23-1937

Antwort: Altes Bahnhofsviertel, der langsame Verfall eines Gründerzeitquartiers (II) - Wie offen kommuniziert Vonovia mit dem Bezirk? (Anfrage der CDU-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Jörn Frommann

Zwischenzeitlich sind die Probleme bei den Häusern der Vonovia im Alten Bahnhofsviertel auf Wilhelmsburg in aller Munde und jeden Tag gibt es neue Erkenntnisse und Berichte über den Verfall.

Die Verwaltung hat auf meine Anfrage 23-1916 bereits reagiert und einen groben Überblick über die Situation gegeben, der aber, insbesondere in Hinblick auf die öffentlichen Äußerungen der Vonovia hinsichtlich der bestehenden Probleme, Nachfragen notwendig macht.

Daher frage ich die Verwaltung:

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

  1. Wann genau erlangte die Verwaltung Kenntnis über das Gutachten aus Januar 2026, das durch die Vonovia in Bezug auf den baulichen Zustand der Häuser Thielenstraße 15-17 erstellt wurde?

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat im August 2026 das aktuelle Gutachten angefordert und umgehend erhalten. Dieses Gutachten wird im Rahmen der bezirklichen Zuständigkeiten in die weiteren Überlegungen einfließen.

2. Liegen der Verwaltung weitere Gutachten über andere Gebäude der Vonovia oder anderer Grundstückseigentümer im Alten Bahnhofsviertel oder Korallusviertels vor?

Wenn ja, zu welchen Gebäuden und seit wann?

Wenn nein, wurde die Vonovia aktuell auf weitere mögliche Gutachten angesprochen?

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat die Vonovia aufgefordert mögliche Mängel an dem Objekt Thielenstraße 3 darzulegen und um einen Sachstand über die Zustände der Gebäude im Bahnhofsviertel zu geben.

3. Erwartet die Verwaltung grundsätzlich von Grundstückseigentümern, dass diese bereits im Vor-

wege von Entmietungen, wie die heimliche Entmietung der Gebäude Thielenstraße 15-17, die

zuständigen Stellen darüber und über mögliche Maßnahmen informiert?

Wenn nein, wie garantiert die Verwaltung dann, dass rechtzeitig Schäden an Nachbargebäuden

entdeckt und dokumentiert werden, die ungeahnte Folgen haben könnten?

Nein, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung das Bezirksamt über Entmietungen im Vorwege zu informieren. Erst wenn ein Leerstand länger als vier Monate andauert, sind Eigentümer gem. § 13 Hamburgische Wohnraumschutzgesetz verpflichtet, diesen anzuzeigen. Erste Leerstandsanzeigen liegen bereits vor. Die Ermittlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen und Gegenstand der weiteren wohnraumschutzrechtlichen Prüfung. So prüft die Vonovia nach Erkenntnissen des Bezirksamtes aktuell noch die weitere Nutzung des Gebäudes. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte steht in einem engen Austausch.

4. Wie hat die Vonovia die Entmietung der Gebäude Thielenstraße 15-17 erklärt, obwohl nach eigenen

Aussagen keine Gefahr für die Mieter bestanden habe?

Siehe Antwort zu 3. Im Übrigen müsste dazu die Vonovia befragt werden.

5. Wie viele Mängelanzeigen im Sinn der Antwort auf Frage 1 in der Drucksache 23-1916 gingen bei der Verwaltung zwischen 2020 und 2026 bezogen auf die gesamte Elbinsel Wilhelmsburg ein (bitte aufgeteilt nach Postleitzahlen)?

Im Zeitraum von 2020 bis 2026 gingen beim Bezirksamt die folgenden Mängelanzeigen ein, die vom zuständigen Wohnraumschutz im Bezirksamt bearbeitet wurden bzw. bearbeitet werden.

Jahr

PLZ 21107

PLZ 21109

Gesamt

2020

10

29

39

2021

7

5

12

2022

9

7

16

2023

15

12

27

2024

14

12

26

2025

19

16

35

2026*

15

25

40

* Stand: 20.08.2026

6. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit 2020 für die sozialverträgliche Behebung der baulichen Missstände der gründerzeitlichen Wohngebäude im Rahmen der RISE-Gebietsentwicklung Wilhelmsburg-Ost und des dafür maßgeblichen Integrierten Entwicklungskonzeptes angestoßen bzw. umgesetzt.

Das alte Bahnhofsviertel in Wilhelmsburg ist Teil des RISE Fördergebietes Wilhelmsburg Ost. Das für die RISE-Gebietsentwicklung rahmengebende Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) wird aktuell zwischenbilanziert und fortgeschrieben. Seit 2020 konnten insbesondere im Korallusviertel sowie südlich der Schönenfelder Wettern umfangreiche Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. In diesen Bereichen wurden mehr als die Hälfte der Wohnungsbestände sozialverträglich instandgesetzt und modernisiert. Die betroffenen Wohngebäude befinden sich überwiegend in Privateigentum. Die öffentliche Hand kann auf private Investitionsentscheidungen in den Wohnungsbestand keinen unmittelbaren Einfluss nehmen. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen wurde durch die seit 2022 verschlechterte Baukonjunktur und zurückgestellte Investitionen erschwert. Um die Mieterinnen und Mieter zu unterstützen, wurden in Kooperation mit den Hamburger Mietervereinen mietrechtliche Beratungsangebote im Rahmen von RISE eingerichtet. Die sozialverträgliche Instandsetzung und Modernisierung des Wohnungsbestandes bleibt weiterhin Ziel der Gebietsentwicklung im RISE Fördergebiet Wilhelmsburg Ost.

7. Auf wessen Veranlassung geschah die unter 6. erfragte Umsetzung und welche Kosten sind dabei für die Stadt entstanden?

Dem Bezirksamt sind keine Kosten entstanden.

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Thielenstraße
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