Änderung der Geschäftsordnung; hier: Mitteilung des Quartierbeirats Münzviertel vom 03.06.2026
Letzte Beratung: 13.10.2026 Cityausschuss Ö 10.3.2
Der Quartiersbeirat Münzviertel hat in seiner Sitzung am 03.03.2026 eine Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen.
Mit Beschluss der neuen Geschäftsordnung können sich die Mitglieder aus der Gruppe der Bewohner:innen ab dieser Sitzung sowie in zukünftigen Umlaufverfahren gegenseitig vertreten. Die Gruppe der Bewohner:innen hat weiterhin maximal drei Stimmen.
Bei der Bestimmung der Beschlussfähigkeit bezieht sich die erforderliche Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder nun auf die stimmberechtigten Mitglieder ohne die Vertretungen der Fraktionen der Bezirksversammlung.
Abstimmung im Umlaufverfahren |
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
Abstimmung GO - Stimmrecht |
8 |
0 |
2 |
Abstimmung GO - Beschlussfähigkeit |
8 |
0 |
2 |
Der genauen Änderungen an der Geschäftsordnung sind angehängt.
Änderung der Geschäftsordnung des Quartiersbeirates Münzviertel
Bei der Ausübung des Stimmrechtes in der Gruppe der Bewohner:innen ist eine persönliche Stellvertretung jedes Mitglieds und die Unterteilung in Mitglieder mit Stimmrecht und Mitglieder mit stellvertretendem Stimmrecht nicht sinnvoll. Sie engagieren sich alle vollständig ehrenamtlich und unabhängig voneinander im Quartiersbeirat und sollten daher gleichberechtigt behandelt werden.
Das Stimmrecht wird dahingehend verändert, dass sich die Mitglieder innerhalb der Gruppe der Bewohner:innen alle gegenseitig vertreten können. Dabei ist weiterhin eine maximale Anzahl von drei Stimmen aus der Gruppe der Bewohner:innen vorgesehen. Alle Mitglieder sind hinsichtlich des Stimmrechts gleichberechtigt. Sofern mehr als drei Bewohner:innen anwesend sind, verständigen diese sich darauf, welche drei Personen das Stimmrecht ausüben.
Die Reihenfolge, in der die Bewohner:innen ihr Stimmrechte ausüben, wird anhand einer laufend geführten Liste bestimmt. Hiernach erhalten alle Mitglieder aus der Gruppe der Bewohner:innen nacheinander das Stimmrecht. Zu Beginn wird die Liste einmalig alphabetisch nach Nachnamen sortiert. Danach werden im Rotationsprinzip die Bewohner:innen nach Ausübung des Stimmrechtes hintenangestellt. Die Bewohner:innen können sich außerdem einvernehmlich auf eine abweichende Verteilung des Stimmrechtes einigen.
In der Geschäftsordnung wird folgende Änderung vorgeschlagen:
(Rot = zusätzliche Formulierung)
§ 1 Zusammensetzung des Quartiersbeirates
Der Beirat wird von 12 festen Mitgliedern zuzüglich jeweils einer/eines Vertreterin/Vertreters der Fraktionen der Bezirksversammlung gebildet. Es wird angestrebt, dass jedes Mitglied jeweils eine persönliche Stellvertretung hat. In der Gruppe der Bewohner:innen können sich alle Mitglieder gegenseitig vertreten. Die Gruppe der Bewohner:innen hat maximal 3 Stimmen. Der Beirat in seiner jeweiligen Zusammensetzung wird nach seiner Konstituierung vom zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung bestätigt, hier der City Ausschuss.
[…]
„§ 11 Beschlussfähigkeit und Abstimmung
[…]
Der Quartiersbeirat ist bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Entscheidungen des Quartiersbeirates werden von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder getroffen. Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt (einfache Mehrheit).
Die Annahme beinhaltet die Empfehlung zur Kenntnisnahme bzw. zum Beschluss im City-Ausschuss, die der Regionalbeauftragte in die Sitzung einbringt.
Änderung der Geschäftsordnung des Quartiersbeirates Münzviertel
Die Zusammensetzung des Quartiersbeirates wird laut der aktuellen Geschäftsordnung aus „12 festen Mitgliedern zuzüglich jeweils einer/eines Vertreterin/Vertreters der Fraktionen der Bezirksversammlung gebildet“.
Des Weiteren ist der Quartiersbeirat „bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig“. Hierbei werden auch die Vertretungen der Fraktionen mitgezählt. Das heißt eine größere Anzahl von im Beirat vertretenen Fraktionen erhöht die erforderlich Anzahl an anwesenden Mitgliedern zum Erreichen der Beschlussfähigkeit.
Die Anzahl an Fraktionen in der Bezirksversammlung hat sich zuletzt erhöht. Damit steigt die mögliche Anzahl an Vertretungen im Quartiersbeirat durch die Fraktionen. Zudem nehmen Vertretungen einzelner Fraktionen nur sehr seltenen an den Sitzungen des Quartiersbeirates teil. Es ist somit für den Quartiersbeirat schwieriger geworden die erforderliche Anzahl an anwesenden Mitgliedern für eine Beschlussfähigkeit zu erreichen. Dies könnte in Zukunft die Handlungsfähigkeit des Quartiersbeirates einschränken.
Um die Handlungsfähigkeit des Quartiersbeirats Münzviertel zu bewahren, soll das Erreichen der Beschlussfähigkeit vereinfacht werden. Hierzu wird folgende Änderung der Geschäftsordnung beschlossen:
(Rot = zusätzliche Formulierung)
„§ 11 Beschlussfähigkeit und Abstimmung
[…]
Der Quartiersbeirat ist bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Bei der Bestimmung der Beschlussfähigkeit bezieht sich die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder auf die stimmberechtigten Mitglieder ohne die Vertretungen der Fraktionen der Bezirksversammlung.
Entscheidungen des Quartiersbeirates werden von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder getroffen. Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt (einfache Mehrheit). Die Annahme beinhaltet die Empfehlung zur Kenntnisnahme bzw. zum Beschluss im City-Ausschuss, die der Regionalbeauftragte in die Sitzung einbringt.“
---------------------------------------Alternative ---------------------------------------
„§ 11 Beschlussfähigkeit und Abstimmung
[…]
Der Quartiersbeirat ist bei Anwesenheit von mindestens sechs stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig.
Entscheidungen des Quartiersbeirates werden von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder getroffen. Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt (einfache Mehrheit). Die Annahme beinhaltet die Empfehlung zur Kenntnisnahme bzw. zum Beschluss im City-Ausschuss, die der Regionalbeauftragte in die Sitzung einbringt.“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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