Antwort: Aufhebung der Sozialen Erhaltungsverordnung Borgfelde - Vor-Vorkaufsrecht und Vorkaufsrechtsfälle (Anfrage der CDU-Fraktion)
Fragesteller: Joseph Johannsen, Dr. Gunter Böttcher, Roland Hoitz
Sachverhalt:
Mit der Senatsdrucksache XXXX wurde die Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungsverordnung (SozErhVO) für den Stadtteil Borgfelde bekanntgegeben. Die ursprüngliche Zielsetzung war der Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung vor Verdrängung durch Aufwertungsprozesse. Das Verfahren wurde seit dem Aufstellungsbeschluss vom 28.12.2021 verfolgt und soll nun beendet werden.
Im Rahmen des damaligen Beschlusses wurde ein sogenannter „Vor-Vorkaufsrechtserlass“ für Borgfelde diskutiert, mit dem Ziel, bereits in der Prüfungsphase der SozErhVO ein Vorkaufsrecht der Stadt zu sichern, bevor die Verordnung selbst in Kraft tritt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) beantwortet die Fragen wie folgt:
1: Ist im Zusammenhang mit der SozErhVO Borgfelde ein sogenannter „Vor-Vorkaufsrechtserlass“ erlassen worden?
Ja.
2: Falls ja: Wann trat dieser Erlass in Kraft?
Die „Verordnung über die Begründung eines Vorkaufsrechts für ein Gebiet im Stadtteil Borgfelde“ ist am 30.12.2021 im Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBl.) Nr. 84 veröffentlicht worden und trat am darauffolgenden Tag in Kraft.
3: Auf welcher rechtlichen Grundlage basierte der Vor-Vorkaufsrechtserlass?
Die Verordnung (GVBL_HH_2021-84.pdf ) gibt die Rechtsgrundlagen wie folgt an:
„Auf Grund von § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I S. 3635), zuletzt geändert am 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147, 4151), in Verbindung mit §4 Satz 1 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 26. Juni 2020 (HmbGVBl. S. 380, 383), wird verordnet.“
4: Welche Grundstücke oder Flächen waren vom Vor-Vorkaufsrechtserlass betroffen?
Betroffen waren die Flächen und Grundstücke, die vom Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Borgfelde umfasst waren. Die Veröffentlichung des Beschlusses einschließlich der Gebietsabgrenzung erfolgte im Amtlichen Anzeiger Nr. 2 vom 7.1.2022.
5: Wurde seit dem Aufstellungsbeschluss der SozErhVO Borgfelde am 28.12.2021 ein Vorkaufsrecht durch die Stadt Hamburg ausgeübt?
Nein.
6: Falls ja: In wie vielen Fällen wurde das Vorkaufsrecht ausgeübt?
Entfällt.
7: Welche Begründungen wurden jeweils für die Ausübung des Vorkaufsrechts herangezogen?
Entfällt.
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