Alle Nutzungen im Hammer Park ermöglichen - Grillen im Hammer Park ordnen
Letzte Beratung: 08.06.2021 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 6.1
Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 02.06.2020 den anliegenden
Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion einstimmig beschlossen.
Seit mehreren Jahren beschäftigt sich die Kommunalpolitik mit den verschiedenen Nutzungen des Hammer Parks. Bezirksversammlung und Bürgerschaft haben kontinuierlich die Wünsche der Anwohnenden,
Nutzerinnen und Nutzer der beliebten Parkanlage bei den möglichen Veränderungen berücksichtigt und
stets für verschiedene Angebote gesorgt, um den unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden. Die
zentrale Lage im Stadtteil und die gute Erreichbarkeit des Parks mit öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglicht es vielen Menschen, zur Naherholung in ein dicht bewohntes Gebiet der Stadt zu gehen.
Neben Kinderspielplatz, Bolzplatz, Schachspielfeldern, Liegewiesen, Tischtennisplatten, Minigolf, Stadtteilfest, Parksport und weiteren Angeboten und Aktivitäten wird insbesondere bei gutem Wetter in der
warmen Jahreszeit gegrillt. Jede einzelne Aktivität hat ihre Berechtigung im Hammer Park – die Bezirkspolitik und -verwaltung müssen jedoch auf einen fairen Interessensausgleich bedacht sein.
Die in den letzten Jahren stetig intensivere Nutzung zum Grillen auf den Liegeflächen hat zunehmend zu
Beschwerden und Konflikten, insbesondere mit den Anwohnenden und anderen Nutzerinnen und Nutzern, geführt. Neben sommerlichen Rauchschwaden im Park und in den umliegenden Straßen bis hin zur
Vermüllung (trotz zusätzlicher Mülleimer und regelmäßiger Reinigung) gibt es vielseitige Problemlagen im
Hammer Park. Für viele Anwohnerinnen und Anwohner im Hammer Hof besteht im Sommer kaum die
Möglichkeit, die eigene Wohnung zu lüften oder ihre Balkone zu nutzen. Dementsprechend ist ein steuernder Eingriff der Bezirkspolitik und -verwaltung notwendig, sodass weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger ihren Hammer Park in der Art nutzen können, wie sie es möchten, ohne dabei andere Nutzerinnen
und Nutzer sowie Anwohnende einzuschränken Die Akzeptanz für die verschiedenen Nutzungen des
Hammer Parks soll erhalten bleiben.
Daher befürwortet der Regionalausschuss Horn/ Hamm/ Borgfelde eine klare Nutzungsaufteilung der
großen Liegewiesen – mit einer ausgewiesenen Grillwiese und einer Verbotszone für das Grillen – im
Hammer Park, eine Installation von Grillstationen auf der ausgewiesenen Grillwiese und die konsequente
Durchsetzung des Grillverbots durch das zuständige Polizeikommissariat 41 sowie das Fachamt Management des öffentlichen Raumes auf der anderen Liegewiese.
Petitum/Beschluss:
Dies vorausgeschickt, möge der Regionalauschuss Horn / Hamm / Borgfelde beschließen:
1. Der Regionalausschuss spricht sich für die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten des Hammer
Parks für alle Nutzerinnen und Nutzer aus.
2. Das Bezirksamt wird gebeten,
• die Liegewiese am Teich im Hammer Park als „Grillwiese“ auszuweisen.
• die Liegewiese zwischen Hammer Park Stadion, Caspar-Voght-Straße und Hammer Hof als Grillverbotszogne
auszuweisen.
3. Das Bezirksamt wird ferner gebeten zu prüfen,
• an welchen Stellen auf der oben beschriebenen „Grillwiese“ Kohlegrill- sowie sofern möglich -
Elektrogrillstationen eingerichtet werden können.
• welche Kosten pro Grillplatz inkl. Bepflasterung bei der Installation anfallen und welche Folgekosten
entstehen.
4. Das Bezirksamt möge in Zusammenarbeit mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes
und dem Polizeikommissariat die Durchsetzung des Grillverbotes und die in der Grillsaison
notwendige verstärkte Reinigung der Parkanlage sicherstellen.
5. Dem Regionalausschuss ist über die Prüfung zu berichten.
Das Bezirksamt teilt zum Beschluss folgendes mit:
Die Wiesen sollen bis zur nächsten Grillsaison als Grillwiese und Grillverbotszone per Beschilderung ausgewiesen werden. Grillstationen sind auf Grund der nicht so guten Erfahrungen auf der Michelwiese derzeit nicht vorgesehen.
Sachverhalt:
Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 02.06.2020 den anliegenden
Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion einstimmig beschlossen.
Seit mehreren Jahren beschäftigt sich die Kommunalpolitik mit den verschiedenen Nutzungen des Hammer Parks. Bezirksversammlung und Bürgerschaft haben kontinuierlich die Wünsche der Anwohnenden,
Nutzerinnen und Nutzer der beliebten Parkanlage bei den möglichen Veränderungen berücksichtigt und
stets für verschiedene Angebote gesorgt, um den unterschiedlichen Interessen gerecht zu werden. Die
zentrale Lage im Stadtteil und die gute Erreichbarkeit des Parks mit öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglicht es vielen Menschen, zur Naherholung in ein dicht bewohntes Gebiet der Stadt zu gehen.
Neben Kinderspielplatz, Bolzplatz, Schachspielfeldern, Liegewiesen, Tischtennisplatten, Minigolf, Stadtteilfest, Parksport und weiteren Angeboten und Aktivitäten wird insbesondere bei gutem Wetter in der
warmen Jahreszeit gegrillt. Jede einzelne Aktivität hat ihre Berechtigung im Hammer Park – die Bezirkspolitik und -verwaltung müssen jedoch auf einen fairen Interessensausgleich bedacht sein.
Die in den letzten Jahren stetig intensivere Nutzung zum Grillen auf den Liegeflächen hat zunehmend zu
Beschwerden und Konflikten, insbesondere mit den Anwohnenden und anderen Nutzerinnen und Nutzern, geführt. Neben sommerlichen Rauchschwaden im Park und in den umliegenden Straßen bis hin zur
Vermüllung (trotz zusätzlicher Mülleimer und regelmäßiger Reinigung) gibt es vielseitige Problemlagen im
Hammer Park. Für viele Anwohnerinnen und Anwohner im Hammer Hof besteht im Sommer kaum die
Möglichkeit, die eigene Wohnung zu lüften oder ihre Balkone zu nutzen. Dementsprechend ist ein steuernder Eingriff der Bezirkspolitik und -verwaltung notwendig, sodass weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger ihren Hammer Park in der Art nutzen können, wie sie es möchten, ohne dabei andere Nutzerinnen
und Nutzer sowie Anwohnende einzuschränken Die Akzeptanz für die verschiedenen Nutzungen des
Hammer Parks soll erhalten bleiben.
Daher befürwortet der Regionalausschuss Horn/ Hamm/ Borgfelde eine klare Nutzungsaufteilung der
großen Liegewiesen – mit einer ausgewiesenen Grillwiese und einer Verbotszone für das Grillen – im
Hammer Park, eine Installation von Grillstationen auf der ausgewiesenen Grillwiese und die konsequente
Durchsetzung des Grillverbots durch das zuständige Polizeikommissariat 41 sowie das Fachamt Management des öffentlichen Raumes auf der anderen Liegewiese.
Dies vorausgeschickt, möge der Regionalauschuss Horn / Hamm / Borgfelde beschließen:
1. Der Regionalausschuss spricht sich für die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten des Hammer
Parks für alle Nutzerinnen und Nutzer aus.
2. Das Bezirksamt wird gebeten,
• die Liegewiese am Teich im Hammer Park als „Grillwiese“ auszuweisen.
• die Liegewiese zwischen Hammer Park Stadion, Caspar-Voght-Straße und Hammer Hof als Grillverbotszogne
auszuweisen.
3. Das Bezirksamt wird ferner gebeten zu prüfen,
• an welchen Stellen auf der oben beschriebenen „Grillwiese“ Kohlegrill- sowie sofern möglich -
Elektrogrillstationen eingerichtet werden können.
• welche Kosten pro Grillplatz inkl. Bepflasterung bei der Installation anfallen und welche Folgekosten
entstehen.
4. Das Bezirksamt möge in Zusammenarbeit mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes
und dem Polizeikommissariat die Durchsetzung des Grillverbotes und die in der Grillsaison
notwendige verstärkte Reinigung der Parkanlage sicherstellen.
5. Dem Regionalausschuss ist über die Prüfung zu berichten.
Das Bezirksamt teilt zum Beschluss folgendes mit:
Die Wiesen sollen bis zur nächsten Grillsaison als Grillwiese und Grillverbotszone per Beschilderung ausgewiesen werden. Grillstationen sind auf Grund der nicht so guten Erfahrungen auf der Michelwiese derzeit nicht vorgesehen.
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