zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls und der Kfz-Kriminalität mit dem zuständigen Fachkommissariat (Landeskriminalamt [LKA] 19) und den örtlichen Dienststellen durchgeführt.
Die Sensibilisierung und Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt zum einen ganzjährig durch die Stadtteilbeamtinnen und -beamten und zum anderen durch die Kräfte des täglichen Dienstes im Rahmen der regulären Streifentätigkeit, die als Ansprechpersonen jederzeit zur Verfügung stehen.
Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle (LKA Fachstab [FSt] 33) bietet kostenlose und produktneutrale Einbruchschutzberatungen für alle Hamburger Privathaushalte und Gewerbetreibende an. Seit dem Jahr 2024 wird die Beratung von Privathaushalten bei einfach gelagerten Beratungsersuchen auch durch die Stadtteilpolizistinnen und Stadtteilpolizisten der Polizeikommissariate (PK) durchgeführt. Bei diesen Beratungen durch die PK handelt sich um eine Ergänzung zum bestehenden Angebot des LKA FSt 33.
Darüber hinaus hat die Polizei Kontakt zu Verwaltungen und Beiräten der Eigentümergemeinschaften in der HafenCity gesucht, um Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit, etwa durch die Installation von Videokameras oder bauliche Veränderungen, auszusprechen.
Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der bundeseinheitlichen Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die statistische Erfassung eines Falles erfolgt nicht bei Eingang einer Strafanzeige, sondern erst mit Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle bei endgültiger Abgabe der entstandenen Ermittlungsvorgänge bzw. des Schlussberichts an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. In der PKS wird ein Fall in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt und wird nicht in der PKS ausgewertet. Somit sind in der PKS eines Kalenderjahres regelmäßig Straftaten enthalten, die ein oder mehrere Jahre zuvor begangen wurden, während Straftaten mit Tatzeit aus dem aktuellen Kalenderjahr aufgrund der laufenden Ermittlungen noch nicht erfasst wurden. Die PKS kann Anhaltspunkte zum Beispiel für die kriminalpolitische Ausrichtung oder die Planung/Anpassung präventiver Maßnahmen liefern. Für die Erkennung aktueller Brennpunkte oder Problemlagen sowie die Planung kurzfristiger lageangepasster Maßnahmen der Polizei ist sie hingegen ungeeignet.
Der Summenschlüssel „886000 Schwere Einbruchskriminalität“ umfasst folgende Straftatenschlüssel / Deliktsbereiche:
405*** Diebstahl in/aus Banken, Sparkassen, Poststellen und dergleichen
410*** Diebstahl in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen
415*** Diebstahl in/aus Gaststätten, Hotels, Pensionen und Kantinen
425*** Diebstahl in/aus Warenhäusern, Verkaufsräumen und Selbstbedienungsläden
ohne 426*** Ladendiebstahl - Diebstahl von ausgelegten Waren durch Kunden während der Geschäftszeit -
435*** Wohnungseinbruchsdiebstahl gem. §§ 244 Abs. 1 Nr. 3, 244a StGB –
beinhaltet 436*** Wohnungseinbruchsdiebstahl in/aus Wohnräumen am Tage (TWE)
440*** Schwerer Diebstahl in/aus Boden-, Kellerräumen und Waschküchen
445*** Schwerer Diebstahl in/aus überwiegend unbezogenen Neu- und Rohbauten, Baubuden und Baustellen
Der Diebstahl unter erschwerenden Umständen in/aus Boden- oder Kellerräumen oder Waschküchen ist in der PKS unter der Schlüsselnummer 440*** auswertbar. Eine weiter Differenzierung ist hierbei jedoch nicht möglich.
Die Tatzeit ist in den standardisierten Tabellen der PKS nicht auswertbar. Im Deliktsbereich der schweren Einbruchskriminalität (PKS-Schlüssel 886000)“ gibt es lediglich beim Wohnungseinbruchsdiebstahl in/aus Wohnräumen am Tage (PKS-Schlüssel 436***) eine Eingrenzung der Tatzeit. Von einem Tageswohnungseinbruch (TWE) ist auszugehen, wenn die Tatzeit zwischen 06:00 und 21:00 Uhr liegt.
Angaben zur Schadenshöhe sind standardisiert nur für das gesamte Hamburger Stadtgebiet auswertbar. Für Daten auf Stadtteilebene ist eine PKS-Sonderauswertung erforderlich, die aus technischen Gründen nur für das aktuelle und vorangegangene Jahr möglich ist. Dazu siehe Anlage 2.
Darüber hinaus ist die Aussagekraft der PKS auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. Unterjährige Auswertungen erfolgen immer kumulativ, das heißt, es werden die Summen von Januar bis zum betreffenden Monat gezählt. Zur Gewährleistung eines Mindestmaßes an Validität werden für 2026 die für das 1. Halbjahr (Januar bis Juni) in der PKS erfassten Straftaten dargestellt.
Im Übrigen siehe Anlage 1.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Behörde für Inneres und Sport (BIS) wie folgt:
3. Wie haben sich die Einbruchzahlen und Einbruchsversuche im o.g. Zeitraum im Vergleich zum übrigen Hamburger Stadtgebiet seit 2022 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
4. Wie viele Keller- und wie viele Wohnungseinbrüche und Einbruchsversuche gab es im o.g. Zeitraum in der HafenCity (bitte aufschlüsseln)?
Siehe Vorbemerkung.
5. Wie viele Einbrüche unter 4. waren mit Diebstählen verbunden (bitte auflisten und unterscheiden zw. Keller- und Wohnungseinbrüche)?
Alle in der PKS unter den entsprechenden Deliktsbereichen (vergleiche Summenschlüssel 886000 - Schwere Einbruchskriminalität) erfassten Fälle, die nicht als Versuch registriert wurden.
Im Übrigen siehe Anlage 1 und 2 sowie Vorbemerkung.
6. Wie hoch ist der durch die Diebstähle verursachte Schaden im o.g. Zeitraum (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Schaden im Sinne der PKS-Richtlinien ist grundsätzlich der Geldwert (Verkehrswert) des rechtswidrig erlangten Gutes. Bei Vermögensdelikten ist unter Schaden die Wertminderung des Vermögens zu verstehen.
Im Übrigen siehe Anlage 2 und Vorbemerkung.
7. Wie hoch ist der durch die Einbrüche und Einbruchsversuche verursachte Schaden (bspw. durch Schloss- und Türaufbrüche bzw. -beschädigungen) im o.g. Zeitraum (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Statistiken im Sinne der Fragestellungen werden bei der Polizei nicht geführt. Im Übrigen siehe Antwort zu 6 und Vorbemerkung.
8. Wie viele Einbrüche und Einbruchsversuche in der HafenCity wurden aufgeklärt und wie viele Einbrecher festgenommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Bei der Auswertung von Stadtteilen wird hinsichtlich der Aufklärungsquote nicht zwischen vollendeten und versuchten Taten unterschieden. Die Anzahl an Festnahmen wird in der PKS nicht registriert.
Im Übrigen siehe Anlage 1 und Vorbemerkung.
9. Wie hoch ist nach Einschätzung der zuständigen Stellen der Anteil organisierter Kriminalität bei den Wohnungseinbrüchen und welche Rolle spielen Wiederholungstäter bei der Statistik?
Hinweise im Sinne der Fragestellung liegen der Polizei derzeit nicht vor. Die PKS ist eine anonymisierte Statistik. Das Merkmal „Wiederholungstäter“ wird in der PKS nicht erfasst.
10. Wurden Testmarkierungen wie kleine Gegenstände wie Klebeband, Zahnstocher in Rollläden, Papier in Türen oder Fenstern von Einbrechern beobachtet/festgestellt?
Die Fragestellung betrifft die Ermittlungstaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht wird.
11. Welche Maßnahmen wurden vom Senat ergriffen, um die Einbrüche zu reduzieren?
12. Welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Einbruchskriminalität und welche präventiven Maßnahmen wurden vom Senat in den letzten Jahren ergriffen, um Wohnungseinbrüche in der HafenCity zu reduzieren? Welche Maßnahmen plant der Senat zukünftig?
13. Welche Initiativen gibt es, um Bürger über Einbruchsschutzmaßnahmen aufzuklären? Fanden Aufklärungsgespräche zur Einbruchprävention statt? Wenn ja, in welcher Weise und von welcher Stelle?
Siehe Vorbemerkung.
14. Wie viele Polizeistreifen gibt es in der HafenCity und wurden die Polizeistreifen seit 2022 erhöht? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?
Statistiken im Sinne der Fragestellungen werden von der Polizei nicht geführt.
Das örtlich zuständige PK 14 trifft mit eigenen und unterstellten uniformierten und zivilen Kräften alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren und Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
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