Änderung des Beschlusses über den Sondermittelantrag 149/19 - Stiftung Kulturpalast, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 05.11.2019 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 22-0335.1 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Die Bezirksversammlung hat sich in ihrer Sitzung am 24.10.2019 mit dem Sondermittelantrag 149/19 der Stiftung Kulturpalast (Drs. Nr. 22-0335) befasst und einstimmig eine Förderung in Höhe von 80.000,- € beschlossen, wobei die Finanzierung aus investiven Mitteln des Förderfonds erfolgen soll.
Da es sich um eine konsumtive Maßnahme handelt, hat das Bezirksamt geprüft, ob eine entsprechende Umwandlung der Mittel möglich ist. Im Ergebnis und nach Rücksprache mit der Finanzbehörde ist dieser Beschluss nicht umsetzbar.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass im Förderfonds konsumtiv noch 105.772,08 € für das Jahr 2019 zur Verfügung stehen.
Der Hauptausschuss wird gebeten, den Beschluss der Bezirksversammlung dahingehend abzuändern, dass die Bezuschussung in Höhe von 80.000 € aus dem Förderfonds konsumtiv erfolgt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.