Aktuelle Sondermittelanträge (beschlossene Fassung)
Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde/Rothenburgsort hat in seiner Sitzung am 13.02.2018 folgende Beschlüsse gefasst:
Sondermittelantrag 04/18 (Drs. Nr. 21-3849)
Zur Verfügung stehende Sondermittel (PSP-Element 3-20501050-000002.01) |
26.965,69 € (vorbehaltlich der Zustimmung der Finanzbehörde zum Ermächtigungsübertrag aus 2017) |
Antragsteller |
Muslimische Frauengruppe Billstedt-Horn |
Antragssumme |
2.682,09 € |
Inhalt |
Mittel u.a. zur Deckung der Betriebskosten |
Ergebnis |
einstimmig in voller Höhe zugestimmt |
Sondermittelantrag 09/18 (Drs. Nr. 21-3888)
Zur Verfügung stehende Sondermittel (PSP-Element 3-20501050-000002.01) |
26.965,69 € (vorbehaltlich der Zustimmung der Finanzbehörde zum Ermächtigungsübertrag aus 2017) |
Antragsteller |
Stadtteilinitiative Hamm e.V. |
Antragssumme |
6.000,- € |
Inhalt |
Hammer Sommerfest im Sportstadion Hamm am 26. und 27. Mai 2018 |
Ergebnis |
einstimmig in voller Höhe zugestimmt |
Sondermittelantrag 12/18 (Drs. Nr. 21-3944)
Zur Verfügung stehende Sondermittel (PSP-Element 3-20501050-000002.01) |
26.965,69 € (vorbehaltlich der Zustimmung der Finanzbehörde zum Ermächtigungsübertrag aus 2017) |
Antragsteller |
Stadtteilverein Horn e.V. |
Antragssumme |
1.963,50 € |
Inhalt |
Stadtteilfest Horn am 09.06.2018 |
Ergebnis |
einstimmig in voller Höhe zugestimmt |
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 20.02.2018 folgende Beschlüsse gefasst:
Sondermittelantrag 16/18 (Drs. Nr. 21-3963)
Zur Verfügung stehende Sondermittel (PSP-Element 3-20501050-000002.01) |
19.905,83 € (vorbehaltlich der Zustimmung der Finanzbehörde zum Ermächtigungsübertrag aus 2017) |
Antragsteller |
Schulverein Ganztagsschule St. Pauli e.V. |
Antragssumme |
13.000,00 € |
Inhalt |
Schulgärtnerei St. Pauli |
Ergebnis |
mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - in Höhe von 9.260 € aus dem Förderfonds Bezirke konsumtiv (PSP-Element 3-20501050-000002.02) zugestimmt |
Die Bewilligung bzw. Auszahlung der Zuwendung soll auf Wunsch der Bezirksversammlung vorbehaltlich des Vorliegens notwendiger Baugenehmigungen erfolgen.
Um Bestätigung der Beschlüsse wird gebeten.
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