Antrag SPD betr. Keine Steingärten im Vorgartenbereich
Letzte Beratung: 15.02.2021 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5
Steingärten mit Schotter oder Kies sind in den Vorgartenbereichen von Einfamilienhausgebieten aber auch in Gewerbegebieten keine Seltenheit, sondern es ist feststellbar, dass offenbar ein wachsender Teil von Eigentümern Steingärten anlegen. Sie sind vermeintlich leicht anzulegen und zu pflegen.
Steingärten sind allerdings sowohl für die Artenvielfalt als auch für das Stadtklima schädlich.
Viele Wildtiere wie z.B. Vögel, Schmetterlinge, Bienen oder Hummeln brauchen naturnahe und strukturreiche Gärten als Nahrungsquelle oder Rückzugsraum.
Im Sommer heizen sich Steingärten auf und speichern die Hitze, die dann in der Nacht abgegeben wird. Sie speichern kein Wasser und bieten auch keinen Schatten. In Verbindung mit gepflasterten Flächen ergibt sich daher kein Versickerungspotenzial für Regenwasser.
Eine Möglichkeit, die Anlegung von Steingärten zu verhindern, wäre es, bei neuen Baugebieten, wie z.B. in Neuenfelde oder auch im Fischbeker Reethen, im Bebauungsplan Steingärten zu untersagen.
In § 9 Abs. 2 Hamburgische Bauordnung ist zudem bereits gesetzlich geregelt, dass Vorgärten gärtnerisch zu gestalten sind. Damit könnte eine Handhabe gegeben sein, gegen die Anlage von Steingärten vorzugehen, soweit die Verwendung von Kies oder Schotter in Verbindung mit Zierpflanzen nicht als gärtnerische Gestaltung gewährt wird. In der Praxis scheint die Regelung allerdings nicht genutzt zu werden.
Die Bezirksverwaltung wird gebeten,
Zukünftig bei der Aufstellung von Bebauungsplänen Regelungen vorzusehen, die das Anlegen von Steingärten im Vorgartenbereich ausdrücklich untersagen.
Im Stadtentwicklungsausschuss zu berichten, ob die Regelung des § 9 Abs.2 HBauO im Verwaltungshandeln im Bezirk als Möglichkeit gesehen wird, die Anlage von Steingärten zu untersagen bzw. den Rückbau anzuordnen und wie die Verwaltungspraxis im Hinblick auf Kontrolle und Verfolgung sich darstellt.
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